Keller: Brandschutz ist nicht nur Vermietersache
Neben Treppenhäusern und Dachböden sind auch Kellerräume in Mietshäusern prädestiniert dafür, dass Mieter Gegenstände abstellen bzw. den Platz zum Lagern nutzen. Und auch hier spielt für die meisten der Brandschutz eher keine Rolle. Dennoch sind Brandschutzbestimmungen auch im Keller ein Thema – und das nicht nur für Vermieter.
Was in Bezug auf dem Brandschutz im Keller zu beachten ist, ob Brandschutztüren verpflichtend sind und was Mieter in diesen Räumen grundsätzlich nicht lagern dürfen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Welche Möglichkeiten ein Vermieter diesbezüglich hat, ist ebenfalls Thema im Artikel.
Das Wichtigste zu „Brandschutzbestimmungen im Keller“
Brandschutzbestimmungen für Keller können in verschiedenen Verordnungen eine Rolle spielen. Eine spezielle gesetzliche Festlegung gibt es nicht.
Ja, Vermieter können durch bauliche Maßnahmen wie eine feuerfeste Kellertür zum Brandschutz beitragen.
Auch Mieter sind gehalten, den Vorgaben zum Brandschutz in der Hausordnung in Bezug auf die Nutzung von Kellern Folge zu leisten.
Inhaltsverzeichnis
Brandschutz: Kellerräume unterliegen bestimmten Anforderungen
Brennt es im Keller und breiten sich die Flammen nach oben aus, sind Fluchtwege schnell nicht mehr nutzbar und es wird gefährlich. Daher sollten sich Vermieter und auch Mieter mit den Brandschutzbestimmungen für Keller auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang sind sowohl bauliche Verordnungen, Hinweise der Feuerwehr als auch die Hausordnung von Bedeutung.
Neben der jeweiligen länderspezifischen Brandschutzordnung, die für Kellerräume bestimmte Vorgaben definieren kann, sind die den Bauordnungen, die bei Neubauten üblicherweise auch den Brandschutz regelt, wichtig. Zudem spielen für Vermieter unter anderem auch die Vorgaben in der Feuerstätten- oder Feuerungsverordnung eine Rolle.
Letztere wird beispielsweise immer dann wichtig, wenn es sich um Heizungsräume handelt. Die Verordnungen können daher maßgebliche Vorgaben für Brandschutzbestimmungen im Keller darstellen. Eine spezielle Brandschutzverordnung (Brandschutzvorschriften) für Heizungskeller gibt es allerdings nicht.
Baulicher Brandschutz: Über die Kellertüren und Deckendämmung
Für Vermieter ist es zunächst auch von Bedeutung, durch bauliche Maßnahmen eine mögliche Brandausdehnung zu verhindern. Das kann beispielsweise durch die Deckendämmung und Türen erfolgen. Brandschutz im Mehrfamilienhaus sollte im Keller beginnen.
In Neubauten können bauliche Maßnahmen bereits von Beginn an dafür sorgen, dass Brandschutzbestimmungen auch im Keller angewandt werden. Je nachdem, welche Vorschriften die Bundesländer diesbezüglich erlassen haben, kann beispielsweise der Einbau von sogenannten Brandwänden sowie die Nutzung einer Brandschutztür im Keller Pflicht sein.
Andere bauliche Vorkehrungen können zum Beispiel folgende Punkte sein:
- Anstrich der Räume
- Entrauchungsanlage
- Brandmelder
Rauchmelder oder auch eine Entrauchung im Keller sind allerdings gesetzlich nicht vorgeschrieben, da die Staubbildung zu Fehlalarmen führen kann. Daher gehören diese Punkte üblicherweise nicht zu den allgemeinen Brandschutzbestimmungen für Keller.
In Altbauten sind die oben genannten Maßnahmen meist nicht vorhanden und ein Nachrüsten ist oft sehr kostenintensiv und je nach Landesordnung auch nicht verpflichtend. Dennoch kann beim Thema Brandschutz auch die Kellerdeckendämmung im Mehrfamilienhaus eine Rolle spielen. In Neubauten sind sie in der Regel Teil der Brandschutzmaßnahmen, in Altbauten kann es durchaus auch eine Option sein, die Beschaffenheit der Dämmung zu ändern oder eine andere Form dieser anzubringen.
Brandschutz im Keller: Was Mieter tun können und müssen
Für Mieter sind in Bezug auf Brandschutzbestimmungen im Keller, wie bereits erwähnt, die Hausordnung oder auch der Mietvertrag richtungsweisend. Hier wird bestimmt, wie die Nutzung der Räume erfolgen kann bzw. darf. So kann unter anderem definiert sein, ob Mieter Farben, Lacke oder auch Holz im Keller lagern dürfen. Brandschutz ist in diesem Sinne dann auch eine Pflicht des Mieters.
So ist oft die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Kellerräumen untersagt, da üblicherweise maximal 20 Liter für den gesamten Kellerbereich zulässig sind. Aber auch Gasflaschen sowie Druckluftbehälter, die eine Explosionsgefahr bedeuten können, sind grundsätzlich im Keller nicht erlaubt.
Ähnliches gilt für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge, wie Motorräder, Roller oder Mopeds. Auch sie stellen eine Brandgefahr dar und das Abstellen im Keller wird üblicherweise nicht als vertragsgerechter Gebrauch der Mietsache angesehen. Die Unterbringung bedarf in der Regel der Zustimmung des Vermieters.
Da Rauchmelder in Kellerräumen nicht zielführend sind, können Brände oft nicht rechtzeitig angezeigt werden. Daher sollten Mieter sich mit den Brandschutzbestimmungen für ihren Keller auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen treffen. So kann es beispielsweise auch eine gute Idee sein, die Autoreifen, die im Keller lagern, für den Brandschutz woanders unterzubringen. Die Gummimischungen können bei einem Brand durchaus zur schnelleren Ausbreitung beitragen.
Die Hausordnung kann in den Brandschutzbestimmungen für Keller zudem festlegen, dass die Gänge immer freizuhalten und die Räume an sich regelmäßig zu entrümpeln sind. Müssen Vermieter dies übernehmen, sind die Kosten unter Umständen auch auf die Mieter umlegbar.
Hallo zusammen,haben 4 Fahrzeuge davon 3 haben getrennte Sommer-Winterräder. Da ich noch selber wechsele, lagere die anderen im Keller.Jetzt wird verlangt, sollte nicht mehr im Keller einlagern.
Wo sollte man hin tun. Warum hat man Keller, wen man nicht lagern kann?
Wenn wir alle Räder bei Werkstatt lagern, kostet auch viel.
Ist das gerecht? Wo sollen alle Menschen ihre Räder hin tun?
Mfg
Ich wohne in einem altenfreundlichen Haus mit ca.80 Mietparteien. Direkt unter meinem Schlafzimmer, im Erdgeschoss, befindet sich die Gasheizungsanlage. Daneben befindet sich ein Raum in dem angeblich Kleinkram vom Hausmeister gelagert ist. Dort befinden sich auch die Stromzähler einiger Mieter. Abgetrennt, nur durch eine normale Stubentür. Darüber mein Wohnzimmer mit Balkon. Der angebliche Hausmeisterraum wurde aber als Garage an den Hausmeisterservice vermietet. Und das bedeutet, dass dort ständig große, dieselbetriebene Fahrzeuge ( Rasentraktoren und.ä.) abgestellt sind. Im Sommer, wenn das trockene Gras gemäht wurde, wird auch dieses dort gelagert. Die heißen Dieselfahrzeuge manchmal noch mit Gras beladen, stehen dann in diesem Raum, so dass kein Mieter an Türen oder Stromzähler heran kommt. Der Sachbearbeiter der Vermietergesellschaft tut, als wär ich paranoid, weil ich inzwischen Angst habe. Angst vor einer Explosion durch die heißen Abgase und den Diesel und womöglich das Gras an und auf den Fahrzeugen. Denn die einfache Holztür
zwischen den Räumen kann doch nicht rechtens sein ? Lediglich als Ein und Ausfahrt für die Fahrzeuge ist eine Metalltür. An wen kann ich mich wenden, denn der Vermieter bedroht mich inzwischen.
Muss zum Waschkeller die Brandschutz Türe immer zu sein 6 Parteien Haus
Wir haben zwei Probleme in unserem 6 Familienhaus 1 wird im Keller Motorräder über reifen und Bretter werden repariert dann vorne vor der Türe ein ganz tiefes breites Loch im Beet was sich auch auf Parkplatz bemerkbar macht indem die Steine tief abgesunken sind.Vermieter sagt wäre nicht sein Problem wenn jemand stürzt gibt es Versicherung.
Meine Tante hatte einmal in ihrer Mietwohnung im Keller eine Feststellvorrichtung für Türen angebracht, um den Zugang zum Keller zu erleichtern. Was sie nicht wusste, war, dass diese Vorrichtung gegen die Brandschutzbestimmungen verstieß und somit eine Gefahr darstellte. Der Vermieter hatte sie daraufhin aufgefordert, die Vorrichtung zu entfernen. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über die Brandschutzbestimmungen im Keller informieren und diese einhalten, um die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten.
Hallo,
bei uns im Haus fällt die Brandschutztür zum Keller nicht ins Schloss. Dise ist seit vier Jahren nicht gewartet worden. Es ist auch nach mehrfachen Hinweisen an die Vermietung, nicht erkennbar, dass Bestrebungen unternommen würden dies zu ändern. Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter den Vermieter zur Instandsetzung zu bewegen?
Beste Grüße
tbs
Hallo, bei uns haben sie Brandschutz Türen eingebaut im Durchgang vom Flur zu den Kellerräumen. Die kellertüren der Mieter sind alles aus Holzresten zusammengeschustert ist das so rechtens? Der heizraum hat sich eine holztür aber wir haben Fernwärme also kein Gas oder öl.
Und kann ich auf eigenen Kosten eine Stahltür für meinen Kellerraum einbauen lassen wenn die besagten holztüren rechtens sind? Es geht mir da um Schutz vor Einbruch.
Im Hochhaus wurde modernisierung durchgefuehrt. Dabei Brandschutztuere im Keller ausgtauscht worden. Frueher hatten die von Aussen keintuergriff der sich bewegt zum aufmachen, es gab ein festen und aufmachen konnte mann nur mit Schluesseldrehung. Jetzt haben die ein ganz normales mit hebel von beide seiten eingebaut und jeder darf die Tuer sowol von innen als auch von aussen durch Tuergrifbewegung aufmachen.
Jetzt jeder kann rein und eine Anforderung den Hebelgrif von aussen durch ein festen zu ersetzen um sichercheit zu gewerleisten werden abgelehnt durch Aussage das Haupteingangtuer existiert doch und damit ist alles sicher. Dabei Haupteingangtuer ist 40% der Zeit offen und jeder kan von der Strasse rein sowohl in das Haus als auch in ALLE KELLER. Es besteht keine moeglichkeit etwas im Keller zu lassen, da wird regelmaessig was geklaut. Habe selbst bei Vermieter firma gemeldet das es wurde bei mir in Keller was geklaut, KEINE REAKTION!!!
Das ist BadenWuerttenberg und ich waere sehr dankbar zu wissen was sind die korrekte wege das zu aendern. Kann Feuerwehr eine Inspektion machen nach Anfrage und den Vermieter dazu zwingen es zu aendern oder eine Strafe verlangen?
P.S> Sorry for mistakes in German.
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer Brandschutztür. Dabei ist es gut zu wissen, dass diese selbstschließend sein müssen. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
DARF IN EINEM MEHRFAMILIENHAUS-GEMEINSCHAFTSKELLERRAUM; EIN BEHINDERTEN E-MOBIL MIT ECE- u. CE-Bauartgenehmigung u. Haftpflichtversicherung abgestellt werden ?
Das Haus ist als barrierefrei, also besonders für Gehbehinderte angeboten worden, wo mit Behindertenhilfsmitelnutzung- und deren Untzerbringung zu rechnen ist.
Also wenn ich das alles so verstehe darf man bzw sollte man vermeiden in abgeschlossene Kellerräume keine Brennbare Gegenstände wie Reifen, Altpapiertonne und gelbe Säcke zu lagern. Wir sind ein 4 Parteien Haus und Mieter. Eine der lieben Eigentümer hat bei der letzten Eigentümerversammlung eingeräumt das Papiertonnen, gelbe Säcke und Reife in den Keller sollten wegen Brandschutz. Muss da zu sagen die gewisse Person würde uns am liebsten nicht hier wohnen haben. Unser Keller ist abgeschlossen wie alle anderen auch. Glaube die Tür ist eine Brandschutztür und unser Keller ist der einzige wo kein Fenster hat. Das Haus hat 4 Garagen und sind alle ohne Zwischenmauer offen für alle Parteien offen. In unserem Garagenbereich steht momentan die Reifen gelbe Säcke und die blaue Tonne für Papier.
Gibt es Brandschutz-Vorgaben für eine Wärmedämmung an der Decke in meinem Keller-Raum eines Mehrfamilienhauses (ich bin Eigentümerin). Laut Energie-Beraterin müssten die Platten „nicht entflammbar“ sein, laut Info des Handwerkers gibt es aus seiner Sicht keine Auflagen – er hat Platten angeboten, die „normal entflammbar“ sind.
Zählen Papier und Fotos im Keller zu brennbaren Materialien? Laut unserer Vermietung dürften wir keinen Karton mit Fotoalben im Keller lagern.
Das bezweifle ich doch stark.
Vielen Dank für Ihren informativen Beitrag zu Brandschutzbestimmungen im Keller. Es trifft sich gut, denn meine Mutter muss für die Bauplanung eines Mietshauses den Keller miteinbeziehen, jedoch fragt sie, ob für diesen Bereich eine Feuerschutztür notwendig sein wird. Es ist gut zu wissen und ich werde ihr weiterleiten, dass die Vorschriften je nach Bundesland variieren und die Nutzung einer Brandschutztür im Keller eine Pflicht sein kann.
Ich lebe in einem sehr alten Haus und habe Angst das der Keller anfängt zu brennen.
Der Übermieter stabelt Brennholz im Keller und hackt es im Keller.
Ist das rechtens ?
Hallo, wir dauerhaft das Problem das die Kellerbrandschutztüren nicht geschlossen
werden. Der Gebäude Eigentümer ist Anschein nach machtlos. Was kann man tun?
In unserem Haus gibt es 3 Eigentumswohnungen. Eine der Wohnungen ist vermietet. Der Mieter darf die Waschküche benutzen. Danach hängt er die gesamte Wäsche (mehrere Maschienen) auf mobile Wäschetrockner im Kellerflur für mehrere Tage auf. Außerdem lagert er im Heizungsraum mehrere Koffer und ca. 8 Satteldecken für Reitpferde. Abmahnungen diesbezüglich werden vom Vermieter und Mieter ignoriert. Was können wir tun?
Satteldecken und Koffer sind nicht grundsätzlich untersagt, das Trocknen von Wäsche außerhalb des „Trockenbodens“ bzw. der Waschküche hingegen schon! Laut meiner Rechtsauffassung.
Ich wusste nicht, dass in der jeweiligen länderspezifischen Brandschutzordnung auch der Brandschutz Service für die Kellerräume definiert wird. Interessant, dass auch die Vorgaben in der Feuerstätten- oder Feuerungsverordnung eine Rolle spielen. Gut zu wissen, dass der Einbau von sogenannten Brandwänden sowie die Nutzung einer Brandschutztür im Keller Pflicht sein kann.
einen Kommentar habe ich nicht, aber eine Frage: ist im Keller eines Mietshauses (2 Etagen, 2 Parteien) eine professionelle Reifenlagerung erlaubt? In diesem Reifenlager befinden sich auch die beiden Gasheizungen für die Wohnungen.
MfG
darf man eine Kellerabteilungen Tür abdecken, wegen Sichtschutz?
Hallo peter,
das sollten Sie mit dem Vermieter abklären. Wir haben keine Kenntnis über die Bestimmungen zu bzw. die Gegebenheiten in Ihrem Keller.
Ihr Team von mietrecht.com
darf man kellereingangstüren wegen einbruchsgefahr zusperren?
Hallo kurt s,
handelt sich bei der Tür nicht um einen Fluchtweg, kann das möglich sein. Da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht einschätzen können, sollten Sie das mit einem Brandschutzbeauftragten klären und eventuell auch bei einem Mieterverein oder einem Anwalt nachfragen
Ihr Team von mietrecht.com
Interessehalber bin ich gerade auf der Suche nach Informationen zu Sicherheitsbestimmungen im Mietshaus. Auf was ist alles zu achten. Diese Übersicht zu den Brandschutzbestimmungen im Keller fand ich sehr interessant. Als ich den Beitrag gelesen habe, musste ich gleich überlegen ob ich brennbare Dinge im Keller gelagert habe wie z.B. Lacke, Farben oder Holz. Als Mieter habe ich dafür zu sorgen, eine Lagerung diesbezüglich zu vermeiden. Auch habe ich mir meinen Mietvertrag angeschaut, was da steht zu diesem Thema.
Wir haben im Kellergeschoss vom Hausflur aus eine Brandschutztür, die zu einem weiteren kleinen Flur führt von dem aus die Kellerräume abgehen.
Trotz Hinweisschild auf der Türe lassen die Mieter die Türe immer offen stehen. Eine Mieterin hat sie sogar mit Gummilippen beklebt damit sie nicht ins Schloss fallen kann.
Welche rechtliche Handhabe gibt es, den Mieter klarzumachen, dass man diese Türe zumachen soll??
Hallo Lotta S.,
das ist pauschal schwer zu beantworten. Ist in der Hausordnung geregelt wie der Brandschutz erfolgt, kann ein Hinweis darauf durch den Vermieter an alle Mieter erfolgen. Inwieweit das Nichtbefolgen ein Kündigungsgrund bzw. eine Pflichtverletzung darstellen kann, können wir nicht einschätzen. Hier kann unter Umständen ein Anwalt besser informieren, da wir keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com