Demenz: Eine Wohngemeinschaft als Alternative zum Heim

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Bei einer WG für Demenzkranke ist einiges zu beachten

Demenz: Eine betreute Wohngruppe kann eine Alternative zur Heimunterbringung sein.
Demenz: Eine betreute Wohngruppe kann eine Alternative zur Heimunterbringung sein.

Erkranken Angehörige an einer Demenz oder Alzheimer, ist die Entscheidung über die richtige Betreuung nicht einfach. Je nach Grad der Erkrankung sind verschiedene Betreuungsmodelle während des Krankheitsverlaufs notwendig.

Sind Angehörige nicht in der Lage, die Betreuung selbst zu übernehmen, wollen jedoch auch keine Unterbringung in einem Pflegeheim, kann bei Demenz eine WG neue Möglichkeiten eröffnen. Mit Demenz in eine Wohngemeinschaft einzuziehen, stellt immer häufiger eine Alternative zu einem Heimplatz dar.

Der nachfolgende Ratgeber betrachtet, welche mietrechtlichen Fragen bei einer Demenzwohngruppe aufkommen, für wen eine solche Einrichtung überhaupt geeignet ist und mit welchen Kosten Betroffene bzw. Angehörige im Durchschnitt rechnen sollten.

Das Wichtigste zur Wohngemeinschaft für Demenzkranke

Können Mieter mit Demenz in eine Wohngemeinschaft einziehen?

Ja. Spezielle Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte bieten die Möglichkeit, selbstbestimmt zu wohnen und die notwendige Betreuung zu erhalten.

Wer ist für die Miete bei einer WG mit Demenzkranken verantwortlich?

Die Erkrankten bzw. deren Vertreter sind Mieter und entsprechend für die Zahlung der Miete verantwortlich. Auch die Betriebskosten tragen die Mieter selbst, wenn meist auch nur anteilig.

Welche Kosten bringt eine Demenz-WG mit sich?

Neben der Miete kommen auch die Kosten der Betreuung bzw. Pflege hinzu. Wie hoch diese ausfallen, unterscheidet sich regional mitunter sehr stark.

Wann ist eine WG bei Demenz eine Option?

Wer mit Demenz in eine Wohngruppe einzieht, muss sich an ein neues Umfeld gewöhnen und ist vor Herausforderungen gestellt, die gesunde Menschen vielleicht gar nicht als solche ansehen. Daher ist es verständlich, dass eine solche WG nicht für jeden eine Möglichkeit darstellt. In der Regel bestehen Demenzwohngruppen aus vier bis zehn Personen, die ihr eigenes Zimmer mieten und die Gemeinschaftsräume mitbenutzen.

Üblicherweise findet in einer solchen WG eine 24-Stunden-Betreuung statt, sodass die Bewohner nicht auf sich allein gestellt sind. Je nachdem, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist, unterscheidet sich auch der Grad der Betreuung.

Das Konzept, mit Demenz in eine Wohngemeinschaft einzuziehen, ist noch relativ jung. Erst in den 1990ern gründete der Verein „Freunde alter Menschen e. V.“ die erste Form einer solchen WG in Berlin.

In einer Demenz-Wohngemeinschaft werden Bewohner rund um die Uhr betreut.
In einer Demenz-Wohngemeinschaft werden Bewohner rund um die Uhr betreut.

Wie eine Wohngemeinschaft für Demenz- und Alzheimererkrankte aufgebaut ist, unterscheidet sich je nach Träger und Organisationsform. Welche Art für die Betroffenen am besten funktioniert, sollten sie gemeinsam mit den Angehörigen bei Besichtigungen und Gesprächen herausfinden.

So gibt es beispielsweise WGs, die durch Vereine oder kirchliche Organisationen getragen werden. Darüber hinaus sind aber auch selbst organisierte Wohngemeinschaften nicht unüblich.

Patienten mit Demenz können eine Wohngemeinschaft unter einer Trägerschaft in den verschiedensten Formen nutzen. WGs als eigenständige Wohneinheiten sind dabei genauso möglich wie abgeschlossene Gruppen in einer Pflegeeinrichtung. Selbstorganisierte Gruppen sind oftmals durch Ehrenamtliche oder auch Angehörige organisiert. Hier sind die Betreuer in der Regel Angestellte. Sie versorgen die Bewohner meist gemeinschaftlich mit den Angehörigen. Es ist auch nicht unüblich, dass Angehörige zudem Pflegedienste zur Betreuung heranziehen.

Ob ein Erkrankter mit Demenz in einer Wohngemeinschaft zurechtkommt, sollte immer individuell entschieden werden. Auch welche Form der WG am besten geeignet ist, kommt auf den Betroffenen an. Auch wichtig ist, ob Angehörige in der Lage sind, den besonderen Voraussetzungen einer WG Rechnung tragen zu können. Oftmals ist die Mitwirkung der Angehörigen ein entscheidender Teil der Betreuung.

Mietrechtliche Fragen bei Wohngruppen für Demenzkranke

Eine Wohngruppe für Demenz- und Alzheimererkrankte muss bestimmte gesetzliche Bestimmungen beachten. Da dies Ländersache ist, unterscheiden sich die Vorgaben also regional. In der Regel ist es jedoch so, dass bei einer WG, die ambulant betreut wird, Pflege- und Mietvertrag getrennt voneinander bestehen. Befindet sich die Wohngruppe in einer Pflegeeinrichtung, liegen die Verträge üblicherweise gemeinschaftlich vor.

Die Bewohner der Demenzwohngruppen bzw. deren Vertreter sind die Mieter der Räume.
Die Bewohner der Demenzwohngruppen bzw. deren Vertreter sind die Mieter der Räume.

Mieter sind die Erkrankten, die mit einer Demenz in die Wohngemeinschaft einziehen. Meist werden sich durch gesetzliche Betreuer oder Angehörige vertreten. Die Mieter zahlen die Miete für den Wohnraum in der WG sowie anteilig auch für Küche, Bad und andere Gemeinschaftsräume.

Hinzukommt, dass sie, wie alle Mieter, darüber bestimmten können, wann sie kommen und gehen bzw. auch darüber, Besuch zu empfangen. In der Regel besitzen Mieter auch einen Schlüssel für die WG sowie für ihren Wohnraum.

Oftmals entscheiden die Mieter einer WG auch darüber, ob neue Mieter einziehen dürfen und wie die Ausstattung der Räume aussehen soll. Die Entscheidung zur Beauftragung eines Pflegedienstes bzw. von beruflichen Betreuern obliegt bei selbstorganisierten WGs ebenfalls den Mietern oder eben deren Vertretern. Bei trägerorganisierten Wohngruppen übernehmen in der Regel diese Träger die Betreuung.

Erkrankte, die mit Demenz in einer Wohngemeinschaft leben, tun dies in der Regel bis zu ihrem Tod. Meist ist es möglich, die Räumlichkeiten so auszustatten, dass auch eine intensive Pflege ausführbar ist.

Mietrechtlich handelt es sich bei einer Wohngruppe, die Demenz- und Alzheimererkrankte beherbergt, um ganz normale Mieter. Wichtig ist in der Regel, dass ein oder mehrere Vertreter der WG als Hauptmieter auftreten. Sie sind dann für die Mietzahlungen verantwortlich, auch wenn Zimmer leer stehen. Sie können zudem dann auch die Interessen der Bewohner gegenüber dem Vermieter vertreten. Allerdings muss von vornherein klar sein, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt und die Erlaubnis zur Untervermietung der einzelnen Räumlichkeiten vorliegt. Ohne das Einverständnis des Mieters ist eine Eröffnung einer Demenzwohngruppe nicht möglich.

Kosten bei einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke

Demenz-Wohngemeinschaft: Für einigen Kosten kann die Pflegeversicherung herangezogen werden.
Demenz-Wohngemeinschaft: Für einigen Kosten kann die Pflegeversicherung herangezogen werden.

Bei einer Demenz-WG fallen natürlich Kosten an. Neben den Miet- und Nebenkostenzahlungen muss auch die Pflege und Betreuung in Betracht gezogen werden. Wollen Angehörige oder Betreuer den Einzug eine Demenz-WG finanzieren, können sie mitunter auch verschiedene Hilfe in Anspruch nehmen.

Liegt beispielsweise ein Pflegegrad vor, kann die Pflegeversicherung die Sachleistungen der ambulanten Pflege tragen. Auch eine sogenannte Starthilfe für die Gründung einer WG oder für notwendige Umbaumaßnahmen kann gemäß Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) möglich sein.

Mit folgenden Kosten ist bei einer Demenz-Wohngemeinschaft zu rechnen:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Pflegekosten
  • Betreuungskosten
  • Mittel für den alltäglichen Bedarf (Kleidung, Nahrungsmittel etc.)
  • Kosten für das Pflegen sozialer Kontakte, Teilnahme am Leben

Durchschnittlich belaufen sich die Kosten, wenn Erkrankte mit Demenz in einer Wohngemeinschaft leben, auf die eines Pflegeheims. Allerdings gibt es regional große Unterschiede, sodass ein Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll ist.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

1 Gedanken zu “Demenz: Eine Wohngemeinschaft als Alternative zum Heim

  1. Leonie S

    Mein Großvater kommt aufgrund seiner Demenzerkrankung bald in ein Pflegeheim. Wir Angehörige haben mittlerweile Schwierigkeiten, seinen Bedürfnissen allein gerecht zu werden. Außerdem verfügt das ausgewählte Heim über die Option, dass die Bewohner, trotz ihrer Erkrankung, ein gewisses Maß an Selbstständigkeit behalten können. Zwar mit professioneller Unterstützung, aber das sollte kein Hindernis darstellen.

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