Fristlose Kündigung: Den gemieteten Campingplatz fristlos kündigen

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Ist es möglich einen Campingstellplatz fristlos zu kündigen?

Fristlose Kündigung: Kann ein Campingplatz gekündigt werden?
Fristlose Kündigung: Kann ein Campingplatz gekündigt werden?

Das Campen stellt für viele Deutsche eine beliebte Aktivität dar, die vor allem im Sommer ausgeübt wird. Ob mit der Familie, mit dem Partner oder mit Freunden, das Campen ist eine günstige Möglichkeit, einander und der Natur nah zu sein.

Doch manchmal ändern sich die Lebensumstände: Der Job wird gekündigt, der Wohnsitz ändert sich, sodass der Campingplatz nicht mehr genutzt oder bezahlt werden kann. Wie kann der Pachtvertrag aufgelöst werden? Kann für diesen eine fristlose Kündigung erfolgen?

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung für einen Campingplatz

Können Pächter einen Campingplatz fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung für einen Campingplatz ist sowohl ordentlich als auch außerordentlich möglich. Infos zur ordentlichen Kündigung erhalten Sie hier.

Wann ist eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich?

Außerordentlich fristlos kündigen können Pächter eines Campingplatzes zum Beispiel dann, wenn sich die Miete für den Stellplatz erhört wird. Ändern sich die Nutzungsbedingungen, das Nachteile entstehen ist eine solche Kündigung ebenfalls möglich.

Was ist bei einer fristlosen Kündigung wichtig?

Die Kündigung vom Mietvertrag des Campingstellplatzes muss schriftlich erfolgen. Sie sollten eine Begründung der Kündigung beinhalten.

Fristlose Kündigung: Wann ein Campingplatz gekündigt werden kann

Campingplätze werden in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten vermietet, die sogenannten Saisonmietverträge haben jedoch eine Laufzeit von sechs Monaten. Letztere laufen in der Regel vom 01.04. bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres.

Wird der bestehende Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich die Laufzeit in der Regel um ein weiteres Jahr. Wurde der Vertrag bereits verlängert, kann eine fristlose Kündigung für den Campingplatz erst zum Ablauf der neuen Laufzeit erfolgen. Die fristlose Kündigung bei einem Campingplatz ist dann wirksam, wenn sie mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eingereicht wird.

Wurde ein befristeter Saisonmietvertrag abgeschlossen, ist keine (fristlose) Kündigung notwendig. Der Vertrag für den Campingplatz endet automatisch zu dem im Vertrag angegebenen Termin.

Bevor Sie eine fristlose Kündigung für den Campingplatz einreichen, können Sie sicherheitshalber im Vertrag oder in den AGBs nachlesen, welche Regelungen gelten. Unter Umständen wurde eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart.

Fristlose außerordentliche Kündigung bei einem Campingplatz

Fristlose Kündigung: Ein Campingplatz kann unter Umständen außerordentlich gekündigt werden.
Fristlose Kündigung: Ein Campingplatz kann unter Umständen außerordentlich gekündigt werden.

Die Frist von vier Wochen beginnt bereits, wenn der Brief ungeöffnet im Briefkasten liegt. Des Weiteren muss das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Frist beim Vermieter angekommen sein.

Unter Umständen müssen Sie jedoch nicht bis zum Ablauf des Vertrages warten, um eine fristlose Kündigung einzureichen. Der Campingplatz kann außerordentlich gekündigt werden, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen.

Eine fristlose außerordentliche Kündigung für den Campingplatz kann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Die Miete für den jeweiligen Campingplatz wurde erhöht. Sofern dies nicht im Vertrag festgehalten wurde, muss der Pächter über die angekündigte Erhöhung informiert werden. Die fristlose außerordentliche Kündigung für den Campingplatz muss dann innerhalb von vier Wochen nach Eintreffen der Ankündigung erfolgen. Das heißt, dass das Kündigungsschreiben vor Fristablauf beim Vermieter ankommen muss. In dem Schreiben muss der Kündigungstermin genannt werden. Beträgt die Erhörung jedoch weniger als 10 % oder verbessert sich durch die Erhöhung das Angebot für den Mieter, so besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
  • Die Bedingungen für die Nutzung des Campingplatzes haben sich so verändert, dass der Pächter deutlich benachteiligt wird. Eine fristlose außerordentliche Kündigung kann hier auch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erfolgen.

Welche Informationen muss die fristlose Kündigung für den Campingplatz beinhalten?

In der Regel muss die fristlose Kündigung für den Campingplatz schriftlich erfolgen, wenn im Vertrag nichts anderes festgehalten wurde. Wird die Kündigung per Post geschickt, sollte der Brief als Einschreiben versendet werden. Wenn die Kündigung persönlich abgegeben wird, sollte der Mieter um eine schriftliche Empfangsbestätigung bitten.

Die Kündigung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Mieters.
  • Das aktuelle Datum.
  • Die Kundennummer.
  • Den Kündigungstermin.
  • Die genaue Lage oder die Bezeichnung des Campingplatzes.
  • Den Namen und die Anschrift des Vermieters.
  • Die Unterschrift des Mieters.

Bildnachweise: Depositphotos.com/©AntoninaSh, Fotolia.com/© shaiith

Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

4 Gedanken zu “Fristlose Kündigung: Den gemieteten Campingplatz fristlos kündigen

  1. Adrienne A

    Wir sind Dauercampen schon 20 Jahre, kann der Betreiber jedes Jahr das Pacht erhöhen ohne uns vorher zum informieren?

  2. Petra B

    In unserem Pachtvertrag für das Dauercampen steht, dass die Betreiber des Platzes bei Verkauf 10% des Kaufpreises bekommen! Ist das rechtlich haltbar? Wir haben es natürlich unterschrieben, weil wir den Platz und das Mobilheim haben wollten.

  3. Michael B

    Waren Dauercamper.Im Jan 21 kam der neue Pächter .Wir haben im Jan für das ganze Jahr bezahlt .Haben dann erfahren das wir nur noch 130 Tage auf den Platz dürfen fürs gleiche Geld .Wir haben dann alles verkauft .Die Übergabe erfolgte mit Einverständnis des neuen Pächters .Wir haben am 27.März den Platz verlassen .für das restliche dreiviertel Jahr haben wir noch über 1000 € zu bekommen aber der Platzbetreiber zahlt nicht trotz mehreren Aufforderungen wir sind seit einem Jahr Rentner und haben nicht so viel Geld wir brauchen das Geld was können wir tun

  4. Susanne P

    Hallo
    Ich habe ein Häuschen auf dem Campingplatz und mit dortigen Wohnsitz. Es gibt einen Jahres Pacht Vertrag. Mich interessiert ob ich am 1. Oktober wirklich schon, also 3 Monate vor Ablauf des Jahres, den Pachtzins zahlen muss…..

    Freundliche Grüße

    S. P.

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