Zum 1. April 2024 trat die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft. Im Zuge dessen ist es nun für Privatpersonen auch erlaubt, bis zu drei Pflanzen zuhause anzubauen. Ein Anbau von Cannabis im Kleingarten ist allerdings meist nicht gestattet. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium nun hingewiesen.
Kleingarten: Warum ein Cannabis-Anbau meist verboten ist
Im Zuge der Cannabis-Legalisierung haben sich einige rechtliche Fragen ergeben, die bis dato nicht alle geklärt sind. So muss zum Beispiel noch ein neuer Grenzwert für Verkehrsteilnehmer festgelegt werden.
In Bayern gibt es sogar bereits einen Bußgeldkatalog für Konsum-Cannabis. Zum Anbau der Pflanzen gelten auch schon eine Reihe an Vorgaben und Verordnungen. So heißt es in § 9 Absatz 1 Cannabisgesetz (CanG) zum Beispiel:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
Kürzlich kam in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob ein Anbau von Cannabis im Kleingarten erlaubt sei. Auf Nachfrage vom Hanfverband äußerte das Bundesgesundheitsministerium diesbezüglich, dass das in der Regel nicht gestattet sei.
Das CanG definiert eindeutig, dass der private Eigenanbau grundsätzlich am Wohnsitz erlaubt ist. Ein Blick in das Bundeskleingartengesetz zeigt, dass Kleingärten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Kleingarten die Anforderungen aus § 9 Absatz 1 CanG nicht erfüllt und ein Anbau somit verboten ist.
Gut zu wissen: Eine Ausnahme gibt es allerdings, wenn Personen tatsächlich dauerhaft in einem Kleingarten wohnen. Das ist aber nur dann offiziell erlaubt, wenn der Besitzer dort schon vor mehr als 40 Jahren, also noch bevor das Bundeskleingartengesetz in Kraft trat, lebte.
Ist der Konsum von Cannabis im Kleingarten erlaubt?
Zwar ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten verboten, aber bedeutet das auch, dass Sie dort keinen Joint rauchen dürfen? Nein. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Ihr privates Gelände, sodass ein Konsum durchaus erlaubt ist.
Das gilt übrigens auch für die eigene Wohnung. In aller Regel gehört das Rauchen (egal ob Cannabis oder Nikotin) zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, sodass der Vermieter hierfür nur schwer ein Verbot aussprechen könnte.