Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus sollten ernst genommen werden
Der Brandschutz im Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen. Denn oft werden feuerpolizeiliche Vorschriften angeführt, wenn es darum geht, dass Vermieter das Abstellen per Hausordnung oder Mietvertrag regeln. Doch gibt es eigentlich rechtliche Vorgaben im Mietrecht bezüglich zulässiger Brandlasten im Treppenhaus?
Was Mieter und auch Vermieter beachten sollten, ist manchmal nicht so einfach herauszufinden. Dennoch gibt es einige einfache Regeln, die es bei einem Brand erleichtern, das Gebäude über die Treppen zu verlassen. Der nachfolgende Ratgeber befasst sich damit, wie der Brandschutz im Treppenhaus aussehen und funktionieren kann.
Das Wichtigste zum Brandschutz im Treppenhaus
Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich.
Nein, bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern gibt es nicht. Dies ist Ländersache und wird unter anderem durch die Landesbrandschutzverordnungen geregelt.
Nein, das Mietrecht regelt im Treppenhaus den Brandschutz nicht einheitlich. Ob Kinderwagen oder Schuhe abgestellt werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es gesetzliche Vorschriften?
Allgemein gültige Gesetze, die bestimmen, was im Hausflur abgestellt werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind in den Brandschutzverordnungen der Länder Bestimmungen festgehalten, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Darüber hinaus gibt aus auch feuerpolizeiliche Vorschriften für das Treppenhaus, die im Brandschutz angewandt werden. Zwar wird auch in der jeweiligen Brandschutzverordnung für ein Treppenhaus nicht festgelegt, welche Gegenstände grundsätzlich erlaubt oder untersagt sind, doch es finden sich meist Formulierungen, die sich auf die Rettungswege beziehen. Denn das Treppenhaus ist in der Regel der erste Flucht- und Rettungsweg.
So wird üblicherweise festgelegt, dass diese Wege nicht zugestellt bzw. die Flucht oder Rettung von Menschen und Tieren durch Gegenstände nicht behindert werden darf. Auch die Brandlast muss im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, brennbare Gegenstände oder Materialien sollten ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein.
Vermieter sind in der Regel für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich, müssen also dafür sorgen, dass Gegenstände keine Behinderung darstellen. Dies kann durchaus durch die Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein. Allerdings sind allgemeine Verbote oftmals nicht zulässig. Oft wird die Nutzung der Flure und Treppenhäuser als vertragsgemäß angesehen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, dennoch sind der Nutzung auch Grenzen gesetzt.
Was sagt die Rechtsprechung zum Brandschutz im Treppenhaus?
Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst hingestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt.
Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus wegen Brandschutz nicht grundsätzlich verboten werden. Ist der Platz im Flur ausreichend und stellt der Kinderwagen daher keine Behinderung für die Flucht oder Rettungsarbeiten dar, ist das Abstellen nicht generell unzulässig. Insbesondere wenn kein anderer Stellplatz vorhanden ist und es für die Eltern nicht zumutbar ist, den Kinderwagen in die Etagen zu tragen, kann dieser üblicherweise im Hausflur stehen. Sofern das Abstellen dann nicht gegen die landeseigenen Brandschutzvorschriften fürs Treppenhaus verstößt, ist dies zulässig, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.09.2009 (Az.: 63 S 487/08).
Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof im November 2006 (Az.: V ZR 46/06) und entschied damit grundsätzlich, wann ein Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenaus stehen darf. Gleiches kann üblicherweise auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden.
Sind Mieter auf diese angewiesen, können sie an geeigneten Orten abgestellt werden. Lässt deren Größe das zu und wird der Flucht- bzw. Rettungsweg dadurch nicht behindert, kann der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten.
Schränke und Schuhe im Treppenhaus: Was der Brandschutz bestimmt
Bezüglich des Themas „Pflanzen, Schränke oder Schuhe im Treppenhaus“ ist die Brandschutzverordnung der Länder wenig eindeutig. Wie bereits erwähnt, gibt es keine expliziten Regelungen diesbezüglich und im Gegensatz zum Kinderwagen sind die entsprechenden Urteile nicht einheitlich. So kann die Entscheidung, ob Schuhe oder ein Schuhschrank erlaubt sind, sich jeweils nur auf den Einzelfall beziehen.
Untersagen Vermieter das Abstellen von Schuhen, Schränken oder Pflanzen durch die Hausordnung oder im Mietvertrag, mit der Begründung, dass dann der Brandschutz im Treppenhaus nicht gewährleistet ist, kann das unter Umständen zulässig sein. Eine pauschale Aussage dazu ist jedoch in der Regel nicht möglich, da dies auch immer von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort abhängt.
Ich wohne in der 1. Etage eines 4-stöckigen Mehrparteienhauses mit Laubengang. Auf meiner Etage wohnen 5 Parteien; mein Appartment befindet sich an dem einen Ende. Vor meiner Wohnungstür verläuft ein 1,30 m breiter und fast 4,5 m langer Gang, der einem Balkon gleicht und aufgrund der Lage am Ende nicht von anderen Mietern mitbenutzt wird. Entlang der Brüstung habe ich je nach Jahreszeit einige kleine bis mittelgroße Pflanzen stehen, die max. eine Breite von 0,4 m einnehmen.
Dann gibt es noch am Ende des Gangs eine eher kleine „tote“ Ecke. Das ist das Stück von der Wand bis zu meiner Wohnungstür, das 0,4 m misst. wo ich auch ein paar kleinere bis mittelgroße Pflanzen aufgestellt habe. Alle Pflanzen stehen auf dem Boden. Ich halte den Platz auch sauber, und er sieht aufgrund der Blühpflanzen eigentlich recht nett aus. Der Durchgang für Besucher ist in keiner Weise behindert. Nun soll ab sofort nichts, aber auch gar nichts mehr in den Gängen und im Treppenhaus stehen. Ist das gerechtfertigt?
Wie aber ist der Fall, wenn auf einem gleich großen Gang (gleiche Maße), so z. b. bei einer Mieterin direkt über mir, ein meterhoher Pflanzkübel, ein paar Tische/Schemel, die mit Pflanzen ziemlich voll gestellt sind, stehen, so dass der Durchgang schon etwas eng ist?
Kann man diese beiden Fälle gleich behandeln?
Danke im Voraus für Ihre fachkundige Antwort.
Wir wohnen zur Miete in einem Haus mit zwei Vorderflügeln mit je 9 Mietparteien und einem Hinterhaus, das gewerblich genutzt wird. Einen Aufzug gibt es nicht. Viele Mieter sind alt und/oder gehbehindert.
Im SEHR geräumigen Eingangsbereichs des Hausflurs haben gehbehinderte Mieter nun einen Rollator und 2 Einkaufstrolleys in einer Nische abgestellt, wo sie keinesfalls Fluchtwege behindern.
Der Vermieter verlangt nun per Aushang die Entfernung dieser Gegenstände. Laut Aushang wurde eine Frist von 5 Tagen gesetzt. Das noch zur Ferienzeit, wo viele Mieter im Urlaub sind.
Die Besitzer der beiden Einkaufstrolleys und des Rollators sind, wie gesagt, stark gehbehindert und können diese Gegenstände nicht bis in ihre Wohnung tragen.
Ist die Aufforderung des Vermieters (auch die benannte Frist) eigentlich rechtens?
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage. Ich wohne in einem Altbau mit 4 Stockwerken, wir haben nur in der hälfte jedes Stockwerks große Fenster über die wir im Brandfall entkommen könnten. Jedoch wurde durch eine Mieterin verboten die kleinen inneren Fenster von 30cm x 30cm zu öffnen. Nun hat die Wohnungsbaugesellschaft H… die Fenster und nicht nur die kleinen sondern das Große mit Nägeln und Schrauben verschlossen. Frage was passiert jetzt wenn es brennt und wir leider darüber nun auch nicht fliehen können? Gibt es hierfür eine besondere Regel oder wird hier der Brandschutz verletzt. Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort erhalten könnte. Da auf diese Anfrage an die Wohnungsgesellschaft ich ein Drohschreiben bekommen habe und wenn wir nochmal Fragen aus der Wohnung geworfen werde.
Ich hätte eine Frage bezüglich des Eingangsbereiches Draussen vor der Haustür unserer Mietwohnung. Es ist so, dass die Wohnung nicht direkt Tür an Tür mit dem Treppenhaus verbunden ist, sondern man zunächst in einen offenen Eingangsbereich (ähnlich wie ein langer Balkon) gelangt und dann erst die Wohnungstür zu finden ist. Wir haben dort einen Schuhschrank stehen bzw. haben wir dann später zu einem kleineren Schuhregal gewechselt. Uns wird jedoch gesagt, wir dürften dies nicht, aufgrund von Brandschutz. Wir hatten jedoch nie Probleme damit bisher und unser Eingangsbereich steht frei wird vom Regal nicht blockiert. Ich bitte um eine fachliche Erklärung, da ich dies nicht nachvollziehen kann. Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag
Hätte eine Frage ich wohne seit 40.Jahren in eine Gemeindebau, der kürzlich renoviert wurde das heißt wir haben Brandschutztüren bekommen,habe mir erlaubt eine Weihnachtkranz an die Türe zu hängen heute ist er verschwunden war bei der Hauswartin die es immer schon abgesehen hat auf meinen Kranz weil er plötzlich weg war. Zur Antwort bekam ich dass Sie es fotografiert hat und zu Wiener Wohne geschickt hat und ich angeblich eine Strafe bekomme . Komisch ist es das er heute um 6.Uhr morgens da war und um 7.30 verschwunden, zu dieser Zeit aber hat die Haumeisterin aber dss Stiegenhaus geputzt. Nun meine Frage kann ich wegen einen Türkranz eine Strafe bekommen? Hatte noch nie Schwierigkeiten mit Wiener Wohnen.
Bitte um Antwort Liebe Grüße Sabine S
guten Tag,
ich hätte da auch mal eine Frage! seit 20 Jahren lebe ich in meiner Wohnung, bislang lebten die Vermieter mit uns unter einem Dach.Die Vermieterin wurde leider krank und kam in ein Pflegeheim.Der Vermieter erlaubte uns dann einen Schuhschrank im Hausflur zu stellen, da wir nur eine ganz kleine Diele haben.Leider verstar der Vermieter vor 2 Jahren.Da die Vermieterin noch lebt und die Kinder ihr Interesse verwalten, haben diese eine Hausverwaltung beauftragt.
Diese räumt hier mächtig auf und erzählt uns Mietern ganz genau, was wir dürfen und nicht dürfen.Dinge die all die Jahre normal waren, sind jetzt nicht mehr so.
Im August wandt ich mich an die HV da meine Wohnung schimmelt, durch einen Wasserschaden von über mir.Mein damaliger Vermiueter wusste bescheid und hat meine Wand aufgemacht um das Rohr zu kitten , danach verstarb er leider.Seiner Tochter teilte ich dieses mit ohne Erfolg.Nun erzählte ich der HV davon, diese bat um Fotos..diese habe ich geschickt aber in den 6 wochen ist nichts passiert.Als ich die Dame ansprach sagte sie mir, dass sie nicht im Büro gewesen sei.
Vorhin schellte es, die Dame der HV, sie bat mich darum den Schuhschrank zu entfernen unser treppenabsatz ist 3.50 m breit, an mir kommt kein Nachbar vorbei.Der Schrank steht vor meiner Tür mit einer Tiefe von 10 cm.Ich sagte ihr dass ich die Zustimmung vom Vermieter habe, den hier aufzustellen, ihre Antwort, der ist Tod den gibt es nicht mehr, jetzt ist die HV zudtändig! ich; das mag ja sein, aber mit der Frau, die den Mietvertrag unterschrieben hat, lebt noch und die Kids sind dazu beauftragt in ihrem Interesse zu handeln.Sie wollte gar nicht mit mir reden, sie meinte dann, ist der Schuhschrank in einer woche nicht weg, werde ich sie abmahnen! ok, aber warum genau stört der Schuhschrank plötzlich nach all den Jahren? Brandschutz!!
aha und was ist mit dem ganzen Laminat im Treppenhaus? mit den alten Türen aus Holz mit Glasscheiben drin? Ich hatte mal gelesen das es für Treppenhäuser keine einheitliche BSV gibt.
Sie wurde sauer und sagte 1 Woche, dann gibt es eine Abmahnung schönen Abend noch.
Und dann war se wech.
Ich würde den Schrank des friedens willen entfernen, aber meine Diele ist wirklich nur so breit, das die Türe aufgeht.Stellt man Schuhe dorthin bekommt mandie Tür nicht auf.Deswegen hatte der Vermieter das erlaubt und die Tochter hat 2 1/2 Jahre nie etwas gesagt. was ist denn nu richtig.
Bei uns, einem
Mehrfamilienhaus in Berlin, wurde an der Brandschutztür zum Dachboden eine neues Schloss angebracht und kein Mieter erhält dazu einen Schlüssel. Ich wohne im 4.Stock, und im Falle eine Brandes ist mir jetzt der Fluchtweg über das Dach verwehrt. Ist das zulässig?
Hallo,
ich wohne Souterrain. Meine Vermieter haben auf dem Treppenabsatz, welcher der einzige Eingang zu meiner Wohnung ist (die Wohnung neben mir steht leer) eine riesige Couch hochkant abgestellt. Man hat noch ungefähr 50 cm um sich zwischen Geländer und Coach durchzuquetschen. Die Vermieterin meint, die Couch gehöre ihr nicht und außerdem würde die ja gar nicht stören, sie käme mit ihrem Wäschekorb daran vorbei. Eine Unverschämtheit, das ist klar.
Doch ist das Brandschutzrelevant? Kann die Miete gemindert werden, weil die Mietsache nicht richtig nutzbar ist?
Ich habe schon darum gebeten, die Coach zu entfernen. Ohne Erfolg.
Danke,
mfG NM
Ich wohne in einem Miethaus mit 16 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Meine Frage, ist es erlaubt einen lose gelegten Teppich im 1.OG hinsichtlich des Rettungsweges und des Brandschutzes ? ( Stolpergefahr )
Unser Mietshaus war früher mit 4 Parteien bewohnt, jetzt nur noch von 2 (die jeweils übereinander liegenden Wohnungen wurden mit internen Treppen versehen und somit zu einer).
Die haustüren sind im Erdgeschoss. Die Treppe und der vorhandene Flur nach „oben“ endet im Nirvana.
Da unbenutzt, wird er von meinem Nachbarn und mir als „begehbarer Schuhschrank“ benutzt.
Ist das im Sinne der Rreglung hinsichlich Rettungsweg und Brandschutz zulässig?
Hallo,
in unserem Mehrfamilientreppenhaus in Baden-Württemberg (80 Wohnungen, 5 Etagen) sind keine Notausgang-Zeichen vorhanden, ebenso nicht in den Hausfluren. Außerdem schließen die metallenen Brandschutztüren, die aus dem Treppenhaus in den Hausflur (und damit zu den Hausein/ausgängen) führen, nach innen. Ebenso schließen und öffnen die Haustüren selbst nach innen. Ich finde das bedenklich, und wüsste gerne, ob das den Vorschriften entspricht, und falls nicht, wie man bei der Hausverwaltung auf die Einhaltung hinwirken kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Ich hatte letztens einen großen Streit mit dem Vermieter, weil ich meinen Kinderwagen im Flur abstelle. Er meint, dass sei einer Störung der Fluchtwege im Brandfall. Dazu muss man sagen, dass ich im obersten Stock wohne und den Wagen so an die Seite schieben konnte, dass er nicht im Weg steht. Gut zu wissen, dass der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten kann, wenn dadurch kein Fluchtweg verstellt wird.
Hallo , in “ unserem “ Mietshaus ,steht im 2ten.Stock , Etage , ein Pllanzenkübel eines Mieters. Diese Pflanze behindert uns immer , wenn wir in „unsere “ Wohnung möchten , mit Einkaufstüten noch mehr . Frage , kann ich beim Hauseigentümer verlangen , das der Mieter diesen Pflanzenkübel entfernt ?? Grüßé aus Hessen
Guten Morgen,
ich wohne zur Miete in einem 6 Familienhaus ( Eigentumswohnungen).
Nach der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen das die Fussabtreter( Brandlast) entfernt werden müssen.
Ist das wirklich rechtens???