Garage oder Garagenstellplatz fristlos kündigen
Egal ob im Arbeits- oder Mietrecht: Wenn jemand auf einmal eine fristlose Kündigung vom Vermieter oder Vorgesetzten zugestellt bekommt, ist die Verzweiflung zunächst groß. Denn nicht immer hilft ein klärendes Gespräch, die Wogen zwischen den Streitparteien wieder zu glätten.
Doch was, wenn es beispielsweise gar nicht um die eigentliche Wohnung geht, sondern eine fristlose Kündigung der angemieteten Garage ausgesprochen wird? Gelten hierfür identische Regeln, wie es für „normale“ Mietwohnungen der Fall ist? Wenn nicht, welche Besonderheiten müssen Sie in solch einem Fall beachten?
Die Antworten auf diese Fragen sowie eine passende Vorlage für die fristlose Kündigung von einem Garagenmietvertrag finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung einer Garage
Ist die Garage separat angemietet, kann für diese eine fristlose Kündigung durch Mieter oder Vermieter erfolgen. Ist die Garage Teil des Wohnungsmietvertrages, können auch nur beide Objekte gemeinsam gekündigt werden.
Ist eine vertragsgemäße Nutzung der Garage nicht möglich oder verhalten sich Vertragsparteien vertragsbrüchig, ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags eine Option.
Eine fristlose Kündigung der Garage muss schriftlich erfolgen. Wie eine solche formuliert sein kann, zeigt das Muster hier.
Inhaltsverzeichnis
Vertragliche Grundlagen für die Kündigung von Garagen
Zunächst sind einige rechtliche bzw. vertraglich festgelegte Punkte zu klären, wenn ein Vermieter oder ein Mieter ein Garagenmietverhältnis beenden möchte. Vor allem ist hierbei hervorzuheben, dass Mieter keinem besonderen Schutz unterliegen, weil es sich bei einer Garage nicht um Wohnraum handelt.
Steht die Anmietung der Garage allerdings im unmittelbaren Zusammenhang mit der Mietwohnung selbst, mieten Sie also beides gemeinsam, dann betreffen etwaige Änderungen oder Kündigungen auch beide Mietobjekte.
Möchten Sie unter diesen Umständen eine fristlose Kündigung Ihrer Garage, beispielsweise wegen Zahlungsverzug, aussprechen, geht dementsprechend auch das nur für die Wohnung und die Garage zusammen.
Getrennt können Sie eine Garage nur außerordentlich kündigen, wenn Sie diese separat angemietet haben.
Nützlich zu wissen ist außerdem, dass eine Garage rechtlich in Form eines für den Mieter reservierten Kfz-Stellplatzes sowie eines Parkplatzes in einer Tiefgarage vorliegen kann.
Fristlose Kündigung einer Garage wegen Zahlungsverzug: ein Muster
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, um einen separaten Garagenmietvertrag fristlos zu beenden. Achten Sie darauf, dass Sie das Muster vor der Verwendung durch Ihre persönlichen Daten ergänzen.
Muster für eine fristlose Kündigung von einer Garage
Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
Name des Mieters
Adresse des Mieters
Ort, Datum
Fristlose Kündigung des Garagenmietverhältnisses
Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Mieter],
hiermit kündige ich den bestehenden Garagenmietvertrag, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiterbestehendes Garagenmietverhältnis nicht mehr tragbar für mich wäre.
Bei unbefristeten Verträgen: Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].
Zur Begründung:
Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [Hier Details zum Kündigungsgrund aufführen]
Dieses Verhalten hat dazu geführt, dass ich in Sie als Mieter kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, soll das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vermieters]
[Name des Vermieters]
Nachstehend können Sie sich das Muster auch als Word-Dokument oder PDF-Datei herunterladen:
Muster für fristlose Kündigung eines Garagenmietvertrags (.doc) Muster für fristlose Kündigung eines Garagenmietvertrags (.pdf)Bildnachweise: fotolia.com/© vera7388, fotolia.com/© VRD
Interessant wäre noch, wie schnell in Folge einer fristlosen Kündigung ein Tiefgaragenstellplatz geräumt werden muss.
Wir haben vor kurzem 2 Garagen angemietet. Separat, ohne Wohnung. „Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 2 Jahren Abschluss des Mietvertrags für beide Parteien ausgeschlossen“.
Der aktuelle Vermieter verkauft aber sein Haus und der neue Mieter möchte die Garagen nicht anderweitig vermieten.
Kann er uns kündigen?