Wäscheständer, Grillen, Sex – Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

Der Sommer zeigt sich aktuell von seiner besten Seite. Die Temperaturen knacken vielerorts die 30-Grad-Marke und viele Menschen zieht es nach draußen auf ihren Balkon. Doch nicht alle Aktivitäten, die dort getrieben werden, sind auch auf dem Balkon erlaubt.

Was ist auf dem Balkon erlaubt? Werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag!

Im Mietvertrag können Sie nachlesen, ob Grillen auf Ihrem Balkon erlaubt ist.

Im Mietvertrag können Sie nachlesen, ob Grillen auf Ihrem Balkon erlaubt ist.

Gehört zu Ihrer Mietwohnung ein Balkon, steht Ihnen dieser prinzipiell zur freien Verfügung. Sofern es sich nicht um eine illegale Aktivität handelt und weder die Mietsache verändert noch der Hausfrieden gestört wird, ist – zumindest gesetzlich – praktisch alles auf dem Balkon erlaubt. Dies betrifft z. B.

  • Aufspannen einer Wäscheleine oder Aufstellen eines Wäscheständers (auch dann, wenn ein separater Trockenraum oder eine Wäschespinne im Hof vorhanden ist)
  • Trocknen von Unterwäsche auf dieser Wäscheleine
  • Grillen, sofern sich niemand dadurch belästigt fühlt
  • Aufstellen von Sonnenschirmen und Möbeln (Tische, Stühle, Regale etc.)
  • Blumenkästen, solange diese ausreichend vorm Herabfallen gesichert sind
  • Anbringen eines Sichtschutzes, sofern er nicht höher als der Handlauf ist und die Außenfassade nicht optisch verunstaltet

Aber Vorsicht! Auch wenn Ihnen der Gesetzgeber die oben aufgeführten Punkte auf Ihrem Balkon erlaubt, heißt das nicht, dass es auch der Vermieter tut. Prüfen Sie deshalb Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung, ob bestimmte Aktivitäten auf dem Balkon verboten sind.

Möchten Sie eine Markise auf dem Balkon anbringen, benötigen Sie dafür unbedingt die Zustimmung des Vermieters, weil dies nicht ohne Bohrungen in der Hauswand möglich ist.

Nackt auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Solange sich niemand gestört fühlt und der Vermieter es nicht verbietet, ist nahezu alles auf dem Balkon erlaubt.

Solange sich niemand gestört fühlt und der Vermieter es nicht verbietet, ist nahezu alles auf dem Balkon erlaubt.

Mal angenommen der Mietvertrag oder die Hausordnung schweigt sich zu der betreffenden Frage aus: Ist Nacktheit auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich ja, denn Mieter haben die Freiheit, sich in ihrer Wohnung so zu bewegen, wie sie möchten.

Dies kann auch bedeuten, ohne Bekleidung auf dem Balkon zu frühstücken, wie das Amtsgericht Merzig entschied (Az.: 23 C 1282/04).

Fühlen sich Nachbarn allerdings von den FKK-Anhängern belästigt, kann ein Gericht im Streitfall ein entsprechendes Verbot aussprechen. Dies gilt nicht nur fürs Nacktsonnenbaden. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn ist auch Sex auf dem Balkon nicht erlaubt – erst recht nicht, wenn sich wie in dem betreffenden Fall in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt wird (Az.: 8 C 209/05).

Weitere Nachrichten

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

2 Gedanken zu “Wäscheständer, Grillen, Sex – Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

  1. Nora

    Gut zu wissen, dass man die Zustimmung des Vermieters braucht, um eine Markise auf dem Balkon zu montieren. Seit einiger Zeit überlege ich mir eine Markise für meine Wohnung. Sommer steht vor der Tür! Ich werde definitiv darüber mit meinem Vermieter diskutieren. Danke!

  2. Florentin E.

    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Ich bin frisch in meine neue Wohnung umgezogen und denke, dass ich Markise mit Steuerung brauche. Über die Bohrungen habe ich nie gedacht. Gut, dass ich auf Deinem Blog gelandet habe. Ich werde mein Vertrag noch mal schauen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert