Alles Wichtige zum Einzug
Der Mietbeginn stellt den spätesten Tag der Wohnungsübergabe dar. Mieter sollen ab Mietbeginn in der Lage sein, in eine bezugsfertige Mietsache einziehen zu können. Ist der Einzug bzw. Umzug zum Mietbeginn nicht möglich, haben Mieter meist Anspruch auf einen Kostenausgleich durch den Vermieter. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Umzug sollte gut geplant sein. Mieter sollten sich genug Zeit für die Organisation nehmen und einen Einzug nicht unbedingt mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist planen, um zum Beispiel doppelte Mietkosten zu sparen. Beim Einzug sollten zudem vorhandene Mängel und Schäden dokumentiert werden. Um den Überblick zu behalten in der neuen Wohnung, kann beim Einzug eine Checkliste hilfreich sein. Ein kostenloses Beispiel finden Sie hier.
Die Mietsache muss vertragsgerecht, fristgerecht und einzugsbereit übergeben werden. Ob eine renovierte Wohnung beim Einzug übergeben wird oder die Mietsache nicht renoviert ist, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Um den Zustand der Wohnung festzuhalten, ist es empfehlenswert, immer ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Wie ein solches aussehen kann, zeigt unser Muster hier.
Inhaltsverzeichnis
Haus oder Wohnung: Fristgerechter Einzug
Der Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus ist in der Regel eine aufregende und oft auch stressvolle Zeit. Neben der Regelung des Auszugs gibt es bei der Übernahme und Vorbereitung der neuen Wohnung einiges zu beachten. Üblicherweise haben Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist, während dieser sie alles für den Umzug und Einzug vorbereiten bzw. diesen auch durchführen können. Bei der Planung des Wohnungswechsels sollten Mieter diese Zeitspanne immer beachten und die wichtigen Termine in diese legen.
Im Mietrecht kann ein Einzug dann erfolgen, wenn die Mietsache vertragsgemäß an den Mieter übergeben wurde. Bestehen Mängel an der Wohnung oder am Haus, sollte vor dem Einzug geklärt sein, wie bzw. bis wann diese beseitigt werden oder bereits beseitigt sein. Mieter sollten also schon bei der Besichtigung auf Mängel oder Schäden achten und bei Vertragsschluss auf eine Beseitigung bestehen.
Die Übergabe der Wohnung bei einem Einzug muss spätestens am Tag des Mietbeginns stattfinden. Es gilt also der Tag, der im Mietvertrag als Mietbeginn vereinbart wurde. Hier sollten Mieter darauf achten, dass sich der Mietbeginn nicht erst an das Ende der Kündigungsfrist für die alte Mietsache anschließt, da dies eventuell zu Schwierigkeiten führen kann. Eine Überschneidung des neuen Mietverhältnisses mit dem alten sollte üblicherweise immer eingeplant werden.
Ist die neue Wohnung auch zum letztmöglichen Termin nicht bezugsfertig und entstehen Ihnen durch eine notwendige Ersatzunterkunft oder die Einlagerung ihrer Möbel Kosten, sind diese vom Vermieter zu tragen, wenn dieser für die Verzögerungen verantwortlich ist bzw. die vertragsgerechte Übergabe nicht gewährleisten kann.
Vor dem Einzug und bei der Übergabe: Diese Schritte sind wichtig!
Beauftragen Sie Unternehmen für den Umzug, sind diese an den vereinbarten Termin gebunden, sodass zu diesem alles vorbereitet und die Schlüssel vorliegen sollten. Gerade hier ist es dann wichtig, dass genug Zeit für den eigentlichen Einzug eingeplant ist.
Aber auch wenn Freunde und Bekannte helfen, muss ein Termin koordiniert werden. Wichtig ist, dass der Umzug nicht erst auf den letzten Tag der Kündigungsfrist der alten Wohnung fällt. Denn geht hier etwas schief und kann der Einzug nicht stattfinden, müssen Sie die alte Wohnung dennoch verlassen.
Folgende Punkte können vor einem Wohnungseinzug oder Hauseinzug ebenfalls wichtig sein:
- Ist Urlaub notwendig? Wenn ja, rechtzeitig beantragen.
- Müssen Fahrzeuge gemietet werden? Wenn ja, immer sicherstellen, dass die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist und man sich zutraut, das Fahrzeug zu fahren.
- Gibt es genug Platz vor dem Haus oder ist ein Halteverbot notwendig? Dieses muss rechtzeitig beantragt werden. Entweder durch die Mieter oder das beauftragte Umzugsunternehmen.
Wie bereits erwähnt, kann der Einzug in eine Wohnung erst dann erfolgen, wenn diese übergeben wurde. Einen Anspruch darauf, den Schlüssel vor Beginn des Mietverhältnisses zu erhalten, haben Mieter nicht. Erst mit Vertragsbeginn müssen Vermieter die Mietsache zur Verfügung stellen. Ist es dann so weit, sollten sich sowohl Mieter als auch Vermieter über ein Übergabeprotokoll absichern. In diesem wird der Zustand der Mietsache bei der Übergabe festgehalten. Das spielt dann beim späteren Auszug eine Rolle in Bezug auf Renovierung und Wiederherstellung des Übergabezustands.
Neben dem Protokoll sollten auch Fotos der Räume und der wichtigen Einrichtungen angefertigt werden. Handelt es sich um eine unrenovierte Wohnung beim Einzug, ist dies ebenso zu dokumentieren wie bei einem Einzug in eine Neubauwohnung oder in eine frisch sanierte Mietsache. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen das Protokoll dann prüfen und unterschreiben. Wichtig ist, dass beide Vertragsparteien eine Ausfertigung erhalten.
Um die Wohnung genau betrachten zu können, sollte eine Übergabe vor dem Einzug in ein neues Haus oder eine neue Wohnung immer bei Tageslicht stattfinden. Zudem kann es hilfreich sein, wenn Mieter (und auch Vermieter) einen Zeugen dabeihaben, der eventuell einen anderen Blick auf die Wohnung oder das Haus hat. Es ist ratsam, sich dann jeden Raum sowie auch Keller und mitvermietete Abstellflächen genau anzusehen und alle Auffälligkeiten zu vermerken und ins Protokoll einzutragen.
Schließen die Türen und Fenster richtig? Funktionieren alle Wasseranschlüsse, Armaturen und die Toilettenspülung? Lässt sich der Thermostat der Heizung bedienen und sind alle mitvermieteten Elektrogeräte funktionstüchtig? Diese Fragen können eine Orientierungshilfe bei der Wohnungsübergabe sein.
Im Übergabeprotokoll für den Einzug in die neue Wohnung sollten folgende Informationen festgehalten sein:
- Anzahl der übergebenen Räume inklusive Keller und Abstellflächen
- Mängel und Gebrauchsspuren sowie Schäden (Fenster, Türen, Rohre, Wände, Decken, Fliesen, Böden, sanitäre Einrichtungen, Heizungen, Einbaumöbel usw.)
- Schäden, die durch Vermieter beseitigt werden müssen (defekte Fenster oder Türen, Schimmel, Feuchtigkeit usw.)
- übergebene Schlüssel und deren Anzahl
- Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Heizung)
Wie ein solches Übergabeprotokoll für den Einzug aussehen kann, zeigt nachfolgend unser kostenloses Muster. Dieses steht zum Herunterladen zur Verfügung und Sie können es individuell anpassen.
Laden Sie hier kostenlos das Muster für ein Übergabeprotokoll herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Übergabeprotokoll Muster (.doc) Übergabeprotokoll Muster (.pdf)Laden Sie hier kostenlos das Muster für ein Haus-Übergabeprotokoll herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Übergabeprotokoll Muster (.doc) Übergabeprotokoll Muster (.pdf)Was ist beim Einzug zu beachten?
Ist die Wohnung übergeben und einzugsbereit (renoviert, Mängel beseitig etc.) kann der Einzug stattfinden. Am Tag vom Umzug bzw. Einzug kann es rücksichtsvoll sein, die Nachbarn zu informieren und sich über die geltenden Ruhezeiten zu informieren. Letzteres spielt dann eine Rolle, wenn es sich um einen Sonn- oder Feiertag handelt oder der Einzug sehr früh bzw. recht spät am Tag durchgeführt wird. Ein Einzug muss von den Nachbarn und anderen Mietern allerdings immer geduldet werden, wenn dieser an Werktagen und zu den gängigen Geschäftszeiten stattfindet.
Beim Einzug sollten Sie es vermeiden, dass Treppenhaus über längere Zeit als Zwischenlager zu verwenden. Neben dem Brandschutz (Rettungs- und Fluchtwege) kann das auch alle anderen Mieter stark beeinträchtigen, wenn diese das Treppenhaus nicht mehr ohne Probleme nutzen können. Wichtig ist auch, dass Sie sich im Treppenhaus vorsichtig bewegen und keine Schäden verursachen. Sind bereits welche vorhanden, sollten Sie diese vorab dokumentieren.
Mieter haften bei verursachten Schäden. Diese können durch die Mietkaution abgedeckt werden. Freiwillige Umzugshelfer haften hingegen in der Regel nicht, allerdings sollten sie sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ob Schäden abgedeckt sind. Nach der Nutzung sollten Sie die Stufen und Gänge außerhalb ihrer neuen Wohnung von Verunreinigungen befreien und säubern.
Was dann nach dem Einzug wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst:
- Ummelden bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsstelle)
- Adressänderungen allen wichtigen Unternehmen mitteilen (Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitsstelle, Vertragspartner für Internet und Telefon, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Banken, Onlinehändler usw.)
- Ggf. Internetanschluss ändern (mit umziehen)
- Anmelden bei Versorgern (Strom, Gas)
Damit Sie einen Überblick darüber behalten, was bei einem Einzug wichtig ist, können Sie beispielsweise eine Liste zum Abhaken verwenden. Nachfolgend finden Sie eine kostenlose Checkliste zum Einzug in eine Wohnung zum Herunterladen:
Laden Sie hier kostenlos die Checkliste für den Einzug und die Wohnungsübergabe herunter!
Drucken Sie sich die Checkliste am besten aus und nehmen Sie diese mit zu den Besichtigungen und Übergaben. Sie können die Punkte dann auf dieser abhaken.
Checkliste für den Einzug (.pdf)
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Einzug in eine neue Wohnung. Gut zu wissen, dass man gleich zu Beginn eventuelle Schäden und Mangel dokumentieren sollte. Ich plane meinen Umzug nach Hannover gerade, daher helfen mir die Informationen hier sehr.