Abwasser staut sich – Kann ich die Miete kürzen?
Kann das Abwasser aus der Badewanne, dem Waschbecken oder der Toilette nicht richtig abfließen, kann es zum sogenannten Abwasserstau kommen. Übel riechendes Wasser fließt zurück und tritt schlimmstenfalls aus. In diesem Falle müssen Sie als Mieter schnell handeln und den Hausmeister oder einen Handwerker kontaktieren.
Doch wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Recht auf Mietminderung aus? In welcher Höhe dürfen Sie die Miete dann mindern? Ist diese überhaupt legitimiert. Erfahren Sie mehr hierzu im nachstehenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei Abwasserstau
Handelt es sich um einen erheblichen Mangel und ist die Nutzung der Wohnung stark eingeschränkt, ist eine Mietminderung möglich.
Mieter müssen den Mangel über eine Mängelanzeige mitteilen. Erst mit einer solche können sie die Minderung der Miete geltend machen.
Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab. Die Übersicht hier zeigt einige mögliche Minderungsquoten bei einem Abwasserstau.
Inhaltsverzeichnis
So hoch fällt eine Mietminderung bei einem Abwasserstau aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- Rückfluss von Fäkalien: Bis zu 5 %
- Austreten von Fäkalien aus der Toilette und Badewanne: Bis zu 38 %
- Einzige Toilette nicht nutzbar: Bis zu 80 %
Ist eine Mietminderung bei einem Abwasserstau berechtigt?
Um einen Abwasserstau handelt es sich grundsätzlich immer dann, wenn das Wasser nicht vollständig abfließt oder sogar zurückfließt. Das ist vor allem bei der Toilette sehr unangenehm.
Doch nicht immer muss bei einer solchen Verstopfung ein Mangel vorliegen. Wie bei anderen Formen der Mietminderung sind die Umstände entscheidend.
Grundsätzlich gilt, dass eine Mietminderung bei Abwasserstau nur dann berechtigt ist, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung maßgeblich einschränkt. Weicht der Ist-Zustand vom vereinbarten Soll-Zustand der Wohnung ab, haben Sie als Mieter gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch den Anspruch auf eine Mietminderung, die dem Mangel entsprechen sollte.
Was ist entscheidend für die Mietminderung wegen eines Abwasserstaus?
Neben dem Ausmaß ist bezüglich der Mietminderung bei einem Abwasserstau entscheidend, in welchen Verantwortungsbereich der Mangel einzuordnen ist.
Ist der Mieter für die Verstopfung oder den Rückfluss verantwortlich, weil zu viel Toilettenpapier verwendet wurde beziehungsweise Plastikteile oder Artikel der Damenhygiene in der Toilette entsorgt wurden, darf die Miete nicht gemindert werden. Zudem müssen Sie den Schaden auf eigene Kosten beheben.
Liegt die Ursache für den Mangel jedoch bei einer falschen oder defekten Installation, haben Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren die Möglichkeit zur Mietminderung.
Möchten Sie jedoch eine Minderung beim Vermieter anzeigen, sollten Sie sich sicher sein, dass der Mangel nicht vorübergehender Natur ist und Sie diesen nicht selbst beheben können. Denn ein derartiger Zwischenfall wird als Faktor des allgemeinen Lebensrisikos beurteilt.
Höhe der Mietminderung
Wie bereits angesprochen, muss die Minderungsquote dem Mangel entsprechen und sollte aus objektiver Perspektive heraus festgelegt werden. Dies ist in der akuten Situation nicht immer einfach.
Sollten Sie sich als Mieter unsicher sein, wie die Mietminderung bei einem Abwasserstau einzuordnen ist, können Sie sich an der folgenden kleinen Mietminderungstabelle orientieren.
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Rückfluss von Fäkalien in der Toilette | 5% | AG Schöneberg, Urteil vom 31.10.1990 - Az. 5 C 72/90 |
aus Toilette und Badewanne treten Fäkalien aufgrund defekter Installation | 35% | AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979 - Az. 21 C 1336/78 |
gesamtes Abwasser fließt aus Nachbarwohnung (darüber) ins eigene WC | 20% | AG Berlin-Neukölln, Az. 8 C 473/81 |
verstopfter Abfluss in der Dusche | 30% | AG Köln, Az. 206 C 85/95 |
einzige Toilette in der Wohnung nicht nutzbar | 80% | LG Berlin, urteil vom 15.03.1988, Az. 29 S 84/87 |
(Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Urteile nur der Orientierung dienen sollen. Eine Mietminderung bei Abwasserstau muss Ihren Umständen angepasst werden.)
Muster für eine Mietminderung bei Abwasserstau
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei einem Abwasserstau. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.
Mietminderung bei Abwasserstau (.doc) Mietminderung bei Abwasserstau (.pdf)
Vielen Dank für diesen Artikel zu Mietminderungen bei Rohrverstopfungen. Gut zu wissen, dass der Abwasserstau einen erheblichen Mangel darstellen kann. Ich werde auch mal versuchen, meinen Vermieter zu bitten, eine Reinigung von Abflussrohren zu veranlassen, bevor ich die Miete mindere.
Einen Abwasserstau hatten wir bis jetzt noch nicht. Unser Waschbecken im Bad läuft nicht richtig ab. Da hatte ich die Befürchtung, dass der Abfluss komplett verstopft.
Gut zu wissen, dass es bei einem Abwasserstau bezüglich der Mietminderung darauf ankommt, ob ein erheblicher Mangel vorliegt. Bei meiner besten Freundin ist die Toilette jede Woche einmal verstopft und es ist keine Reparatur oder Sanierung geplant. Wir werden uns dahingehend nochmals an den Vermieter wenden, vielleicht würde es schon ausreichen, die Rohre zu reinigen.