Das Wichtigste zum Thema Garten pachten
Einen Erholungsgarten zur Pacht finden Sie in der Regel bei örtlichen Kleingartenvereinen. Es ist zudem auch möglich, einen Garten privat zu pachten. Mehr zu den Unterschieden erfahren Sie hier.
Pachten Sie einen Kleingarten, sollte im Pachtvertrag neben der Höhe der Pacht und der Fälligkeit dieser auch bestimmt sein, welche Nebenkosten anfallen, wie diese zu zahlen sind und welche Pflichten gemäß Bundeskleingartengesetz mit der Pacht einhergehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Pauschal ist dies nicht zu beantworten, da sich die Höhe der Pacht regional stark unterscheiden kann. Wie sich die Kosten, wenn Sie einen Schrebergarten pachten, zusammensetzen, finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Garten zur Pacht: Welche Möglichkeiten gibt es?
Einen Garten zu pachten, kann durchaus eine gute Möglichkeit sein, sich einen Rückzugsort zu schaffen. Egal ob es sich um eine Gartenfläche zum Anbau von Nutzpflanzen oder einen Erholungsgarten handelt, beim Abschluss eines Pachtvertrages sollten einige Dinge beachtet werden.
Wird ein Garten zum Pachten oder Kaufen angeboten, handelt es sich in der Regel um ein Grundstück, das durch den Eigentümer veräußert wird und nicht den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) unterliegt. Hier ist es dann möglich, einen Garten zu pachten, ohne einem Verein angehören zu müssen. Pächter können das Grundstück also ohne diese gesetzlichen Vorgaben für Schrebergärten nutzen. Allerdings ist wichtig, dass die Bauplanung beachtet wird und nur eine Nutzung zum entsprechenden Zweck erfolgt.
Ein solches Grundstück zu finden, ist allerdings mitunter Glückssache. Freie Garten- und Freizeitgrundstücke sind oft rar gesät und umso begehrter. Oftmals stehen dieser auch eher zum Verkauf als zur Pacht. Der Garten geht dann ganz in den Besitz des Käufers über.
Eine andere Alternative stellt ein Schrebergarten dar. Um einen Schrebergarten oder Kleingarten pachten zu können, müssen potentielle Pächter in den Kleingartenverein, der die Parzellen verpachtet, eintreten. Die Nutzung des Gartens unterliegt dann der Vereinssatzung sowie dem Bundeskleingartengesetz.
Kleingarten zum Pachten: Diese Regelungen gelten
Wollen Sie einen Garten bzw. Schrebergarten pachten und das in der Nähe, kann eine Vorstellung bei allen Kleingartenvereinen vor Ort von Vorteil sein. Damit erweitern Sie Ihre Möglichkeiten, einen Garten pachten zu können.
Wir Ihnen von einem Verein ein Kleingarten zur Pacht angeboten, gelten gemäß BKleingG folgende Bedingungen:
- Pachtgrundstück darf nicht größer als 400 qm sein
- Gartenlaube auf dem Grundstück darf nicht größer als 24 qm sein
- ein Drittel der Fläche ist zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen
- Anbau muss zum Eigenbedarf sein
Eine kommerzielle Nutzung ist, wenn Sie bei einem Verein einen Garten pachten, nicht erlaubt. Denn damit würden Sie gegen § 1 BKleingG verstoßen. In diesem ist Folgendes definiert:
1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) […]
Schrebergarten: Per Pachtvertrag die Nutzung regeln
Um einen Garten pachten zu können, müssen Sie, wie bereits erwähnt, einen Mitgliedsantrag bei einem Kleingartenverein stellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch zeitnah einen Garten bekommen. Denn in der Regel sind die Parzellen sehr begehrt und eine Warteliste ist die einzige Möglichkeit, sich eine Chance auf diese zu sichern.
In der Regel erhalten Sie die Antragsformulare auf den Webseiten oder während der Sprechstunden der Vereine. Im Formulare sind dann üblicherweise folgende Daten anzugeben:
- Name
- Anschrift
- Beruf
- Anzahl der Kinder
Abgefragt wird oft auch, welche Ablöse der Antragsteller zahlen kann. Wird ein Garten zum Verpachten frei, werden anhand der Vorauswahl Antragsteller zu einer Besichtigung eingeladen. Nach diesen Terminen entscheidet der Vereinsvorstand, wer die Parzelle erhält.
Wenn Sie dann einen Kleingarten oder Erholungsgarten pachten können, wird dies in der Regel vertraglich festgehalten. Wie bei einem Mietvertrag finden sich auch im Pachtvertrag die geltenden Rechte und Pflichten, die mit dieser Pacht einhergehen. Für einen Schrebergarten ist der Vertrag dann bindend und verpflichtet Pächter sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung zu halten.
Zudem sollte im Vertrag, wenn Sie einen Garten pachten, auch geregelt sein, wie die Ablesung von Strom und Wasser funktioniert, welche Nebenkosten wie zu zahlen sind, wie hoch die Pacht ausfällt und wann diese fällig wird. Des Weiteren sind auch die Laufzeit des Vertrags sowie die Regelungen zu einer Kündigung festzuhalten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch geregelt ist, was mit der Gartenlaube passiert. Denn diese gehört in der Regel dem Pächter und nicht dem Verein. Wenn Nachpächtern den Garten pachten und die Laube per Ablöse übernehmen, sollte im Vertrag auch bestimmt sein, ob nach Ende des Pachtverhältnisses ein Abriss erfolgen muss.
Achtung: Bezüglich der Übernahme und Ablöse für die Gartenlaube sollte immer ein schriftlicher Vertrag mit dem Vorpächter geschlossen werden. Dieser liegt dann unabhängig vom Pachtvertrag vor und regelt zudem auch den Wert und die Übernahme des Inventars in der Laube.
Kleingarten pachten: Welche Kosten fallen an?
Zunächst müssen Sie, wenn Sie bei einem Verein einen Garten pachten, die Mitgliedsgebühr bezahlen. Die fällt je nach Region und Verein unterschiedlich hoch aus, liegt aber durchschnittlich zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr.
Und wie viel Pacht fällt für einen Garten an? Auch das ist regional sehr unterschiedlich und pauschal nicht zu bestimmen. Allerdings gibt es eine gesetzliche Obergrenze. Gemäß § 5 BKleingG gilt:
Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden. […] Liegen ortsübliche Pachtbeträge im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht vor, so ist die entsprechende Pacht in einer vergleichbaren Gemeinde als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.
Inklusive Vereinsbeitrag, Versicherungen, Nebenkosten und Pacht sollten Pächter durchschnittlich mit Kosten zwischen 300 und 400 Euro im Jahr rechnen. Hinzu kommen dann natürlich noch die Ausgaben für Pflanzen, Geräte und Ausstattungen.
Der größte Posten, wenn Sie einen Garten pachten wollen, stellt meist die Ablöse für den Vorpächter dar. Je nach Laube und Inventar, kann diese durchaus auch mal fünfstellig ausfallen.
Wer wird Stromrepertur außer mein Haus im Pachtgarten bezahlen???
Ich habe kein Strom heute kommt Elektriker.
Mit freundlichen Grüßen
Jolanta S