Fluchtwege: Freihalten ist Pflicht – oder?
Im Notfall zu wissen, wo sich ein Ausweg befindet, kann Leben retten. Daher sehen die Bauvorschriften und auch die Brandschutzverordnungen für Wohnhäuser vor, dass ein Fluchtweg vorhanden und als solcher bekannt sein muss. Für einen Fluchtweg gelten bestimmte Vorschriften, die dazu beitragen sollen, dass eine Flucht bzw. ein Zugang durch Rettungskräfte gewährleistet werden kann
Allerdings muss hier auch zwischen Fluchtweg und Rettungsweg unterschieden werden. Welche Vorgaben wichtig sind und was beispielsweise zur Fluchtwegbreite, Fluchtweglänge und die Fluchtwegbeschilderung definiert ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Das Wichtigste zum Thema „Fluchtweg“
Ja, ein Fluchtweg im Wohnhaus muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Verschiedene Verordnungen geben vor, wie ein Fluchtweg gestaltet sein muss.
Der ausgewiesene Fluchtweg darf nicht verstellt und muss immer freigehalten werden. Türen und andere Zugänge müssen üblicherweise über bestimmte Schlösser verfügen und dürfen nicht verschlossen sein.
In der Regel bestimmen die Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Länder, was einen Fluchtweg ausmacht.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied: Was sind Flucht- und Rettungswege?
Fluchtwege sind im Brandschutz ein wichtiger Bestandteil, um Personen retten zu können. Sie dienen in der Regel dazu, schnell einen Ausweg aus einer gefährlichen Situation zu ermöglichen. Dabei kann ein Fluchtweg durchs Treppenhaus, Fenster, Türen oder auch übers Dach sowie durch die Tiefgarage führen. Über einen solchen Weg oder Ausgang muss es also möglich sein, eine bauliche Anlage, wie ein Wohnhaus oder auch Bürogebäude oder Veranstaltungshallen, zu verlassen.
Ein Fluchtweg, auch im Mehrfamilienhaus, ist vornehmlich für die Selbstrettung gedacht. Im Unterschied dazu sollen sogenannte Rettungswege so beschaffen sein, dass sie Rettungskräften den Zugang sowie den Transport von Verletzten oder einer Bergungsausrüstung ermöglichen. Ein Fluchtweg kann allerdings auch gleichzeitig ein Rettungsweg sein. Reine Rettungswege dürfen in der Regel jedoch nur von den Rettungskräften betreten werden, anderen Personen ist dies nur nach ausdrücklicher Aufforderung erlaubt.
Aufgrund der Vorgaben in den Verordnungen sowie aus der Norm, sind Bauherren und am Ende auch Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet, Fluchtwege zur Verfügung zu stellen und diese ausreichend zu kennzeichnen.
Vorgaben nach DIN: Fluchtwege müssen bestimmten Anforderungen entsprechen
Die gesetzlichen Verordnungen zum Brandschutz und zur Bauordnung legen nicht nur fest was ein Fluchtweg ist, sie enthalten auch Bestimmungen in Bezug auf Fluchtwegschilder, Fluchtwegbeleuchtung sowie zur Gestaltung von einem Fluchtwegplan.
Darüber hinaus ist hier auch die Norm „DIN EN ISO 7010“ von Bedeutung. Seit 2013 soll diese Norm dafür sorgen, dass Sicherheitszeichen einheitlich sind und somit auch die Beschilderung für einen Fluchtweg in der EU von allen erkannt wird.
Form, Farbe und Symbolik der verwendeten Sicherheitszeichen sollten daher länderübergreifend einheitlich sein. Das betrifft zum Beispiel auch das Fluchtweg-Piktogramm, welches einen solchen bzw. auch einen Notausgang kennzeichnet.
Des Weitern bestimmen diese Verordnungen welche zulässige Brandlast in den Fluchtwegen bestehen darf. Bei einer Brandlast kann es sich beispielsweise um leicht Brennbares oder auch um Gegenstände wie Schuhe, Regale oder Kinderwagen handeln. Ob und wie viele Brandlasten in Fluchtwegen erlaubt sind, sollten Vermieter und Mieter mit Hilfe der gesetzlichen Vorgaben abklären. Je weniger vorhanden ist, desto sicheren kann ein Fluchtweg genutzt werden.
Gestaltung von einem Fluchtweg
Dass ein Fluchtweg eine Mindestbreite auch im Wohnhaus vorweisen muss, erklärt sich daraus, dass diese Wege schnell zugänglich sein sollen. Sind sie zu schmal, kann dies in einer Gefahrensituation zur Orientierungslosigkeit und Paniken führen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Fluchtweg durch die Tiefgarage oder über das Dach führt.
Auch hier finden sich die Vorgaben in den Bauverordnungen der Länder sowie in den jeweiligen Brandschutzverordnungen. Allgemein ist für einen Fluchtweg im Wohnhaus eine lichte Breite von mindestens 80 cm im Treppenhaus und mindestens einem Meter im Hausflur festgelegt.
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Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Wohneigentum. Da wir die Garage im Innenhof haben, haben wir Wegerecht über den angrenzenden Innenhof nach draußen. Die (einzige) Hoftür haben die Eigentümer allerdings von innen neuerdings mit einem Türknauf versehen, so dass man aufschließen muss, um aus dem Hof heraus zu kommen. Ist das rechtens?
Viele Grüße
Maike H
Ich bin Besitzer einer EW im 1.Stock in einem Haus mit vier Eigentumswohnungen, Nun möche ich einen Treppenlift einbauen, da ich Gehbehindert bin, kann ich meine Wohnung schlecht erreichen. Die anderen drei
Wohnungseigentümer müssen nach dem Gesetz den Treppenlifteinabu dulden. Nun teilen die andren Wohnungseigentümer mir mit, dass der Fluchtweg bei einem Brand zu eng sei und ich müßte ein Brandschutzgutachten erstellen lassen. Die Treppenbreite beträgt nach dem Einbau des Treppenliftes
90 bis 100 cm.
Meine Frage: Muß ich ein Gutachten erstellen lassen ?
Kann ich beruhigt den Treppenlifteinbau in Auftrag geben ?
MfG. H. Haas
Wie ist es eigentlich mit Zugänge freihalten von Schnee?
Da die Tage reichlich geschneit hat es um feinen Pulverschnee der in alle Ecken hinweht so auch den Zugang von Garagenhof in den Keller, da dieses Mehrfamilienhaus Anfang der 70er Jahren erbaut wurde bleibt nur über schmale 60 Tür von Treppenhaus in den Keller wenn die nach außen zugeweht ist.
Im 4 Pateienhaus wird seit kurzer Zeit die Eingangstüre immer Verschlossen. Das ist der Fluchtweg, ist das Erlaub? Gibt des einen dazu gehörigen Padagrafen ?
Hallo,
Ich wohne in einem kleinen Mietshaus in der Wismarer Altstadt (Weltkulturerbe). Die Häuser sind so schmal und klein, dass sich unsere Haustür nur zur Hälfte nach innen öffnen lässt und dann bereits an die Treppe stößt. Der Durchlass beträgt im vollständig geöffneten Zustand nur 85 cm. Ist dies aufgrund von Bestandsschutz zulässig oder bedarf es in einem solchen Fall anderer Lösungen?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in welchem neben dem Vermieter (gesamtes EG, Parterrewohnung) noch 4 weitere Familien wohnen. Fluchtweg ist nur ein schmales Treppenhaus. Im Winter stellen die Vermieter ihre Pflanzen (ca. 1,80m Höhe) als „Deko“ zum Überwintern in das schmale Treppenhaus, sodass man beim Auf- und Absteigen der Treppen kaum um die Kurve kommt (mit Baby, Einkäufen, Paketen, Fluchtweg etc.). Ebenso breiten sie im EG vor ihrer Wohnungstüre jeden Tag ein Meer an Schuhen aus, bei dem man wirklich aufpassen muss, dass man nicht stolpert, da die letzte Treppenstufe genau dort endet, wo die „Schuhablage“ beginnt.
Andere Mieter im Haus haben dies wohl bereits zu einem früheren Zeitpunkt angesprochen, jedoch haben sich die Vermieter wenig einsichtig gezeigt und die aktuelle Situation beweist, dass sich seitdem offensichtlich nichts geändert hat. Auf Kritik reagieren die Vermieter generell sehr gereizt auch die allgemeine Kommunikation und Absprache im Haus ist sehr schwierig und angespannt.
Mich stören die Pflanzen im Treppenaufgang enorm, da wir uns jedes mal an ihnen vorbeidrücken müssen, um die Treppen zu unserer Wohnung hinaufgehen zu können. Was kann ich tun? Einem persönlichen Gespräch weicht der Vermieter aus.
Unser Vermieter will, dass ab 22.00 Uhr bis 6.00 die Haustüre aus Sicherheitsgründen abgeschlossen wird.
Das Treppenhaus und damit auch die Haustüre ist im Notfall der einzige Flucht- und Rettungsweg.
Ist diese Schließregel zulässig oder muß das anderweitig geregelt werden?
Man könnte ein Antipanikschloss verbauen, dann könnte die Haustür sicher verschlossen und dennoch von innen auch ohne Schlüssel schnell geöffnet werden.
Möchte man bezüglich der Sicherheit noch einen Schritt weiter gehen, könnte man sich auch für ein selbst verriegelndes Antipanikschloss entscheiden, dann wäre die Tür immer sich verschlossen, da beim Zuziehen auch der Riegel automatisch ausfährt und die Tür somit nicht nur von der Falle zugehalten wird. Mit letzterem wäre es allerdings kritisch, wenn sich an dieser Stelle ein elektrischer Türöffner befindet, der nur die Falle freigibt.
Wir wohnen in einem Haus mit 7 Wohnungen, Es gibt zwei Fluchtwege, einmal durch den Flur aus der Wohnungstür und durch die Garage mit extra gezeichneten Fluchtausgang. Nun haben wir eine Beschwerde erhalten weil wir unsere Terasse bis zum Nachbarzaun mit einem Katzennetz umschlossen habe, da wir laut Hausordnung unsere Haustiere von den Gemeinschaftsflächen und den Terrassen der anderen Mietern fernhalten müssen. Jetzt heißt es aber wir würden damit einen Rettungs- und Fluchtweg versperren und wir hätten dies vorher bei der Hausverwaltung anfragen müssen. Was wir auch getan hatten und man uns sagte das wäre kein Problem. Nun heißt es dies wäre eine Hofzufahrt, obwohl nichts gekennzeichnet ist und extrem grober „Schotter“ mit spitzen Steinen dort liegen die den Weg unbefahrbar machen. Was sollen wir jetzt tun.
Hallo Liv,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen daher sich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann Sie in der Regle diesbezüglich unterstützen und Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufzeigen.
Ihr Team von mietrecht.com
Der Fluchtweg aus unserem Gemeinschaftskeller wo auch in einem Raum die Fahrräder stehen, welche man nicht an festen Gegenständen abschließen kann, führt durch 2 Gänge und man landet in der Tiefgarage. Das heißt wenn das Tiefgaragentor offen steht kommt man ohne Schlüssel direkt in unser Haus. Ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist, da es so eigentlich auch keinen Sinn macht überhaupt eine Haustüre geschlossen zu halten.
Guten Tag,
in Oberhausen gibt es ein Hochhaus das keine Feuertreppe hat.
Vielleicht mag sich das jemand ansehen.
Unsere Behörde reagiert nicht.
Ich wusste gar nicht, dass sich Flucht- und Rettungswege unterscheiden. Ich werde mich nun mit dem Thema auseinandersetzen. Für unsere Wohnanlage brauchen wir eine neue Evakuierungsanlage. Ich werde mir mal die DIN-Normen durchlesen, um einen Überblick zu bekommen.
Mein Vermieter will die Fenster im Treppenhaus verschliessen.
Das Treppenhaus kann somit nicht mehr belüftet werden.
Bei einem Brand man also keine Frischluft zum atmen.
Darf der Vermieter das?
Thema : “ Fluchtwege “
Ich wohne in einem Haus, wo mehrere Mieter ein Balkon haben . Da ich aber in der ersten Etage wohne und somit kein Balkon, habe ich immer ein kleinen Hof genutzt . Doch da wir ein “ überschlauen “ Hausmeister haben , der sich gern wichtig nimmt, wurde mir nun der Hof verboten . Seitdem schließt er auch die Tür ab und stellt serine Papier – Container in Treppenhaus ab . Ich glaube nicht, dass er das darf, da wir ja in Deutschland Brandbestimmungen haben ?
Hallo,
mein Vermieter parkt seit kurzem sein Auto vor dem vor der Tür wodurch der Zugang geschmälert ist. Gibt es da Bestimmungen die einem Mindestabstand fordern ?
Gruß
DA
Hallo
Bei mir im 2-3 Familienhaus hat der Besitzer gewechselt.Es gibt bzw gab bis gestern eine Breite Treppe die durch die Wohnung des Vermieters führte und bei Umzügen in meine Dachgeschoss Wohnung als Möbeltransport Weg genutzt wurde. Da aber an meinem anderen Eingang ( ist ein Anbau der nachträglich gebaut wurde. ) zur Dachgeschoss Wohnung nur eine Wendeltreppe hinauf geht die auch keine 80 cm breit ist. Und Ich mit dem neuen Hausbesitzer überhaubt nicht klarkomme möchte Ich dehmnächst ausziehen.Nun ist aber der Einzige Zugand nähmlich die Uhrsprüngliche Treppe die auch breit genug gewesen wäre für Möbeltransporte gestern am 07.12.2019 einfach mal so weggerissen worden und die Tür mit Spanplatten zugemacht worden.Ich kann mir nicht vorstellen das daß so in Ordnung ist.Eine Andere Möglichkeit meine Möbel bei Auszug runter zu Transportieren ist nicht vorhanden im gegenteil nach ansprache des neuen Hauseigentümers behauptet diese die Wendeltreppe wäre ausreichend.Was kann man tun????.Da Ich auch nicht unbedingt Geld für einen Anwalt übrig habe und auch nicht Rechtschutz Versichert bin gibt es da kostenlose Alternativein ??
Hallo,
ich haben eine Frage. Und zwar wohne ich in einem 6 Parteien Haus. Darunter sind 3 Wohnungen von deren Eigentümer bewohnt. Die andren 3 an Mietern wie mich vermietet. Mein Problem ist hier das ein Eigentümer unter uns seit letzten Jahr im Treppenhaus die Fenstergriffe abgebaut hat zuerst. Und danach welche zum abschließen angebracht hat. Ich habe diese vorher gekippt da es immer im Treppenhaus nach Essen usw stinkt und nach oben zieht. Meine Frage ist darf der jenige das einfach tun, die Griffe austauschen das es nach seinem belieben geöffnet werden kann??? Mir geht es ja nur auch um Fluchtmöglichkeiten im Brandfall. Ich bin im 3 Stock und Treppenhaus einzigeste Möglichkeit aus den Haus zu kommen. Ein Stock tiefer könnte man aus dem Fenster auf das Vordach der Eingangstür gelangen im Notfall. Das selbe wie im Keller dort wird öfters die Tür verschlossen. Wie sind da die Regelungen?
Mfg
CF
Ist in einem Mehrfamilienhaus das Treppenhaus und die Haustüre als Fluchtweg ausreichend?
Der Kellergang mit Zugang zum Garten über die Hoftüre ist auch als Fluchtweg gekennzeichnet,
zur Zeit ist die Hoftüre aber abgeschlossen und der Vermieter, welcher selber im Haus wohnt,
ist derzeitig nicht anwesend. Macht er sich dadurch eventuell strafbar?
Hallo Ulrich K.,
wir bieten keine Rechtsberatung an und könne nicht beurteilen, ob ein Tatbestand erfüllt ist. Wenden Sie sich am besgten an einen Mieterverein, einen Anwalt, einen Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr.
Ihr Team von mietrecht.com
Unser Vermieter, versperrt mit parkenden Autos, unserer Eingang zu unserer Wohnung. Was soll ich tun?
Hallo,
Wir wohnen in einem Haus mit einem Eingang zum Treppenhaus und einem Eingang vom Treppenhaus zum Hinterhof. Der Vermieter verlangt von uns, dass der hintere Ausgang abgeschlossen ist. Ist das rechtens oder zählt dieser auch als Fluchtweg?
Ist der Vermieter verpflichtet, Panikschlösser einzubauen?
Hallo V.B.,
wir könne nicht beurteilen. ob es sich hierbei um einen Fluchtweg handelt. Klären Sie das am besten mit einem Brandschutzbeauftragten Ihres Wohnortes bzw. mit der Feuerwehr. Alternative kann Ihnen der Mieterverein eventuell auch weiterhelfen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
unsere Vermieterin hat uns heute aufgefordert, unsere 2 Wasserkästen und einen Behälter für Leergut unverzüglich vom Hausgang vor unserer Tür an der Wand zu entfernen. Sie selbst hat aber daneben einen alten Buffetschrank aus Holz an der gleichen Wand stehen, der ungefähr die gleiche Tiefe hat wie unsere Kästen. Wenn wir die Wasserkästen entfernen müssen, darf dann der Schrank bleiben?
Bin zwar Laie, bin mir aber ziemlich sicher, dass das ohne genauere Angabe von Daten hier nicht beantwortet werden kann. Abzuwägen sind da verschiedene Dinge:
Entspricht die lichte Weite des Flurs beim Buffet den Mindestanforderungen?
Geht vom Vorhandensein des Buffets im Fluchtfall eine Gefahr aus?
Interessant ist auch die Betrachtung der Konkurrenz der Rechtsgüter ‚Hausrecht des Vermieters‘ und ‚Nutzungsrecht des Mieters‘. Getränkekästen sind leicht beweglich und könnten trotz der Schattenposition neben dem Buffet in den Fluchtwegebereich verschoben werden.
Ich gehe davon aus, dass der Vermieter durchaus die Lagerung der Getränke- und Leergutkisten zu untersagen berechtigt ist. Die Notwendigkeit einen garantiert sicheren Fluchtweg bereitzustellen, steht über allen anderen Bedürfnissen. Und wenn das Buffet nicht zu breit ist und wie üblich schwer verrückbar, kann das da stehen bleiben. Aber wie gesagt, ich bin nur Laie, wenn auch einer mit einer guten Jura-Grundkenntnis.
P.S. Es sieht stark danach aus, dass die Kommentarfunktion hier noch nicht DSGVO-Konform ist.
Wir haben ein kleines Treppenhaus. Wenn man die Tür öffnet sind es ein Schritt zur Treppe und ca. 3 Schritte zu unser Wohnungstür. Dies ist auch der einzige Weg nach draußen (Fluchtweg) Direkt an meiner Tür steht eine Pflanze zum überwintern. Diese verstellt nicht den Weg. Nun soll ein Kinderwagen abgestellt werden. Dieser würde verhindern, dass man die Tür zum Treppenhaus vernüftig öffnen kann und der Hauflur wäre voll! Ich könnte die Tür nicht weit genug öffnen um z.B. Wasserkästen ordentlich reinzuschaffen, geschweige denn der Fluchtweg wäre frei. Fahrräder die in den Keller geschafft werden müssen kann man auch nicht mehr durch bekommen. Kann man da was machen, um es zu verhindern, dass er dort abgestellt wird??? Ich möchte keinen Stress oder so mit den Nachbarn haben, aber ich möchte mich auch vernüftig in und aus meiner Wohnung begeben können. Vor Jahren hatten wur das Problem schon einmal. Es ist ein Zumutung mit einem Kinderwagen im Treppenhaus. Vielen Dank schon einmsl für Ihre Antwort.
Hallo S.M.-K..
erkundigen Sie sich doch zunächst beim Vermieter ob es diesbezüglich Regelungen in der Hausordnung gibt oder der Kinderwagen woanders abgestellt werden könnte, Erklären Sie Ihr Anliegen bezüglich des Fluchtwegs auch den betreffenden Mietern.
Ihr Team von mietrecht.com
Darf ein Vermieter einem Mieter verbieten, Fluchtwege ohne Grund zu betreten (z.B Zweckentfremdung als Balkon) und bei Nichteinhaltung ahnden (bis hin zur Kündigung)?
Hallo, meine Eltern wohnen in der 3.Etage eines Mehrfamilienhauses. Das Haus hat keine Beschilderung und die Eigentümer schließen die Tür schon sehr früh am nachmittags. Als wir die mal angesprochen haben, bekamen wir die Antwort dass es nie dazu kommen wird.
Sogar mein Sohn bekam letztlich Ärger als seine Großeltern besuchen wollte weil die Tür nicht abschließte. (Er hat Schlüssel von den Großeltern weil er sie oft besucht). Angeblich wurde vor ein paar Tagen eingebrochen und von der Keller sachen geklaut worden. Was ich nicht glaube, den von draußen kann keiner rein ohne Schlüssel! Auch die Garten Tür ist immer abgeschlossen. Durch den Garten kann man auch direkt
zu der Straße gelangen.
Was kann ich tun? Wer kontrolliert dass?
Hallo, einziger Fluchtweg in einem 6-Parteien Mietshaus ist die Haustür. Diese wird durch den Verwalter abendlich abgeschlossen.
Ein Panikschloß wird nicht eingebaut. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es das Verschließen der Haustür zu verhindern ?
Ich wohne in einem 5-Wohnungs-Haus.
In letzter Zeit wird des Öfteren die Haustür abgeschlossen.
Womöglich wird vermutet, dass niemand zu Hause ist und man will das Haus vor Einbruch schützen.
Die abgeschlossene Haustür verhindert aber, dass man schnell das Haus verlassen kann.
Jetzt suche ich nach einer Gesetzesvorlage zum Anbringen im Treppenhaus, um das Abschließen der Haustür zu verhindern.
Können Sie mir da einen Tipp geben?
Vielen Dank!
Hallo Gertrud, dieses Problem hatte Ich auch in meiner vorherigen Mietwohnung. Der Vermieter hat dann ein sogenanntes „Panikschloss“ angebracht und damit war das Problem behoben.
Gruß Silvia
Seit mehr als 6 Jahren sind sämtliche Flucht Wege durch sperrige Gegenstände versperrt.Keller,Treppenhaus durch Tische und daraufgestellte Pflanzen.Ich habe alles versucht der Genossenschaft,GeWoGe in [von der Redaktion geändert] ,diesen gefährlichen Zustand verständlich zu machen-ohne Erfolg!!Ein Mieter stellt seine persönlichen sperrigen Gegenstænde beliebig ab und versperrt somit die Flucht Wege!!.
Ordnungsamt einschalten. Das muß dafür sorgen daß die Vorschriften beachtet werden!