Eigenbedarf: Ist eine Abfindung eine Möglichkeit?

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Abfindung bei Eigenbedarf – Einigung zwischen den Mietparteien als Voraussetzung

Bei bestehendem Eigenbedarf ist eine Abfindung oft eine Form der Einigung zwischen Mieter und Vermieter.
Bei bestehendem Eigenbedarf ist eine Abfindung oft eine Form der Einigung zwischen Mieter und Vermieter.

Nicht immer muss eine Kündigung wegen Eigenbedarf mit einem Streit zwischen Vermieter und Mieter enden. Ist der Bedarf gerechtfertigt, können sich die Mietparteien auf unterschiedliche Art und Weise einigen. So kann es bei bestehendem Eigenbedarf auch eine Abfindung für Mieter geben.

Was als Abfindung gelten kann, ist jedoch oft nicht ganz klar. Sind das immer Geldzahlungen oder kann auch die Übernahme der noch ausstehenden Nebenkosten als Abfindung angesehen werden? Das Mietrecht bietet hier einige Möglichkeiten. Was bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf und einer Abfindung zu beachten ist und wie eine solche Regelung zwischen Vermieter und Mieter aussehen kann, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Abfindung beim Eigenbedarf

Haben Mieter ein Recht auf eine Abfindung bei einer Eigenbedarfskündigung?

Nein, ein Recht darauf besteht bei einer gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung nicht. Allerdings kann über eine solche mit dem Vermieter verhandelt werden.

Kann ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung beinhalten?

Das ist durchaus möglich. Vermieter und Mieter können die Inhalte des Aufhebungsvertrages verhandeln und so auch eine Abfindung vereinbaren. Dies muss jedoch einvernehmlich geschehen.

Welche Beträge sind für eine Abfindung angemessen?

Eine pauschale Aussage diesbezüglich ist nicht möglich, da die Höhe der Abfindung sich an den Umständen des Einzelfalls orientiert. Hier spielen unter anderem die Mietdauer und auch die Umzugskosten eine Rolle.

Eigenbedarfskündigung: Eine Abfindung ist verhandelbar

Es kommt doch häufig vor, dass sich weder Mieter noch Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung auf rechtliche Schlachten einlassen wollen. Insbesondere dann, wenn die Gründe des Vermieters nachvollziehbar sind und nachweislich auch vorliegen.

Wenn Mieter die Möglichkeiten haben, eine passende Wohnung zu finden und es sich nicht um einen Härtefall handelt, können die Mietparteien ohne großes Zerwürfnis auseinandergehen. In vielen Fällen kann der Mietvertrag dann frühzeitig beendet werden. Hier steht die Option eines Mietaufhebungsvertrags zur Verfügung. Dieser bietet dann die Möglichkeit, bei vorliegendem Eigenbedarf auch eine Abfindung zu verlangen.

Besonders, wenn Mieter und Vermieter sich nicht sicher sind, ob eine Eigenbedarfskündigung anfechtbar ist oder vor Gericht standhalten würde, ist ein solcher Aufhebungsvertrag ein guter Ausweg. Mieter können eine Abfindung zur Bedingung der Aufhebung des Mietverhältnisses machen.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf stellt die Abfindung einen finanziellen Ausgleich für Mieter dar.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf stellt die Abfindung einen finanziellen Ausgleich für Mieter dar.

Ein finanzieller Ausgleich für die Auflösung des Mietvertrags kann durchaus dazu beitragen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder deren Anfechtung nicht notwendig ist.

So kann ein Mietaufhebungsvertrag eine Alternative zum Widerspruch gegen die Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.

Der Mietvertrag wird hier in beidseitiger Zustimmung beendet, also einvernehmlich. Mieter können nicht gezwungen werden, einseitig erstellten Verträgen zuzustimmen.
Neben der Beendigung können auch weitere Regelungen getroffen werden, wie zum Beispiel bei vorliegendem Eigenbedarf eine Abfindung zu zahlen oder den Mieter bei den Umzugskosten zu unterstützen.

Bei Eigenbedarf kann eine Abfindung also dann erfolgen, wenn der Mieter die Bereitschaft signalisiert, das Mietverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Die Abfindung sollte den Mieter nicht nur beim Umzug unterstützen können, sondern diesen auch finanziell besserstellen als es ohne einen Umzug der Fall wäre.

Wann kann es bei einer Eigenbedarfskündigung noch eine Abfindung geben?

Nicht nur, wenn sich Mieter oder Vermieter unsicher sind, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgreich sein wird oder ein Widerspruch gegen diese möglich ist, können ein Aufhebungsvertrag und eine Abfindung ein Mittel sein, den Mietvertrag zu beenden.

Wird bei einer Eigenbedarfskündigung eine Abfindung gezahlt, hängt dies meist an einem Aufhebungsvertrag.
Wird bei einer Eigenbedarfskündigung eine Abfindung gezahlt, hängt dies meist an einem Aufhebungsvertrag.

Auch dann, wenn es sich um ein befristetes Mietverhältnis handelt und eine Eigenbedarfskündigung vor vornherein nicht möglich ist, kann ein solcher Vertrag weiterhelfen.

Möchten Vermieter hier den Wohnraum selbst nutzen, besteht also ein Eigenbedarf, ist eine Abfindung, die in einem Aufhebungsvertrag festgelegt wird, eine wirksame Möglichkeit, dies vor Ablauf des Mietvertrages zu tun.

Wie hoch kann bei Eigenbedarf die Abfindung sein?

Wie hoch bei Eigenbedarf eine Abfindung sein kann, ist nicht pauschal zu sagen. Hierfür gibt es keine allgemeingültigen Werte. Die Zahlung einer Abfindung bei Eigenbedarf sollte immer das Ergebnis von Verhandlungen sein und sich auf den jeweiligen Einzelfall beziehen.

Dabei sind die Interessen des Mieters sowie die des Vermieters gleichermaßen zu berücksichtigen. Es handelt sich hier nicht um ein reines Mieterrecht, sondern zielt auf die Einigung zwischen den Mietvertragsparteien ab. Dem Mieter sollen keine finanziellen Nachteile entstehen, sondern ein Ausgleich für die Aufgabe der Wohnung gezahlt werden.

Neben der Mietzeit, der Höhe der Miete und wann der Auszug stattfinden soll, beeinflussen unter anderem auch die Umzugskosten die Höhe der Zahlung.

Umzugskosten können Teil einer Abfindung bei Eigenbedarf sein.
Umzugskosten können Teil einer Abfindung bei Eigenbedarf sein.

Umzugskosten sind zum Beispiel auch Ausgaben für ein Inserat, einen Makler, das Räumen der Wohnung und auch das Renovieren der neuen Wohnung. Darüber hinaus ist es in der Regel auch so, dass, je schneller Mieter die Wohnung räumen, desto höher die Abfindung ist.

Auch die Wohnungsmarktlage hat oft einen Einfluss auf die Zahlungen. Je angespannter die Lage ist, desto mehr finanzielle Nachteile haben Mieter. Diese sollten, bei bestehendem Eigenbedarf, durch die Abfindung ausgeglichen werden.

Bei einer langen Mietdauer ist für die Höhe der Abfindung durchaus auch der Aspekt des Verlustes der gewohnten Umgebung zu berücksichtigen, da sich dies auf die Lebensqualität auswirken kann.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

11 Gedanken zu “Eigenbedarf: Ist eine Abfindung eine Möglichkeit?

  1. Sybille V.

    Guten Tag,

    Mein Vermieter behauptet seinen Eigenbedarf immer nur mündlich, ohne Angabe zum Einzugszeitpunkt und anonymisiert (also ohne Nennung des Namens und des Herkunftsortes der Bedarfsperson!).:
    Wie z. B. „unser Neffe aus dem Münsterland“, „unser Münsterländer braucht die Wohnung für ein Studium“, „Meine heran wachsenden 5 Enkelkinder machen bald Abitur und sollen dann in Köln studieren können.“.
    Darauf erwartet dann von mir, ich solle mich mit ihm auf Auszug „einigen“; Obwohl ich KleinverdienerIn bin, will er mir nur „einen Makler beauftragen“, alle weiteren Kosten soll ich selbst tragen, „weil er ja Eigenbedarf habe“.
    Mein Vermieter versucht immer wieder, mich zum Auszug zu drängen! Meine Fragen nach näheren Informationen zum behaupteten Eigenbedarf beantwortet er mir gar nicht.
    1. Aber darf ein Vermieter mir derart Angaben verschweigen, um mich daran zu hindern, nach Auszug die Umsetzung seines Eigenbedarfs überprüfen zu können ???
    2. WIE komme ich denn so danach zu meinem Schadensersatz (bin mit 1.400 Euro Nettoeinkommen armutsgefährdet!)???
    3. Wie gehe ich am sichersten mit diesem Vorgehen meines Vermieters um???

    Besten Dank im Voraus für Ihre Mühe, meine Fragen zu beantworten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sybille V. (aus Köln)

  2. Karin

    haben uns gerichtlich bei Eigenbedarf
    Auf Abfindung geeinigt. Mein Mann zwischenzeitlich gestorben. bekomme ich jetzt die Ehefrau mudss in ein betreutes wohnen ziehen alleine.

  3. Ivan

    Hallo,

    Wir haben uns fest darauf geeinigt, eine neue Wohnung zu mieten. Es wird jedoch eine neue Mietvereinbarung (Mietvertrag) getroffen, in der auch die Küche erwähnt werden soll, die vom Vermieter installiert wird. Gleichzeitig passierten zwei Dinge, es gibt jetzt ein besseres Wohnung, und ich bekam auch ein Angebot für einen neuen Job. Wäre es unvernünftig, einfach zu bitten, diese Wohnung zu reservieren, bis wir in 2-3 Wochen entscheiden, und in dieser neuer Mietvertrag (wird so wieso gemacht bezueglich die Kueche) auch eine Stornierungsmöglichkeit enthält, die wir vor dem Einzug grundsätzlich kündigen koennen wenn wir etwas dafur bezahlen (z.B 1-2 Kaltmiete).

    Gruss

  4. Alex

    Guten Tag,

    Wir haben eine Mietvertrag abgeschlossen, am gleichen Tag als der Besichtigung. Wir haben zurückgetreten aus der Vertrag innerhalb von einem Tag. Was wäre eine Abfindung in so ein Fall? Eine Monatsmiete? Wir haben noch kein Kaution bezahlt.

  5. Josef F

    Wir haben einen Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Er hat dem
    Widersprochen und ist einfach nicht ausgezogen. Nach ein bisschen Verhandlung, obwohl er schon 3 Monate die Wohnung verlassen haben sollte, haben Wir uns dann auf einen Zahlung geeinigt. Nach Androhung der Räumungsklage etc. Der Mieter hat nachweislich aber zu dem Zeitpunkt den neuen Mietvertrag schon unterschrieben gehabt. Ist das dann einfach Pech für uns und er hat gut gepokert? Eine andere Frage noch: er bezieht Leistungen vom Staat. Müssen wir oder er die Summe melden? Vielleicht bekommt er ja zusätzlich noch die Umzugskosten von der Agentur für Arbeit bezahlt.

    Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

  6. Mary

    Hallo,
    im November 2019 haben wir eine Mieterhöhung von unserem Vermieter erhalten. Diese lehnten wir im Januar2020 ab, da sie nicht form- und sachgerecht war.
    Am 03.03.2020 wurde uns ein Anwaltsschreiben in Vertretung unseres Vermieters zugestellt: Eigenbedarfskündigung. Seine Tochter möchte plötzlich in unsere Wohnung ziehen. Dies kommt uns sehr merkwürdig vor und wir denken, es ist nur ein Vorwand uns rauszubekommen, um eine erhöhte Miete eines neuen Mieters zu verlangen.
    Wie stehen unsere Chancen eine Abfindung zu erhalten und wie kann ich so eine Abfindung berechnen? Finanziell trifft es uns sehr schwer, da wir keine Rücklagen haben und generell auf einen Umzug nicht vorbereitet waren.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Mary,

      vermuten Sie, dass keine Eigenbedarf besteht, ist ein Widerspruch eine Option. Wir können nicht beurteilen, ob der Bedarf nachweislich vorliegt oder nicht und daher auch nicht einschätzen, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Lassen Sie sich am besten rechtliche beraten und wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  7. Annegret W

    Wir wohnen seit 20 Jahren zur Miete (Erstbezug).
    Jetzt hat der Vermieter verkauft, die neuen Vermieter haben uns wg. Eigenbedarf gekündigt (kurz vor Weihnachten!). Kündigungsfrist: 9 Monate.
    Können wir -falls wir eher ausziehen- eine finanzielle Abfindung beanspruchen?

    MfG

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Annegret W,

      Mieter sind in der Regel ebenso an die Kündigungsfrist gebunden, wie der Vermieter. Da dieser die Wohnung nutzen möchte, sollten Sie direkt mit diesem sprechen und eine Abfindung für einen früheren Auszug besprechen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Olga C.

    Hallo! Meine Frage bezieht sich auf eine Abfindung für ein Mietaufhebungsvertrag vom Vermieter. (Darf ich bitte auf Englisch weiter schreiben? Aber ich kann Deutsch gut verstehen so ich wilkomme Ihre Antwort auf Deutsch.)
    My husband has a ‚Schreinerei‘ workshop with 10 employees and about 600 EUR in annual revenue. His workshop has a ‚Mietwertrag‘ till 2024.
    He was just informed that the property will be purchased by investors (to build new high-end apartments) and that his company will have to terminate their rental contract and leave (sometime in 2019).
    So, about ‚Abfinding‘ – I thank you for your articles and I know that the standard items include Umzug, höhere Miete, usw.
    BUT, here are two very important questions.
    1. As you say….. Dem Mieter sollen keine finanziellen Nachteile entstehen, sondern ein Ausgleich für die Aufgabe der Wohnung gezahlt werden.
    …..it is clear that the company will loose revenue while it is searching for a new location, while it is moving and while it is setting up in the new place. About 6 months of revenue would be lost. Is there any legal case or BGH comment on whether this can be included in the Abfindung?
    2. You also say, Bei einer langen Mietdauer ist für die Höhe der Abfindung durchaus auch der Aspekt des Verlustes der gewohnten Umgebung zu berücksichtigen, da sich dies auf die Lebensqualität auswirken kann.
    …can you please explain what this means for a Gewerbe…? They have been in this location for 16 years already and all their customers know them in this location. How can that be quantified?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Olga C.,
      die Vorgaben für Wohnräume können pauschal nicht auf Gewerbemietverhältnisse übertragen werden, sodass wir Ihnen hier eine Beratung bei einem Mieterverein oder bei einem fachkundigen Anwalt empfehlen. Die Höhe einer Abfindung ist in der Regel auch im Gewerbe von verschiedenen Faktoren abhängig. So können Mietdauer und Einnahmeverluste eine Rolle spielen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

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