Mietminderung: Bei kaputtem Teppichboden zulässig?

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Begründet ein verschlissener Teppich eine Mietkürzung?

Mietminderung bei kaputtem Teppich möglich?
Mietminderung bei kaputtem Teppich möglich?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Wohnungen bereits mit ausgelegtem Teppichboden vermietet werden. Dieser gehört zur Mietsache und muss entsprechend behandelt werden. Doch wo hört die Verantwortung des Mieters auf und fängt die des Vermieters an? Können Mieter eine Mietminderung bei defektem Teppichboden veranschlagen?

Dieses Thema kann sich durchaus auch zu einem Streitpunkt zwischen den Mietvertragsparteien entwickeln. Doch ist eine Minderung laut Mietrecht möglich? Wie sehen Urteile diesbezüglich aus? Worauf Mieter bei Teppichen zu achten haben, wann sie eine Mietminderung wegen einem Teppich veranschlagen können und wie hoch diese ausfallen kann, erfahren Sie in folgenden Artikel.

Das Wichtigste zur Mietminderung für den Teppich

Wann kann verschmutzter oder mangelhafter Teppichboden zu einer Mietminderung führen?

Ist der Teppich Bestandteil der Mietsache und liegt im Aufgabenbereich des Vermieters, können Verschmutzungen oder Mängel durchaus zu einer Mietminderung führen.

Wie können Mieter eine Minderung für den Teppichboden gelten machen?

Einer Minderung der Miete muss eine Mängelanzeige an den Vermieter vorausgehen. Wie Sie eine solche formulieren können, zeigt unser Muster hier.

Um wie viel können Sie die Miete mindern?

In der Übersicht hier finden Sie verschiedene Beispiele für Quoten, die bei einer Minderung der Miete für Teppichböden möglich sind.

So hoch fällt eine Mietminderung für den Teppichboden aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Grobe Flecken im Teppich: bis zu 2%
  • Verschlissener Teppichboden und Wellen in der Auslegware/Bodenbelag: bis zu 5%
  • Abgelöster Teppichboden an mehreren Stellen oder Räumen: bis zu 5%
  • Starke Wellen im Teppichboden: bis zu 10%
  • Erhebliche Mängel, abgelöste Kanten und Stolpergefahr: bis zu 15%

Wie kann man eine Mietminderung, wenn der Teppichboden verschlissen ist, durchsetzen?

Mieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet mit der mitvermieteten Auslegware in der Wohnungpfleglich umzugehen. Hierzu zählt auch oft die regelmäßige Reinigung. Dies sollte jedoch im Mietvertrag vereinbart sein, da die Reinigung nicht zu den Pflichten in Bezug auf Schönheitsreparaturen zählt.

Mietminderung: Ist der Teppichboden verschlissen, kann in einigen Fällen gemindert werden.
Mietminderung: Ist der Teppichboden verschlissen, kann in einigen Fällen gemindert werden.

Ein normaler, vertragsmäßiger Gebrauch des Teppichbodens hat eine Abnutzung zur Folge. Auch das Alter des Teppichs beeinflusst die Nutzung von diesem. Nach einem Urteil des Landgerichts Kiel beträgt die Lebensdauer von Teppichböden zwischen fünf bis zehn Jahren (AZ. 1 S 276 u. 277 / 96). So können Abnutzung und Verschleiß eine Mietminderung für den Teppich begründen, sofern die Mängel vom Vermieter nicht beseitigt werden und die Nutzung vertragsgemäß stattfand.

Geht vom verschlissenen Teppich eine Stolpergefahr aus, kann dies laut dem Landgericht Darmstadt (AZ: 6 S 17/13) ein Grund für eine Mietminderung sein. Je nach Schwere vom aufgetretenen Mangel, etwa das Lösen von Kanten oder eine Wellenbildung, kann die Mietminderung für einen Teppichboden laut Gericht zwischen 2% und 15% liegen. Oft hilft auch ein Blick in die Mietminderungstabelle.

Muster: Mietminderung wegen einem Teppich

Mietminderung bei Teppich

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung für einen Teppich, welches Sie als Vorlage verwenden können. Beachten Sie, das Muster anzupassen, da es nur Beispiele enthält und nicht auf die individuelle Situation zu geschnitten ist.

Mietminderung für Teppichboden (.doc) Mietminderung für Teppichboden (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

1 Gedanken zu “Mietminderung: Bei kaputtem Teppichboden zulässig?

  1. Hado L.

    Unser Wohnzimmerteppich wurde beim Einzug vor 16 Jahren vom Vermieter gelegt und bezahlt.
    Er weigert sich jedoch, nach 16 Jahren Abnutzung und Verschleiß einen neuen Belag zu verlegen. Er begründet dies mit den hohen Kosten vor 16 Jahren. Bereits vor einem Jahr haben wir den Vermieter schriftlich auf den Mietmangel hingewiesen.

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