Neuregelung der Grundsteuer: 2025 tritt diese in Kraft

Berlin. Nach der Zustimmung zur Neuregelung der Grundsteuer durch die Bundesregierung, wurden die betreffenden Gesetze nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann die Reform, wie bestimmt, am 01. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin haben die Länder Zeit, eventuell eigene Regelungen zu erarbeiten. Das derzeitige Recht bleibt bis zum Stichtag gültig.

 Alte Regelung zur Grundsteuer ist nicht verfassungskonform

Die Neuregelung der Grundsteuer wurde durch den Bundesrat genehmigt.
Die Neuregelung der Grundsteuer wurde durch den Bundesrat genehmigt.

Grundsätzlich wird die sogenannte Grundsteuer auf den Besitz von Gebäuden und Grundstücken erhoben. Eigentümer müssen sie jährlich an die Gemeinde zahlen und können sie als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Die bisherigen Vorschriften zur Berechnung dieser Steuer erklärte das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 für verfassungswidrig und verlangte eine Neuregelung der Grundsteuer.

Um die Grundsteuer zu berechnen, ziehen die Behörden bisher Einheitswerte für Grundstücke heran. Diese stammen allerdings von 1964 bzw. 1935 und werden der Wertentwicklung nicht gerecht. Die Einheitswerte werden bisher mit einer sogenannten Steuermesszahl und dem Hebesatz der Kommunen multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der Grundsteuer.

Was beinhaltet die Neuregelung der Grundsteuer?

Die beschlossenen Änderungen der betreffenden Gesetze zur Neuregelung der Grundsteuer sollen die Berechnungsweise ändern. Die Anpassungen bzw. Neufassungen betreffen folgende Gesetze:

  • Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  • Grundgesetz

In Kraft treten wird die Neuregelung der Grundsteuer am 01. Januar 2025. Allerdings erfolgt die erste Neubewertung von Grundstücken bereits zum 01. Januar 2022, denn die Reform der Steuer soll in drei Stufen stattfinden. Zunächst steht die Neubewertung an, dann wird der sogenannte Steuermessbetrag ermittelt und zuletzt der Hebesatz der Kommunen. Dieser kommunale Satz beeinflusst dann, wie viel Grundsteuer regional tatsächlich zu zahlen ist.

Die Neuregelung der Grundsteuer hat eine Änderung im Bewertungsrecht zur Folge. Grundstückswerte werden neu ermittelt.
Die Neuregelung der Grundsteuer hat eine Änderung im Bewertungsrecht zur Folge. Grundstückswerte werden neu ermittelt.

Die Ermittlung erfolgt laut Bundesfinanzministerium weiterhin gemäß der Formel Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz. Allerdings liegen dieser zukünftig andere Maßstäbe zugrunde. So basiert die Neuregelung der Grundsteuer wesentlich auf der Änderung des Bewertungsrechts. Der Grundbesitzwert wird nun unter anderem anhand des Bodenrichtwerts und der Nettokaltmiete ermittelt. Des Weiteren werden auch das Alter und die Art der Immobilie berücksichtigt.

Die neu berechnete Steuermesszahl dient dem Ausgleich der Wertsteigerung. Der Hebesatz bleibt weiterhin in der Verantwortung der Kommunen. Die Neuregelung der Grundsteuer soll so zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast beitragen.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

1 Gedanken zu “Neuregelung der Grundsteuer: 2025 tritt diese in Kraft

  1. lisbeth m

    Interessant, dass die sogenannte Grundsteuer auf den Besitz von Gebäuden und Grundstücken erhoben wird. Mir war das gar nicht klar, bis wir ein Grundstück gekauft haben. Zum Glück ist unser Steuerberater immer auf dem Laufenden.

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