Mietminderung bei einem Stromausfall – Was ist zu beachten?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen; 4,14 von 5)
Loading ratings...Loading...

Ist bei Stromausfall eine Mietminderung möglich?

Das Mietrecht zum Thema Stromausfall sieht vor, dass eine Minderung erst bei einem längeren Zeitraum gerechtfertigt ist.
Das Mietrecht zum Thema Stromausfall sieht vor, dass eine Minderung erst bei einem längeren Zeitraum gerechtfertigt ist.

Plötzlich gehen alle Lichter aus und Sie sitzen in Ihrer Wohnung im Dunkeln. Ein Stromausfall. Nichts geht mehr. Wenn dies über einen längeren Zeitraum der Fall ist, kann in einigen Fällen eine Mietminderung von bis zu 100 % gerechtfertigt sein. Doch das passiert nur in den seltensten Fällen.

Worauf müssen Sie achten, wenn bei Ihnen über längere Zeit der Strom komplett oder teilweise ausfällt? Was sagt das Mietrecht zum Thema Strom?

Im Folgenden wird geklärt, wie bei der Mietminderung bei einem Stromausfall vorzugehen ist.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei einem Stromausfall

Können Sie bei einem Stromausfall die Miete mindern?

Macht der Stromausfall die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache unmöglich, könne Mieter eine Mietminderung gelten machen.

Wie können Sie die Mietminderung gelten machen?

Um die Miete mindern zu können, müssen Mieter den Vermieter über den Mangel per Mängelanzeige informieren. Wie ein Schreiben aussehen kann, zeigt unser Muster hier beispielhaft.

Um wie viel können Sie die Miete mindern?

Wie hoch die Minderungsquote ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Mietminderungstabellen helfen bei der Orientierung. Unsere Übersicht zeigt einige mögliche Quoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Stromausfalls aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Keine Stromversorgung in Bad und Wohnung: Bis zu 100 %

Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung

Eine Mietminderung trifft generell kraft des Gesetzes ein – nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch. Dann liegt es am Mieter, die Miete aufgrund des Mangels zu kürzen. Dabei sollten Sie immer darauf achten, den Schaden oder Mangel bei Ihrem Vermieter anzuzeigen. Denn erst ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige kann die Miete gekürzt werden. Die Höhe ist dabei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und von einer Vielzahl an Faktoren abhängig. Es existieren keine offiziellen oder gesetzlich vorgeschriebenen Mietminderungstabellen. Dennoch können Sie sich in Ihrem individuellen Fall an den bislang veröffentlichten Tabellen orientieren, um eine angemessene Mietkürzung festzulegen.

Wenn Sie keinen Strom in Ihrer Mietwohnung haben, ist zunächst abzuklären, wo die Ursache dafür zu suchen ist, bevor Sie eine Mietminderung wegen Stromausfall beantragen. Liegt es eventuell an einem baulichen Mangel im Gebäude oder ist der Strom aufgrund einer umfassenden Modernisierung unterbrochen?

Zudem ist in Bezug auf die mögliche Mietminderung bei einem Stromausfall zu klären, ob der Mieter oder der Vermieter mit dem Stromlieferanten einen direkten Vertrag hat.

Doch bevor Sie überhaupt eine Mietminderung in Betracht ziehen, sollten Sie bei einem Stromausfall auf einiges achten, wie das Ziehen der Sicherungen oder die Überprüfung des Verteilerkastens.

Was sagt das Mietrecht bezüglich der Stromversorgung in einer Mietwohnung?

Das Mietrecht bezüglich der Stromversorgung ist aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
Das Mietrecht bezüglich der Stromversorgung ist aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Die funktionierende Stromversorgung ist kein Luxus mehr und gehört zum heutigen Wohnstandard. Auch in einer nicht modernisierten Altbauwohnung ist ein Mindeststandard bei der Versorgung mit Strom erwartbar. Denn das gehört auch zum zeitgemäßen Wohnen.

Gerade beim Thema der Mietminderung ist dies wichtig. Eine Wohnung muss den Standards eines vergleichbaren Objekts entsprechen. Daneben gilt natürlich auch immer, was der Vermieter und der Mieter im Vertrag vereinbart haben. Denn ein Mietminderungsgrund ist ein nicht-vertragsgemäßer Mangel, der die Tauglichkeit beziehungsweise den Gebrauch der Wohnung einschränkt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das Mietobjekt jederzeit auf dem neuesten Stand der Technik gehalten wird, aber zumindest auf dem, der seit Jahrzehnten herrscht.

Eine passende Stromversorgung ist auch bei Gebäuden älteren Baujahrs zu erwarten. Das schließt außerdem die Tatsache mit ein, dass größere Haushaltsgeräte an die Stromversorgung angeschlossen werden können.

Ein Stromausfall – Grund für Mietminderung?

Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug mit den Abschlagszahlungen beim Stromlieferanten, trifft keine Mietminderung zu. Denn für den Mangel ist der Mieter in diesem Falle selbst schuld.

Es kann jedoch auch sein, dass der Vermieter als Vertragspartnern mit dem Stromanbieter nicht mehr zahlt. In dieser Situation hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen. Es ist ebenso ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Wichtig! Der Vermieter darf wegen ausstehender Nebenkosten und Miete die Stromversorgung nicht unterbrechen, tut er dies doch, liegt ein Mietminderungsgrund vor.

In der Vergangenheit entschied ein Gericht, dass eine Wohnung ohne Strom nicht bewohnbar sei und urteilte über die Mietminderung von 100 %, auch wenn sich der Mieter im Zahlungsrückstand befand. Eie Mietminderung bei einem Stromausfall kann sich also lohnen.

Grundsätzlich gilt: Eine Mietminderung bei fehlendem Strom im Badezimmer ist zulässig. Im Bad gehört funktionierender Strom zum Standard. Vor allem eine defekte Elektrik kann dort schnell gefährlich werden und beeinflusst damit die Höhe einer etwaigen Mietkürzung.

Das Mietrecht beim Thema Stromausfall ist nicht sehr umfangreich, dennoch sollte jeder Mieter bereits bei der Besichtigung bzw. bei der Vertragsunterzeichnung darauf achten, wie die Stromversorgung geregelt ist und ob sie den Standards entspricht. Andernfalls ist eine Mietminderung nicht möglich, es sei denn Sie haben sich dieses Recht vorbehalten.

Muster: Mietminderung bei Stromausfall

vorschau-mietminderung-wegen-stromausfall

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung beim Stromausfall. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Download: Mietminderung Stromausfall (.doc) Download: Mietminderung Stromausfall (.pdf)

Über den Autor

female author icon
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

3 Gedanken zu “Mietminderung bei einem Stromausfall – Was ist zu beachten?

  1. Gerd M

    Ich habe eine Wohnung, in der von Früh bis Nachmittag die Sonne reinscheint im ersten Stock und in meiner Kochnische würde sich ein Gefrierschrank heißlaufen. Daher steht mein Gefrierschrank im Keller. Aber seit Freitag letzter Woche ist der Strom weg, evtl. durch einen Gewitterschaden, da auch andere Hausbewohner davon betroffen sind. Allerdings hat keiner von diesen den Gefrierschrank im Keller. Eine Reparatur ist geplant, aber noch nicht in Aussicht. Ab wann kann ich die Miete mindern und um wieviel. Der Inhalt meines Kühlschrank war bei Entdeckung des Schaden vollständig aufgetaut. Außer einem Stück Butter, das noch hart war, habe ich sämtlichen Inhalt vorsichtshalber entsorgt.

  2. Irmtraud S

    Ich habe kein Mietvertrag und habe kein Strom da neuer Zähler bei der Energieversorung beantragt werden muss und habe kein Wasser zahle aber keine Miete was kann ich tun und wenn man was machen will sagt Vermieterin das gehört alles mir ist mein Haus

  3. Erika S

    Durch Hochwasserkatastrophe, kein Wasser, kein Strom, kein Gas zum Duschen. Der Vermieter will aber nun wenn wieder eines der Sachen da ist ein Teil der Kaltmiete. Nebenkosten habe ich nicht gekürzt. Aber wie soll ich die Wohnung bewohnen nur mit Wasser, oder Wasser und Strom, wenn ich nicht duschen kann. Weiss mir nicht zu helfen

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert