Lärmbelästigung durch Kinder: Was ist im Mietrecht bestimmt?

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Kinderlärm ist nicht in jedem Fall zu tolerieren

Mehrere Gerichtsurteile haben Kinderlärm in Mietwohnungen nicht als Ruhestörung definiert.
Mehrere Gerichtsurteile haben Kinderlärm in Mietwohnungen nicht als Ruhestörung definiert.

Kinderlärm in Mietwohnungen oder in Einfamilienhaussiedlungen ist oft Streitthema und kann durchaus auch vor einem Gericht landen. Doch Kindern das Spielen und Rumtollen zu verbieten, damit keine Belästigung vorliegt, entspricht unter normalen Bedingungen nicht der Realität.

Doch was ist im Mietrecht zum Kinderlärm geregelt und wann liegt überhaupt eine Lärmbelästigung durch Kinder vor? Oftmals sind die Antworten auf die letzte Frage eher subjektiv, da jeder Mensch auf unterschiedliche Arten von Geräuschen, Lärm und Lautstärken anders reagiert.

Der nachfolgende Ratgeber geht näher darauf ein, wann Nachbarn Lärm durch Kinder akzeptieren bzw. tolerieren müssen und in welchem Fall tatsächlich auch eine Ruhestörung durch den Kinderlärm verursacht wird.

Das Wichtigste zur Lärmbelästigung durch Kinder

Ist Kinderlärm eine Ruhestörung?

Grundsätzlich gilt Lärm durch Kinder oder Kindergeschrei nicht als Ruhestörung und muss bis zu einem bestimmten Maß immer toleriert werden.

Kann Kinderlärm in der Mietwohnung eine Mietminderung begründen?

Ist die Lärmbelästigung durch Kinderlärm in der Wohnung rücksichtslos oder überschreitet dieser das zulässige Maß, ist eine Minderung der Miete möglich. Wie hoch diese dann ausfällt, ist einzelfallabhängig.

Kann ein Streit mit den Nachbarn wegen Kinderlärm vor Gericht landen?

Können sich die Nachbarn nicht auf einen Kompromiss einigen, sind Verhandlungen vor Gericht wegen Ruhestörungen nicht selten. Ob eine Klage wegen Kinderlärm erfolgreich ist und eine Mietminderung wegen Lärms erfolgen kann, kann pauschal nicht beurteilt werden, da dies von den individuellen Umständen abhängt.

Ruhestörung durch Kinder: Bis zu einem gewissen Maß ist dies zu erdulden

Kinder wollen spielen und sich ausleben. Dazu gehört, dass Kinder singen, lachen, rufen und auch durch das Rumrennen Getrampel verursachen. Dass das kindliche Ausleben nicht leise geschieht und durchaus zu einer guten Entwicklung gehört, weiß eigentlich jeder.

Mietrecht: Kinderlärm und Trampeln durch Kinder ist bis zu einem gewissen Maß zu dulden.
Mietrecht: Kinderlärm und Trampeln durch Kinder ist bis zu einem gewissen Maß zu dulden.

Bei Babys oder Kleinkindern trägt auch das Weinen und Schreien zu einem Geräuschpegel bei, der durchaus als störend empfunden werden kann. Dennoch müssen Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen und ab einem bestimmten Alter können Eltern Kinder auch zu einer solchen Rücksichtnahme erziehen.

Fühlen sich Nachbarn durch Kinderlärm oder Trampeln gestört, sollte als erster Schritte immer zunächst das Gespräch gesucht werden. Denn es gilt grundsätzlich, dass Kinderlärm nicht als Ruhestörung oder Lärmbelästigung anzusehen ist. Das wurde bereits 1982 durch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in einem Urteil festgehalten (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, Az.: 26 C 14/82).

Darüber hinaus definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz in § 22 Absatz 1 a, dass Kinderlärm an sich nicht als schädlicher Umwelteinwirkung gilt und somit zu akzeptieren ist.

Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.

Zwar bezieht sich die Regelungen auf Lärm aus Einrichtungen, im Grundsatz gilt dies jedoch auch für eine Lärmbelästigung durch Kinder. Eine Ruhestörung durch Kinder kann also nur unter ganz bestimmten Umständen geltend gemacht werden, da der Lärm sowohl gesetzlich als auch in der gängigen Rechtsprechung als sozialadäquat angesehen wird.

Eine Abmahnung wegen Kinderlärm ist möglich, wenn rücksichtsloses Verhalten vorliegt.
Eine Abmahnung wegen Kinderlärm ist möglich, wenn rücksichtsloses Verhalten vorliegt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Lärmbelästigung durch Kinderlärm von Nachbarn unbegrenzt toleriert werden muss. Ist ein gewisses Maß überschritten, können Mieter auch bei einer Lärmbelästigung durch Kinder eine Mietminderung geltend machen und vom Vermieter verlangen, dass der Mangel eingegrenzt wird. Wie hoch die Minderung ausfällt, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Lärmbelästigung: Ruhezeiten gelten auch für Kinder

Eltern sind gehalten, die Lärmbelästigung durch ihre Kinder in den Ruhezeiten zwischen 22.00 und 06:00 bzw. 07:00 Uhr so gering wie möglich zu halten. Die geltenden ortsüblichen Ruhezeiten sind entweder durch die Gemeinde bestimmt oder in der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag festgelegt. Je jünger die Kinder allerdings sind, desto mehr Nachsicht ist von den Nachbarn zu erwarten.

Verhalten sich die Eltern rücksichtslos und wird so unnötiger Lärm verursacht, kann auch eine Ruhestörung durch Kinder zu einer Abmahnung führen und im letzten Schritt eine Kündigung begründen. Überschreiten die Geräusche ein zumutbares und zulässiges Maß, muss das nicht mehr akzeptiert werden. In Bezug auf solchen Kinderlärm ist das Urteil des Bundesgerichtshofs von Bedeutung (BGH, Beschluss v. 22.8.2017, Az.: VIII ZR 226/16), da gemäß dem Beschluss eine übermäßige Belastung durch Kinderlärm eben doch als Lärmbelästigung gelten kann.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

168 Gedanken zu “Lärmbelästigung durch Kinder: Was ist im Mietrecht bestimmt?

  1. Natascha

    Guten Abend ,
    ich habe auch so einen Fall , über mir wohnen vier Personen zwei Kinder , in einer zwei Zimmer Wohnung .
    Jeden Tag ist es laut von morgens kurz vor 7 bis 8 mittags nach dem Kindergarten ab 15 Uhr bis 17 Uhr dann ist mittags Schlaf und dann geht’s weiter bis 23-24 Uhr nur am Rennen und mit dem Roller hin und der , jeden Tag sind die zuhause und die Kinder toben sich zuhause aus .
    Halten sich nicht an die Regeln und an den Vermieter .
    Ja was mir noch übrig bleibt ist ein Anwalt und ich hoffe da kann mir jemand weiter helfen .

  2. Hannelore M

    Hallo wir sind ein paar 61u.62 berufstätig. Bei uns gegenüber sind ähnliche Flüchtlinge mit 3bis 4kinder eingezogen an Fernsehen schauen ist nicht mehr zu denken Spielen Stunden lang Fußball schießen mit Ball an das eisentor dran. oder Rennen mit einkaufswagen bzw.auch mit Bürostuhl ans tor. es sagt. Niemand was .lautes Geschrei .Was kann man tun

  3. Syrex

    Hi zusammen,
    Auch ich habe im Haus seit neuestem eine Mutter, die arbeitslos ist und ihr Kind ganztags, bis spät abends in der Wohnung herumrennen, poltern und nach Lust und Laune trampeln lässt. Da ich morgens 6 Tage die Woche um 3:30/4:00 aufstehen muss, bin ich ab 20h auf meine Bettruhe angewiesen. Doch die Frau reagiert mit komplettem Unverständnis. Ihr Argument „es ist ein Kind“.
    Ist es, aber Kinder brauchen eine adäquate Erziehung. Beispielsweise die Vermittlung von Rücksichtnahme auf andere, insbesondere Nachbarn. Man wohnt ja nicht allein im Haus.
    Auch sonntags geht das gleiche Spiel weiter. Es fanden mehrere Gespräche statt, jedoch wird mir jedes Mal die Tür vor der Nase zugeschlagen. Eine absolute Zumutung und Unverschämtheit. Wie egoistisch kann man eigentlich sein?
    Es ist echt die absolute Hölle, diese Ellenbogengesellschaft heutzutage. Ich würde mich an ihrer Stelle sowas von schämen…

  4. Mauerblümchen

    Wir haben auch so einen Fall hier..

    Ein Mietblock am Rande der Stadt. 3 Familien haben Kinder.
    Von genau einer (!) hört man was, die anderen haben das mit der Rücksichtnahme verstanden.
    Diese eine Familie lebt zu viert in einer Ein-Zimmer-Wohnung, obwohl der Mann gut verdient.

    Okay, kann man machen. Aber jetzt der Knackpunkt.

    Die „lieben Kinderchen“ verbringen einen Großteil des Tages auf dem Balkon, schubsen sich, schreien, telefonieren ewig und laut.. Kann man auch alles machen, aber eben nicht nach 22 Uhr, was bei denen aber die Regel ist, auch in den Zeiten zwischen den Ferien / unter der Woche. Mittagsruhe kannst auch knicken. Existiert für diese Familie alles nicht. Mit denen reden kann man auch nicht; weil.. dann wäre man ja gleich ein Rassist oder so ähnlich. Diskriminierung und so.

  5. Alina

    Hallo meine Leidensgenossen,

    Ich wohne seit Februar im Erdgeschoss eines 6-Parteien-Hauses. Als ich zur Besichtigung hier war, wurde mir vom Vermieter und dem Vormieter vorgeschwärmt, wie ruhig es hier sei. Über mir wohnt eine Mutti mit zwei kleinen Kindern und gegenüber davon noch eine Familie mit 5 Kindern. An Ausschlafen ist nicht zu denken. Das Getrampel, Geschrei und Gehämmere beginnt teilweise schon um 5 Uhr morgens und erst Abends ab 20 Uhr ist „Ruhe“. Dann wird das Ganze von regelmäßigem Gestampfe der Nachbarin abgelöst und auch gegen Mitternacht ist es zu hören. Ich fühle mich in meiner eigenen Wohnung nicht wohl und bin an der Belastungsgrenze. Ich kann nicht durchschlafen, ausschlafen und komme einfach nicht mehr zur Ruhe. Es fehlt jede Rücksichtnahme der Mütter/Väter auf die anderen Nachbarn. Auch beim Kommen und Gehen ist das Treppenhaus extrem laut und man erschreckt regelrecht vor dem Getrmpel, Türengeschlage und Geschrei. Ich habe nun dem Vermieter das Problem geschildert und er wird die Nachbarn auf die Ruhezeiten hinweisen (leider nur 22-6 Uhr). Ich habe wenig Hoffnung, dass sich etwas ändern wird. Wenn die Situation nicht besser wird, werde ich eine Mietminderung anpeilen und ich sehe mich nebenbei schon einmal nach einer neuen Wohnung um (mit besonderem Augenmerk auf die Nachbarn).

    Liebe Grüße und viel Kraft an euch!

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