Mieter bleiben von Kündigung unbeeindruckt – Vermieter wehrt sich
Das Mietverhältnis, das dem Fall zugrunde liegt, begann am 1. Februar 2017. Ein Vermieter aus Crailsheim schloss mit einer vierköpfigen Familie einen Mietvertrag über eine Wohnung ab. Doch bald ergaben sich Probleme: Die neuen Mieter ignorierten die Hausordnung, warfen ihren Müll neben die Mülltonne und missachteten die Ruhezeiten, was den Frieden innerhalb der Hausgemeinschaft störte.
Zudem verursachte die Familie diverse Schäden in der Mietwohnung, darunter ein Wasserschaden durch eine falsch angeschlossene Spülmaschine, eine defekte Sprechanlage und eine kaputte Wohnungstür.
Als im April 2017 zudem noch die erwachsene Tochter des Familienvaters samt Kleinkind in die Wohnung einzieht, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt worden war, meldete dieser Eigenbedarf an der Wohnung für seine Mutter an. Die ordentliche Kündigung wurde zum 31. Juli ausgesprochen. Weil die Mieter daraufhin die Mietzahlungen einstellten und obendrein verkündeten, die Wohnung nicht räumen zu wollen, erfolgte zum 1. Juni die fristlose Kündigung.
Vermieter erhält Anklage wegen Nötigung
Als Folge musste sich der Vermieter nun vor dem Amtsgericht Crailsheim verantworten. Er war wegen Nötigung in zwei Fällen angeklagt. Sein Verteidiger gab an, der Angeklagte habe aus Notwehr gehandelt.
Doch der Staatsanwalt sah dies anders. Nach seiner Ansicht rechtfertigte die Situation mit den Mietern nicht, dass der Vermieter Selbstjustiz verübt und das Recht in die eigene Hand genommen hätte. Die Richterin verurteilte den 48-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro.
„Das Urteil setzt ein Zeichen dafür, dass der Rechtsweg einzuhalten ist, den wollte der Angeklagte umgehen,“ betonte die Richterin.
Ich bekam eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung-ein verherendes Urteil vom Gericht, wo man falsche Angaben machte. Schlichtweg Prozessbetrug. Im Anschluss bekam ich erst einmal das warme Wasser und die Heizung abgestellt, und heute komplett das Wasser. Unsere Justiz ist in meinen Augen willkürlich, man kann ihr nicht trauen.
„Statt der Selbstjustiz hätte der Vermieter sich der staatlichen Wege bedienen müssen, um zu seinem Recht zu kommen, z. B. durch eine Räumungsklage.“
Das Problem ist nur, dass es mindestens 5 oder 6 Monate dauert, bis so eine Räumungsklage durch ist. Wie lange soll man sich denn als Vermieter Müll, Krach und Vandalismus gefallen lassen? Ich bin selbst Vermieter und kann den Herrn sehr gut verstehen. Immerhin hat er 1.500 Euro und die Umzugskosten angeboten, mehr geht wohl nicht. Es stehen in Deutschland nicht umsonst so viele Wohnungen leer, was aber alles nicht sein müsste. Denn viele Eigentümer wollen sich den Stress eben aus diesen Gründen nicht mehr machen.