Die Option Eigenbedarf bei einer Ferienwohnung
Eigenbedarf und Ferienwohnung, wie passt das zusammen? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, für eine Ferienwohnung Bedarf anzumelden oder eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, weil Wohnraum als Ferienwohnung genutzt werden soll?
Ferienwohnungen sind unter Urlaubern sehr beliebt. Der Urlaub ist hier frei gestaltbarer als zum Beispiel in einem Hotel. So ist es nicht verwunderlich, dass Eigentümer Wohnungen in guten Lagen in Ferienwohnungen umwandeln.
Soll der vermietete Wohnraum als Ferienwohnung genutzt werden, sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wann eine Eigenbedarfskündigung bei einer Ferienwohnung oder für Wohnraum, der als solche genutzt werden soll, möglich ist, erläutert der nachfolgende Ratgeber.
Das Wichtigste zum Eigenbedarf bei einer Ferienwohnung
Ja, soll eine vermietete Wohnung als Ferien- oder Zweitwohnung durch den Vermieter genutzt werden, kann Eigenbedarf auch für diese angemeldet werden.
Ja, auch hier sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beachten.
Ja, wenn die Ferienwohnung dem angemeldeten und bestehenden Bedarf nicht gerecht wird, kann für eine entsprechende Wohnung im Eigentum des Vermieters Eigenbedarf angemeldet werden. Mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis
Nutzung als Ferienwohnung – Eigenbedarf ist möglich
Vermieter, die eine vermietete Wohnung, als Ferien- oder Zweitwohnung nutzen möchten, sind an die gleichen gesetzlichen Vorgaben gebunden wie jene, die Eigenbedarf für einen Hauptwohnraum anmelden.
Vermieter können den Eigebedarf für eine Ferienwohnung für sich oder Familienmitglieder anmelden, die nach dem BGB zum privilegierten Personenkreis gehören. Darüber hinaus muss der Bedarf auch bei einer Nutzung als Ferien- oder Zweitwohnung angemessen und durchführbar sein.
Soll zum Beispiel eine 5-Zimmer-Wohnung nur einmal im Monat von einer Person zur Übernachtung genutzt werden, ist der Eigenbedarf in der Regel aufgrund von übermäßigem Wohnbedarf nicht gerechtfertigt. Wird der Wohnraum von mehreren Personen zeitweise (mindestens acht bis zehn Tage im Monat oder drei Monate im Jahr) genutzt, kann dies als Grund für einen Eigenbedarf gelten.
Wird Wohnraum von Mietern als Ferienwohnung genutzt und möchten Vermieter für diesen Eigenbedarf anmelden, gelten auch hier die Regelungen in § 573 BGB. Liegt ein berechtigtes Interesse vor und sind die Gründe für den Bedarf nachvollziehbar, steht der Anmeldung von Eigenbedarf für die Ferienwohnung nichts entgegen. Vermieter können den Mietern dann ordentlich kündigen. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrages ist ohne ausreichenden Grund nicht möglich.
Wie bei jeder Anmeldung von Bedarf für erworbene, vermieteten Immobilie muss beim Eigenbedarf für eine Ferienwohnung den gesetzlichen Vorgaben gefolgt werden.
Eigenbedarf trotz Ferienwohnung?
Eigenbedarf, obwohl eine Ferienwohnung zur Nutzung vorhanden ist, kann dennoch möglich sein. Und zwar dann, wenn die Zweit- oder Ferienwohnung dem Bedarf nicht entspricht.
Ist die Ferienwohnung zu klein, nicht barrierefrei oder zu weit vom Arbeitsplatz entfernt, kann sie nicht als Grund für die Unwirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung herangezogen werden.
Das Vorhandensein einer Ferienwohnung allein, ist kein Grund eine Kündigung wegen Eigenbedarf für unwirksam zu erklären.
Was verhindert Eigenbedarf für eine Ferienwohnung?
Auch bei einem angemeldeten Eigenbedarf für eine Ferienwohnung, können bestimmte Umstände verhindern, dass dieser Bedarf durchgesetzt werden kann. In einigen Fällen stehen die Interessen des Mieters dann über denen des Vermieters.
Ein Härtefall liegt beispielsweise dann vor, wenn eine lange Wohndauer in der Wohnung, das hohe Alter der Mieter oder eine Krankheit einen Auszug unmöglich oder schwer durchführbar machen. Auch eine durch den Auszug bestehende Suizidgefahr kann als Härtefall gewertet werden.
Kann ich dem Mieter meines Ferienhauses kündigen bzw. einen Mietvertrag für einen Zeitraum in der Zukunft stornieren/kündigen, wenn ich den Wohnraum selbst benötige, da mein eigenes Haus nicht bewohnbar ist (z.B. durch einen Wasserschaden)?
Guten Tag, ich habe ein Zweifamilienhaus an der Nordsee bei dem beide Wohnungen fest vermietet sind. Ich möchte die kleinere Wohnung für meine Familie und mich als Feriendomizil nutzen. Begründet das eine Eigenbedarfskündigung?
Hallo Ulrich S.,
die Nutzung als Ferienwohnung kann einen Eigenbedarf begründen. Lassen Sie dies jedoch am besten von einem Anwalt abklären, da es sich meist im Einzelfallentscheidungen handelt.
Die Redaktion von mietrecht.com
Wie ist es, wenn ich ein Haus kaufe. Mit vermietete Einliegerwohnung. Und ich diese nun zur nicht selbst genutzten Ferienwohnung umwandeln will. Ich will sie zB über Airbnb vermarkten. Wie bekomme ich den Mieter raus, der auch noch nur 5€/qm bezahlt, und nicht ortsüblichen 8-10&?
Hallo Mario S.,
wir können nicht beurteilen inwieweit eine Vermietung als Ferienwohnung in Ihrer Region zulässig ist. Es ist oftmals zudem auch fraglich ob Eigenbedarf in diesem Fall angemeldet werden kann, denn ein Nutzungsinteresse durch den Vermieters liegt dann nicht vor. Eine zeitweise Vermietung an Dritte kann als Grund oft nicht ausreichend sein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden und den Sachverhalt mit diesem abklären.
Die Redaktion von mietrecht.com