Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

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Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigungfrist einzuhalten

Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?
Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?

Ein bestehendes Mietverhältnis kann auf zwei Arten zu Ende gehen: Wurde ein sog. Zeitmietvertrag abgeschlossen, ist das Mietverhältnis von Anfang an befristet und endet nach Ablauf der vereinbarten Frist von selbst. Wurde die Miete hingegen unbefristet vereinbart, kann das Mietverhältnis nur beendet werden, wenn eine der beiden Parteien den Mietvertrag kündigt.

Hierbei ist üblicherweise eine Kündigungsfrist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einzuhalten. Allerdings gilt dies nur für die ordentliche Kündigung. Unter gewissen Umständen ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich.

In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es bedeutet, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen und wann Vermieter und Mieter eine fristlose Kündigung laut Mietrecht einreichen dürfen.

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung vom Mietvertrag

Was ist bezüglich der Fristen bei dieser Art von Kündigung zu beachten?

Erfolgt eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag, muss weder die gesetzliche noch die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Müssen immer Gründe für eine Fristlose Kündigung vorliegen?

Sowohl Mieter als auch Vermieter brauchen für die fristlose Kündigung vom Mietvertrag einen wichtigen Grund, der es für sie unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?

Unser Muster bietet hier ein Beispiel für eine Schreiben einer fristlosen Kündigung. Sie können sich diese Vorlagen kostenlos herunterladen und individuell anpassen.

Die wichtigsten Themen rund um die fristlose Kündigung

Mietrecht: Die fristlose Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch

Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.
Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.

Die gesetzliche Regelung, wann eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543. Gemäß diesem ist es jeder Vertragspartei – also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter – gestattet, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Gemäß § 543 BGB muss das

  • unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (insbesondere eines Verschuldens der anderen Vertragspartei) und
  • unter Abwägung der Interessen beider Parteien des Mietvertrags erfolgen.

Ob eine Kündigung vom Mietvertrag fristlos geschehen darf oder ob dies rechtswidrig ist, kann deshalb immer nur von Einzelfall zu Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entschieden werden. Nicht selten muss ein Gericht entscheiden, ob eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist oder nicht.

Übrigens: Während die ordentliche Kündigung bei einem Zeitmietvertrag in der Regel nicht möglich ist, kann eine außerordentliche Kündigung hier sehr wohl erfolgen.

Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter

Spricht der Vermieter die fristlose Kündigung aus, muss er laut Gesetz also einen wichtigen Grund haben, damit diese zulässig ist. Dieser besteht üblicherweise in einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Mieter, welche im Kündigungsschreiben angegeben werden muss.

Der häufigste Grund für die fristlose Wohnungskündigung durch den Vermieter ist Mietrückstand. Dieser muss allerdings erheblich sein, damit die Kündigung zulässig ist. Das Gesetz gibt hierzu sehr genaue Angaben, die in den §§ 543 BGB und 569 BGB festgehalten sind. Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist zulässig, wenn

  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt hat,
  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete, oder
  • der Mieter über mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist.
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Erfolgt die fristlose Kündigung vom Mietvertrag aufgrund von Mietrückstand, ist der Vermieter nicht verpflichtet, vorher eine Abmahnung zu erteilen.

Mieter wiederum erhalten eine Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.

Kündigt der Vermieter aus einem anderen Grund, muss er dem Mieter vorher eine Abmahnung aussprechen. Hier einige Beispiele, welche Gründe von Richtern in Einzelfällen bereits anerkannt wurden:

  • andauernde Lärmbelästigung
  • unerlaubte Untervermietung der Wohnung
  • erhebliche Gefährdung der Mietsache
  • vertragswidrige Nutzung der Mietsache

Fristlose Kündigung vom Mietvertrag: Ein Muster für Vermieter zum Download

Möchten Sie als Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen, kann Ihnen unser Muster dabei helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.

Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.doc) Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.pdf)

Wann darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?

Häufig fragen sich Mieter „Kann auch ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen?“ In der Tat besteht diese Option auch für die Mieter, wenn entsprechende wichtige Gründe vorliegen. Wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Mieter eingereicht, muss er diese Gründe noch nicht einmal im Kündigungsschreiben angeben.

Es ist völlig ausreichend, dass überhaupt eine Situation vorliegt, wodurch ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann. Allerdings muss bei einem Streitfall der entsprechende Grund trotzdem von einem Gericht anerkannt werden, damit die fristlose Kündigung zulässig wird. Ein solcher Grund kann sein:

  • Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährleistet.
  • Von der Wohnung geht eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus.
  • Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

72 Gedanken zu “Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

  1. sheida E.

    Mein Vermieter will am 23.11.24 die Wohnung besichtigen und Foto machen,da er will die Wohnung verkaufen.Ich habe es abgelehnt,da hier sind meine Sache und privatsphere und er muss nicht fotographieren.Außerdem er besteht darauf alle reparaturen erledigt werden.Ich habe die Wohnung nicht gekündigt und ich wollte am Ende reparierung machen.Er bdroht mich mit fristlosen kündigung.was soll ich machen?

  2. dario w.

    Guten Tag. Hat den Ihr Sohn eine gültige Abmahnung erhalten? Wenn ja, dann darf der Vermieter dein Sohn Fristlos Kündigen und muss die Wohnung innerhalb von 14 Tagen verlassen, und diese 14 Tage sind laut LG Potsdam im Jahr 2006 auch zumutbar. Wenn dein Sohn Wiederspruch eingelegt hat, muss der Vermieter Ihm eine Nachfrist gewähren. Wichtig, der Wiederspruch muss innerhalb von 4 Wochen verschickt worden sein.

  3. Isabell S

    Hallo,

    mein Sohn hat eine fristlose Kündigung für seine Wohnung wegen Ruhestörung bekommen.
    Die Frist sind 14 Tage. In dieser Zeit ist es unmöglich eine neue Wohnung zu bekommen.
    Die Miete wird für den ganzen Monat noch bezahlt.
    Ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen erlaubt ?

    VG

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