Vereinbarte Wohnfläche vs. tatsächliche Wohnfläche
Klage eingereicht hatten Mieter aus Köln. Neben ihrem Verbrauch war die Basis ihrer Heizkostenabrechnung auch die Wohnfläche, die im Mietvertrag festgelegt war. Nach einem Eigentümerwechsel des Mietshauses stellte der neue Vermieter fest, dass die beheizbare Fläche tatsächlich größer war als im Mietvertrag angegeben.
Die Mieter erhielten daraufhin eine Heizkostenabrechnung, der die Wohnfläche zugrunde lag, die der Vermieter ermittelt hatte. Dies hatte eine Heizkostenerhöhung von insgesamt 42,56 Euro für die Jahre 2013 und 2014 und eine darauffolgende Klage gegen den Vermieter zur Folge.
Grundlage der Klage war die Rechtsprechung des BGH zu Mietminderungen wegen abweichender Wohnungsgrößen. Den Mehrbetrag der Heizkosten hatten die Mieter einbehalten, der Vermieter verlangte die Zahlung des einbehaltenen Betrages.
BGH gibt bisherige Rechtsprechung auf
Bisher folgte der BGH der Rechtsprechung, die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße sei nur unter Umständen maßgeblich für die Heizkostenabrechnung. Die tatsächliche Wohnfläche durfte nicht mehr als zehn Prozent von der vereinbarten Fläche abweichen, damit dies galt.
Im vorliegenden Fall der Mieter aus Köln belief sich die Abweichung der tatsächlichen Wohnungsgröße auf weniger als zehn Prozent. Dennoch hat der BGH nun von seiner bisher gültigen Rechtsprechung Abstand genommen.
Gemäß dem kürzlich gefällten Urteil ist für die Heizkostenabrechnung die Wohnfläche, die im Mietvertrag angegeben ist, bei abweichenden Werten keine Basis.
Wie sich eine Heizkostenabrechnung üblicherweise zusammensetzt und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie prägnant zusammengefasst in folgendem Video:
Ich bewohne eine 2 ZKB Wohnung 41 qm in einem 3 Familienhaus im Parterre in der ersten zweiten und 3. Etage wohnen meine Vermieter, ca 80 qm, es gibt keine Kalirometer im Haus.. die Abrechnung geht durch 3 Personen,
mein Vermieter bewohnt 6 ZKB.. Zahle ich zuviel?
Mit freundlichen Grüßen
Karin A
Danke für den Artikel über die Heizkostenabrechnung. Ich versuche derzeit, das HVAC-System für mein Haus herauszufinden. Ich werde all diese Informationen im Hinterkopf behalten, wenn ich versuche, mehr über Heizkostenabrechnungen zu erfahren.
Hallo in die Runde,
Frage: Bei einer Wohnung wird nachträglich eine Abkofferung für Leitungen eingebaut und somit verringert sich die Wohnfläche um ca. 50 cm², ändert sich dadurch bei der Heizkostenabrechnung etwas?
Danke für Ihre Antwort.