Vorgeschobener Eigenbedarf: Wenn Vermieter unrechtmäßig kündigen

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Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung kann unangenehme Folgen haben

Vorgeschobener Eigenbedarf kann für Vermieter schwerwiegende Folgen haben.
Vorgeschobener Eigenbedarf kann für Vermieter schwerwiegende Folgen haben.

Wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden, bedeutet für Mieter immer Unannehmlichkeiten. Vermieter hingegen möchten ihren Besitz selbst nutzen und haben in der Regel nur diese Möglichkeit, ordentlich zu kündigen. Problematisch wird es jedoch, wenn ein vorgeschobener Eigenbedarf vorliegt. Nur wenn es bewiesen werden kann, handeln Vermieter rechtswidrig.

Doch wie sollten sich Mieter in einer solchen Situation am besten verhalten? Ist vorgeschobener Eigenbedarf strafbar und besteht Anspruch auf Schadensersatz? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zum vorgeschobenen Eigenbedarf

Können die Gründe für einen Eigenbedarf vorgeschoben sein?

Eine Anmeldung von Eigenbedarf muss unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Der Bedarf muss nachweislich vorliegen. Ist dies nicht der Fall, gelten die Gründe als vorgeschoben. Das gilt auch, wenn der Bedarf während der Kündigungsfrist entfällt.

Ist ein vorgeschobener Eigenbedarf nachzuweisen?

Widersprechen Mieter der Kündigung oder wollen nach einem Umzug Schadensersatzansprüche geltend machen, befinden sie sich in der Beweispflicht Sie müssen begründen, warum der Bedarf vorgeschoben ist.

Was geschieht, wenn der Bedarf vorgeschoben ist?

Bestehen die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung nicht, machen sich Vermieter mitunter strafbar. Hierbei handelt es sich in der Regel um Betrug. Darüber hinaus können Mieter Schadensersatz verlangen.

Was ist vorgeschobener Eigenbedarf?

Möchten Vermieter ihren vermieteten Wohnraum für sich selbst oder Angehörige nutzen, müssen sie für die Anmeldung von Eigenbedarf bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss gemäß § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Darüber hinaus schränken sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung den Personenkreis ein, für den Eigenbedarf angemeldet werden kann.

Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt bzw. wird der Bedarf für Personen angemeldet, die diesen nicht in Anspruch nehmen dürfen, ist eine Kündigung nicht zulässig. Geben Vermieter nicht bestehende Gründe an und kündigen dennoch, kann das als vorgeschobener oder vorgetäuschter Eigenbedarf gewertet werden.

Ein vorgeschobener Eigenbedarf liegt also in der Regel dann vor, wenn Vermieter keinen ernsthaften Nutzungswillen haben und der Wohnraum nach der Kündigung entgegen der Angaben anders genutzt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn der Bedarf bestand und zwischenzeitlich wegfiel, denn Vermieter sind dazu verpflichtet, Mieter darüber zu informieren.

Die Beweispflicht liegt beim Mieter

Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann Schadensersatz bedeuten, allerdings nur dann, wenn Mieter einen solchen Anspruch nachweisen können. Liegt der Verdacht nahe, dass die Wohnung anders genutzt wird, als im Kündigungsschreiben angegeben, haben Mieter die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen bzw. gerichtlich gegen diese vorzugehen.

Vermieter sind dann verpflichtet nachzuweisen, dass ein Bedarf bestanden hat bzw. weiterhin besteht. Die Umstände eines Wegfalls beziehungsweise der derzeitigen Nutzung müssen zudem plausibel dargelegt werden. Können Vermieter dies, obliegt es dann dem Mieter, nachzuweisen, dass ein Selbstnutzungswille bei der Kündigung nicht bestand.
Sind Vermieter jedoch nicht in der Lage, den Bedarf und die derzeitige Art der Nutzung der Wohnung zu begründen, sind sie den Mietern gegenüber schadensersatzpflichtig.

Um nachweisen zu können, dass ein vorgeschobener Eigenbedarf als Kündigungsgrund vorliegt, können Mieter durchaus auch Detektive beauftragen. Deren Erkenntnisse sind gemäß einem Urteil der Landgerichte Berlin und Gießen verwertbar (LG Berlin, 23. Juli 1991, Az. 65 S 403/89, LG Gießen, 26. 4. 1989, Az. 1 S 122/89).
Die Kosten können bei einem Verfahren als Gerichtskosten gelten bzw. auch in den Schadensersatzanspruch hineinfallen. Die Beauftragung eines Detektives bedarf jedoch in der Regel konkreter und ernsthafter Zweifel am angemeldeten Eigenbedarf (LG Berlin, Beschluß v. 9.12.1997, Az 84 T 792/97).

Im Zweifel sollten sich Mieter von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Diese können die Erfolgsaussichten beurteilen und wichtige Unterstützung bei den weiteren Schritten anbieten.

Vorgeschobener Eigenbedarf: Folgen für den Vermieter

Ist der angemeldete Bedarf berechtigt und wird dies durch die Detektive bzw. eine Räumungsverhandlung geklärt, müssen Mieter die Wohnung verlassen und räumen. Besteht der Bedarf jedoch nicht bzw. nicht mehr, hat das Folgen für die Vermieter.

Vorgeschobener Eigenbedarf kann im Strafrecht auch eine Rolle spielen.
Vorgeschobener Eigenbedarf kann im Strafrecht auch eine Rolle spielen.

Vorgeschobener Eigenbedarf bedeutet für Vermieter nicht nur, dass sie schadensersatzpflichtig sind, sondern auch, dass sie strafbar gehandelt haben. Zum einem müssen Vermieter den entstandenen Schaden dem Mieter ersetzen, dazu gehören die gesamten Kosten des Umzugs (auch für Anzeigen und Makler), Detektivkosten sowie auch etwaige Differenzbeträge zur neuen Miete. Welche Kosten genau geltend gemacht werden können, sollten betroffene Mieter durch eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein oder gemeinsam mit einem Anwalt klären.

Zum anderen machen Vermieter sich wegen Betruges strafbar, wenn ein vorgeschobener Eigenbedarf nachgewiesen werden kann. Dies zieht in der Regel auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich, welche in einer Geld- oder ach in einer Freiheitsstrafe münden kann.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

10 Gedanken zu “Vorgeschobener Eigenbedarf: Wenn Vermieter unrechtmäßig kündigen

  1. YVONNE

    Hallo, mir wurde nach 13 Jahren wegen Eigenbedarf, Enkel, gekündigt. Im vorfeld habe ich um Reparatur der Haustür und Wohnungstür gebeten. leider Erfolglos.
    Ich bin ausgezogen, nach intensiver Wohnungssuche in eine fast doppelt so teure Wohnung .
    . Wohnungsübergabeprotokoll ohne Mängel vom Vermieter unterschrieben. Nebenkosten wurden nie abgerechnet.
    Die Mietkaution sollte innerhalb von 6 Wochen gezahlt werden, mündliche Aussage des Vermieters.
    Jetzt, nach 6 Monaten warte ich immer noch auf die Rückzahlung der Kaution, der Enkel ist nicht eingezogen, sondern ein Ehepaar, die keinen familiären Bezug zum Vermieter haben.
    Was kann ich tun um ggf. vorgeschobene KÜ wegen Eigenbedarf und daraus den Schadensersatz zu erhalten.

  2. Iris D

    Hallo,ein bekannter hat eine Eigenbedarfskündigung bekommen,da er gesehen hat,wie lange meine Tochter eine Wohnung gesucht hat,hat er einen Auflösevertrag unterschrieben,da er kurzfristig eine Wohnung bekommen hat!Ohne diese Eigenbedarfskündigung ,wäre er auch nicht ausgezogen. Nu habe ich mitbekommen,dass sein Vermieter,die Wohnung wieder vermieten möchte.Darf er daß?

  3. Monika G

    Hallo,

    Mir wurde letztes Jahr also 2021 auch gekündigt nach 15 jährigen Mietverhältniss wegen Eigenbedarfs da der Sohn dieWohnung benötigen würde . Wie ich im nachhinein feststellen musste, war es gelogen , da nicht der Sohn sondern eine afrikanische Familie mit 3 kleinen Kinder eingezogen sind in einer knappen 50 Quadratmeter Wohnung.
    Darauf hin bin ich zum Rechtsanwalt, der riet mir Strafanzeige unter anderem zu stellen . War bei der Polizei, mir wurde gesagt sie können keine Strafanzeige aufnehmen , da es unter Zievilrecht läuft.
    Was kann ich tun um an mein Recht zu kommen ?

  4. Ismail B

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Meiner Familie und mir wurde die Wohnung wegen Eigenbedarfs der Tochter vom Vermieter gekündigt. Sie und Ihre Familie ist nicht in Die Wohnung eingezogen weil Sie sich in der Zeit in der ich eine neue Wohnung gesucht habe getrennt haben. Meine Frage wäre. Muss der Vermieter mich nicht darüber informieren das Ihre Tochter mittlerweile getrennt lebt und ich weiterhin in der Wohnung leben kann.
    Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Falls Sie einen sehr starken Anwalt kennen der mir in dieser Sache weiter helfen kann schreiben Sie mir bitte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hr. Ismail B

  5. Jasmin U

    Hallo ,
    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt das er Eigenbedarf an der Wohnung anmelden möchte , sie bräuchte die wohnung für ihren Onkel der fast taub und blind ist.
    Ich habe mir dann eine wohnung gesucht , kurzfristig auch eine gefunden. Dann hab ich gefragt wie wir das alles machen , habe ihr gesagt das ich 1150 Euro (Rechnung vorhanden) an Material in die Wohnung gesteckt habe und viele arbeiten gemacht habe.
    Sie wollte mir dann 1200 euro als Abfindung geben und einen Aufhebungsvertrag machen.
    Hab ich dann aber abgelehnt und 5000 Euro vorgeschlagen 2000 Euro für die alte Wohnung und 3000 euro für Umzug und Renovierung . Daraufhin hat sie geschrieben , Nö ist sie nicht gewillt zu zahlen , dann soll ich da wohnen bleiben und die andere Wohnung absagen.
    Da ich aber so eine Wohnung nie wieder bekomme und ich nicht weiß was sie in 3,4 5 Monaten vor hat , vielleicht doch wieder sagen eigenbedarf und dann doch wieder nicht. Was soll ich da machen ? Für mich ist das versuchter betrug , sie hat mir zwar noch keine Kündigung geschrieben aber sie hat mir eine Mietauskunfstbescheinigung unterschrieben , wo drinne steht , eigenbedarf angekündigt. Ich weiß nicht was ich machen soll . Ich traue ihr nicht mehr und ich habe keine Lust hier in Angst zu leben in 3 Monaten wieder neu suchen und hoffen das ich eine bekomme.

  6. Martina

    Hallo uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt obwohl wir erst vor 7 Wochen einen Mietstreit wegen Kündigung vor Gericht gewonnen haben. Jetzt schiebt der Vermieter auf einmal Eigenbedarf vor. Haben wir eine Chance zu gewinnen wenn es wieder vor Gericht geht ? Danke

  7. Miller

    Mir wurde wegen Eigenbedarfs für die Ehefrau gekündigt (Trennung). Diese ist auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen aber nach 3 Monaten wieder ausgezogen. Jetzt nach 6 Monaten ist die Wohnung neu an jemand fremden vermietet. Die Wohnung wurde mir nicht erneut angeboten. Ist das rechtmäßig? Danke

  8. Nina

    Im Wohnhaus einer Freundin haben mehrere Mieter bereits Kündigungen wegen angeblichem Eigenbedarf erhalten. Nun fürchtet sie, dass sie diese auch erhält. Ein Bekannter hat ihr empfohlen dann evtl. einen Privatdetektiv zu engagieren, um festzustellen, ob der Eigenbedarfsanspruch rechtens ist. Die hier genannten Infos zu dem Thema werden ihr sicher helfen.

  9. Heiko

    Wir wurden von unserem Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt, mit der Begründung er wäre zum Pflegefall geworden .
    Er hat die Kündigung direkt vom Anwalt aufsetzten lassen .
    Nun, nachdem wir ausgezogen sind treffen wir den Vermieter in der Wohnung an, wie er gerade den Umbau der Wohnung selbst erledigt ( Bohren, Sägen, Putzen, Trockenbau etc. ) .
    Plötzlich muss er wohl nicht mehr gepflegt werden.
    Was kann ich nun tun ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Heiko,
      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Mieterverein oder direkt bei einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen. Besteht der verdacht das vorgeschobenen Eigenbedarfs, können die Mitarbeiter dort Sie bezüglich der richtigen Vorgehensweise beraten. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

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