Immer wieder sonntags: Wäsche waschen als Streitthema

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Die Waschmaschine am Sonntag zu nutzen, kann mietrechtlich geregelt sein

Die Waschmaschine darf am Sonntag laufen, wenn sich die Geräusche im Rahmen halten.
Die Waschmaschine darf am Sonntag laufen, wenn sich die Geräusche im Rahmen halten.

Lärm in Mehrfamilien- bzw. Mietshäusern ist immer wieder Thema und auch Ausgangspunkt für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ein häufiger Grund für Beschwerden ist zum Beispiel auch der Punkt, wenn Mieter sonntags Wäsche waschen oder den Trockner laufen lassen. Meist ist nicht ganz klar, was im Mietrecht erlaubt ist und wie sich das auf die Nutzung von Haushaltsgeräten auswirkt. Hinzu kommt mitunter auch, dass die Hausordnung bestimmte Verhaltensweisen vorschreibt.

Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen der Nutzung einer Waschküche im Haus und der Maschine in der eigenen Wohnung? Ob es zulässig ist, Wäsche während der Ruhezeiten zu reinigen oder ein Waschverbot am Sonntag beachten werden muss, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zum Thema „sonntags Wäsche waschen“

Dürfen Mieter sonntags Wäsche waschen?

Ja, Sonntags Wäsche zu waschen, ist nicht grundsätzlich untersagt. Die Geräusche der Maschinen müssen sich im Rahmen halten und im Mietvertrag darf nichts entsprechend Anderes vereinbart sein.

Kann die Hausordnung das Waschen untersagen?

Ja, Verbote in der Hausordnung sind möglich. Wäsche zu waschen, kann am Sonntag untersagt sein, wenn es sich um Geräte in einer Waschküche handelt oder die Maschinen in der Wohnung übermäßigen Lärm verursachen.

Gilt die Nachtruhe auch fürs Waschen am Sonntag?

Ja, die Nachruhezeiten müssen auch beim Wäschewaschen am Sonntag eingehalten werden, egal ob in der eigenen Wohnung oder in der Waschküche.

Waschmaschine und Trockner sind in der Wohnung erlaubt

Gerichtliche Entscheidung: Wäsche zu waschen, gehört am Sonntag zu den normalen Wohngeräuschen.
Gerichtliche Entscheidung: Wäsche zu waschen, gehört am Sonntag zu den normalen Wohngeräuschen.

Bevor Mieter sich damit befassen, ob sie sonntags Wäsche waschen dürfen, ist es wichtig, dass die Geräte überhaupt in der Wohnung stehen können. Die Wäsche in den eigenen vier Wänden zu waschen, gehört in der Regel zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietsache. Das bedeutet auch, dass Mieter eine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen dürfen, sofern die Anschlüsse vorhanden sind. Das gilt auch dann, wenn im Haus eine Waschküche vorhanden ist. Das hat das Landgericht Freiburg (Breisgau) in einem Urteil 2013 bestätigt (LG Freiburg, 10.12.2013, Az.: 9 S 60/13).

Vermieter dürfen das Aufstellen einer Maschine nur dann untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde oder die technischen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb in der Wohnung nicht gegeben sind. Letzteres kann jedoch auch eine Einzelfallentscheidung sein, wenn der Umbau der Wohnung möglich ist.

Das Urteil klärt zwar, dass Waschmaschinen und Trockner in der Wohnung grundsätzlich erlaubt sind, allerdings beantwortet es die Fragen nach den Zeiträumen nicht. Darf man nun am Sonntag Wäsche waschen?

Darf ich bzw. man sonntags Wäsche waschen?

Sonntags Wäsche zu waschen, wird im Mietshaus oft in der Hausordnung untersagt. Allerdings zählen die Geräusche der Haushaltsgeräte, gemäß des Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2000 (Az.: 16 Wx 165/00),  zu den zu akzeptierenden Wohngeräuschen. Sofern diese sich im Rahmen halten, muss das Waschen am Sonntag im Mietrecht geduldet werden. Sind die Geräte allerdings übermäßig laut, können Vermieter im Einzelfall unter Umständen die Nutzung wegen der Lärmbelästigung verbieten.

Gelten auch bei der Nutzung der Waschmaschine;: Gesetzliche Ruhezeiten in der Nacht.
Gelten auch bei der Nutzung der Waschmaschine;: Gesetzliche Ruhezeiten in der Nacht.

Das Oberlandesgericht hat also entschieden, dass es Mietern nicht pauschal untersagt werden kann, sonntags Wäsche zu waschen. Erlaubt ist dies ebenfalls an Feiertagen, wenn sich die Geräte in der eigenen Wohnung befinden. Anders kann das aussehen, wenn es sich um Waschmaschinen in Gemeinschaftsräumen handelt. Vermieter können dann per Hausordnung festlegen, dass sonntags zu waschen in der Waschküche nicht gestattet ist.

Die Nachtruhe zwischen 22.00 und 07.00 Uhr sollten Mieter allerdings einhalten und die Waschmaschine in diesem Zeitraum nicht benutzen (Landgericht Frankfurt, 12.10.1989, Az.: 2/25 O 359/89).  Hier kann der Vermieter die Nutzung der Waschmaschine am Sonntag durch die Hausordnung einschränken, indem die gesetzlichen Nachruhezeiten entsprechend benannt werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

9 Gedanken zu “Immer wieder sonntags: Wäsche waschen als Streitthema

  1. Nicole B.

    @Birgit: Ich kann Euch nur empfehlen in ein Haus zu ziehen wo über und unter Euch keiner wohnt. Ihr könnt den Leuten über Euch nicht verbieten ihre Wäsche in ihrer Wohnung zu waschen, außer in der Hausordnung steht drinnen, dass das Wäsche waschen in den Wohnungen untersagt ist, aber dann dürftet auch Ihr keine Wäsche in Eurer Wohnung waschen. Du kannst nur Beschwerde gegen das Wäsche waschen nach 22:00 Uhr einlegen.

  2. Birgit

    Wir (u60 berufstätig) wohnen in einem Mietshaus mit 4 Parteien. Das Haus ist etwas älter und zwischen den 3 Etagen gibt es keine Schalldämmung, man hört also wirklich ALLES (schieberäusche von Möbeln?…) auch wenn das Pärchen (u30) über uns zu Gange ist 😉 und das ist oft ziemlich laut. Waschmaschine und Trockner stehen in der Wohnung auch noch. Und wenn die Dinger laufen ist unsere Ruhe dahin die Maschinen laufen dann bis zu 9 h durchgängig…Wochenende, Feiertag, Ruhezeit….habe mir sogar die Zeiten aufgeschrieben.
    Als sie über uns eingezogen sind (April 2022), haben wir das ganze noch ein wenig spaßig angemahnt, das 2. und 3. Mal war es dann schon etwas ernster. Den Vermieter haben wir auch informiert. Dann schien es besser zu werden, aber nicht für lange. Eines späten abends bin ich dann gegen 22.15 Uhr hoch und habe geklingelt. Ich forderte ein wenig Rücksichtnahme und erklärte zum wiederholten Male, dass mein Mann und ich um 6.00 Uhr aufstehen müssten, als Gegenantwort erhielt ich, ich solle mit der Belästigung aufhören, Dann bin ich gegangen, die Dame mir nach. Ich bat sie dann, einfach mal in unsere Wohnung zu kommen und es sich anzuhören. Sie verweigerte es, nach einigem hin und her sagte sie, sie würde Bescheid sagen, wenn es wieder mal länger dauert….tja…wir haben Sonntag 15.45 Uhr und an der lautesten Stelle der Wohnung ist der Lärmpegel bei 50 dB.
    Wir wohnen in der Mitte, sodass die Mieter unter uns das gleich Problem mit uns haben. Allerdings haben wir uns damit arangiert: Wir achten immer ein wenig drauf, wenn die Dame (ü70) unter uns möglichst nicht da ist und der Herr (ü60) auch nicht zu sehr gestört wird, deshalb läuft es bei uns max 2,5 Std/Tag. Klappt super und wir haben keinen Ärger, verstehen uns mit der unteren Etage super.
    Um wieder etwas mehr Ruhe zu haben, werden wir noch einmal mit dem Vermieter reden müssen und wenns hart auf hart kommt, Mietminderung androhen oder Umzug.

    Oder…hat noch jemand einen anderen Tipp?
    Vielen Dank

  3. Michael B

    Guten Tag,

    Hab an Pfingstsonntag um 14.30 in einen Gemeinschaftlicher Waschküche den Trockner angestellt der von einem Nachbarn anschließend ausgestellt wurde ohne Benachrichtigung.

    Wir haben keine Hausordnung und somit ist es auch nicht vom Vermieter untersagt an Sonn/Feiertagen zu waschen.

    Somit hatte der Nachbar auch kein Recht dazu oder?

  4. ANNETTE

    Hallo guten Tag,
    ich stelle mal die Frage warum es an Sonn- und Feiertagen gestattet ist, in der eigenen Wohnung die Wäsche zu waschen und in Gemeinschaftsräumen ( Waschküche) untersagt werden kann?

    MfG
    Annette S.

  5. Carla

    Guten Tag, mein Nachbar hat den Waschmaschinenplan erstellt, ohne mit einem anderen Nachbarn mit mir zu sprechen, und sie haben mir zwei Tage ohne meine Zustimmung zugewiesen, aber das ist nicht das Problem in meinen Tagen, in denen sie sich auch waschen. Können sie das tun? Jeden Tag markiert haben? Danke dir

  6. Helena

    Ich hatte eine alte Waschmaschine, die super laut war. Das hat mich immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten geführt, weil in der Hausordnung die Sonntagsruhe verschrieben ist. Ich finde mit eine neue Waschmaschine, danke für den Beitrag über die Rechte der Mieter!

  7. sandra E

    meine nachbarn verbieten mir generell das wäsche waschen montag bis sobntag nach 19.00 ist das rechtens
    letzte maschine ist meist 21.00 fertig oder früher
    aber ich kann ja nicht mein mann der arbeiten muss den nächszen tag wieder mit schmutzigen arbeitssachen zur arbeit schicken

    lg

    1. mietrecht.com

      Hallosandra E,

      sofern Ihre Nachbarn nicht Ihre Vermieter sind, sollten Sie in der Regel keine Möglichkeit haben, Ihnen das Wäschewaschen zu untersagen. Das Waschen in der Woche ist üblicherweise bis zu den Nachtruhezeiten möglich. Lassen Sie sich am besten auch rechtlich bei einem Mieterverein beraten und besprechen Sie mit diesem die beste Vorgehensweise.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Rapp

    Guten Tag dehr geehrten Damen und Herrn.
    Wie sieht es aus wen der Obermieter sein Wäschetrockner im Schalfzimmer über des anderen Schlafzimmer Steht und Sonntags den Ganzen tag betätigt wird. Und man das gerät den ganzen Tag das geräuch des Wäschetrockner hört?

    MfG

    Rapp, H

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