Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein: Wie hoch ist sie?

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Alles Wichtige zur Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein

Wie viel darf man verdienen, um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu bekommen?

Gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) liegt die für den WBS notwendige Grenze beim Einkommen bei 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und bei 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Je weitere Person kommen dann 4.100 Euro und pro Kind 500 Euro hinzu. Überschreiten Sie die Grenze, kann ein Wohnberechtigungsschein angelehnt werden.

Ist die Einkommensgrenze als Brutto- oder Netto-Wert angegeben?

Die Einkommensgrenzen beim Wohnberechtigungsschein richten sich nach dem Nettoeinkommen der Antragsteller. Dies gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen WBS.

Gibt es regionale Unterscheide bei den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein?

Ja. Gemäß § 9 WoFG sind die Bundesländer ermächtigt, die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein je nach regionalen Verhältnissen und Stand des Wohnungsmarktes anzupassen. Das heißt, die Grenzen können regional unterschiedlich und somit auch höher als die gesetzliche bundeseinheitliche Einkommensgrenze ausfallen. Zudem gibt es auch verschiedene Arten des Wohnungsberechtigungsscheins. Mehr dazu und zu den regionalen Grenzen lesen Sie hier.

Wohnberechtigungsschein (WBS): Die Einkommensgrenze ist gesetzlich geregelt

WBS: Für den Schein ist eine Einkommensgrenze vorgeschrieben.
WBS: Für den Schein ist eine Einkommensgrenze vorgeschrieben.

Die wichtigste Voraussetzung, um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu bekommen, ist das Gehalt. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass nur Personen, die tatsächlich gering verdienen bzw. bedürftig sind, einen WBS erhalten und geförderten Wohnraum mieten.

Doch wie hoch liegt die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein in Deutschland? Und wird bei WBS die Grenze nach Brutto- oder Netto-Gehalt berechnet? 

Gesetzlich regelt § 9 im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) die bundeseinheitliche Einkommensgrenze für einen WBS. Diese darf in keinem Bundesland unterschritten werden.

Gemäß dem Gesetz gelten in Deutschland beim Wohnberechtigungsschein grundsätzlich folgende Einkommensgrenzen:

  • im Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • im Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • für jede weitere Person: zusätzlich 4.100 Euro
  • für jedes Kind im Haushalt: zusätzlich 500 Euro

Beim WBS richtet sich die Gehaltsgrenze nach dem bereinigten Einkommen. Das heißt, es wird immer das Nettoeinkommen herangezogen, um zu ermitteln, ob Antragsteller Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Darüber hinaus wird die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein (WBS Schein) auch anhand der regionalen Verhältnisse  unterschiedlich angesetzt.

WBS: Regionale Grenze ist möglich

Wird die Einkommensgrenze beim Wohnberechtigungsschein nach brutto oder netto berechnet?
Wird die Einkommensgrenze beim Wohnberechtigungsschein nach brutto oder netto berechnet?

Die gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein gilt immer dann, wenn regional keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Denn laut § 9 Absatz 3 WoFG ist es den Bundesländern gestattet, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen, um beim WBS die Verdienstgrenzen an die regionalen Verhältnisse anzupassen.

Das bedeutet, die Bundesländer können die Grenzen anheben, um mehr Personen zu ermöglichen, einen WBS zu erhalten. Dabei kann eine solche Rechtsverordnung für das gesamte Bundesland gelten oder in bestimmten Ballungsräumen bzw. Wohnungsmärkten.

Eine Anpassung, der für einen Wohnungsberechtigungsschein notwendigen Einkommensgrenze ist gemäß dem Gesetz “insbesondere dann möglich, wenn:

  • eine schwierige Versorgung mit Wohnraum besteht
  • selbst genutzter Wohnraum gefördert werden soll
  • sozial stabile Bewohnerstrukturen geschaffen werden sollen”

Wollen Betroffene also einen Antrag stellen, kommt es immer auf die regionalen Regelungen an, welche Einkommensgrenze sie für den Wohnberechtigungsschein haben müssen und welche Art von WBS überhaupt beantragt werden kann.

Wollen Sie einen WBS beantragen? Die regionale Einkommensgrenze ist dann wichtig.
Wollen Sie einen WBS beantragen? Die regionale Einkommensgrenze ist dann wichtig.

Denn in bestimmten Regionen gibt es verschiedene Typen des WBS. So kann es Abstufungen geben, die verschiedene Einkommensgrenzen für den WBS festlegen. Es ist nicht selten, dass der bundeseinheitliche WBS als Typ A und regionale Abstufungen als Typ B, C usw. bezeichnet werden. Je nach Regelungen ist für das Mieten bestimmter geförderter Sozialwohnungen ein WBS der jeweiligen Abstufung Voraussetzung. 

In Berlin ist es beispielsweise so, dass der WBS in den Abstufungen 100, 140, 160 und 180 definiert ist. Für den WBS 140 liegt die Einkommensgrenze dann üblicherweise niedriger als beim WBS 180. Hier bedeuten die Abstufungen, dass das Gehalt des Antragstellers 40, 60 oder 80 Prozent über der bundeseinheitlichen Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein liegen darf. 

Nachfolgend haben wir die für den Wohnberechtigungsschein gültige regionale Einkommensgrenze in einer Tabelle zusammengefasst:

BundeslandHaushalt
1 Person
2 Personen
3 Personen
jede weitere
Person
pro Kind
Baden-
Württemberg
55.250 €
55.250 €
64.250 €
9.000 €500 €
Bayern22.600 €
34.500 €
43.000 €
8.500 €2.500 €
Berlin16.800 €
25.200 €
30.940 €
5.740 €700 €
Brandenburg15.600 €
22.000 €
26.900 €
4.900 €500 €
Bremen12.000 €
18.000 €
22.100 €
4.100 €600 €
Hamburg12.000 €
18.000 €
22.100 €
4.100 €1000 €
Hessen16.351 €
24.807 €
30.446 €
5.639 €650 €
Mecklenburg-
Vorpommern
12.000 €
18.000 €
22.100 €
4.100 €500 €
Niedersachsen17.000 €
23.000 €
26.000 €
3.000 €3.000 €
Nordrhein-
Westfalen
20.420 €
24.600 €
31.000 €
6.400 €740 €
Rheinland-
Pfalz
16.100 €
23.000 €
28.431 €
5.431 €1.068 €
Saarland12.000 €
18.000 €
22.100 €
4.100 €500 €
Sachsen16.800 €
25.200 €
30.940 €
5.740 €700 €
Sachsen-
Anhalt
12.000 €
18.000 €
22.100 €
4.100 €500 €
Schleswig-
Holstein
14.400 €
21.600 €
26.600 €
5.000 €600 €
Thüringen14.400 €
21.600 €
26.600 €
5.000 €1.000 €

Bei den Angaben handelt es sich immer um die einfachste Form des WBS. Neben diesen Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein können regional weitere hinzukommen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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