Fristlose Kündigung einer Pferdebox: Was ist beim Pferdeeinstellungsvertrag möglich?

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Pferdebox fristlos kündigen: Das sollten Sie wissen

Die fristlose Kündigung von einem Pferdeeinstellungsvertrag bedarf eines triftigen Grundes.
Die fristlose Kündigung von einem Pferdeeinstellungsvertrag bedarf eines triftigen Grundes.

Viele Menschen träumen davon, ein eigenes Pferd zu besitzen und in ihrer Freizeit ausreiten zu können. Doch für das Tier muss auch eine geeignete Bleibe vorhanden sein.

Wer also selbst keinen eigenen Hof mit Stall besitzt, muss als Pferdebesitzer eine Pferdebox woanders mieten. Dazu wird in der Regel ein sogenannter Pferdeeinstellungsvertrag geschlossen.

Hält sich der Mieter jedoch nicht an seine vertraglichen Pflichten, wie etwa die Miete für die Pferdeunterkunft regelmäßig zu zahlen, kann der Vermieter die fristlose Kündigung der Pferdebox aussprechen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und auf welchen gesetzlichen Grundlagen eine fristlose Kündigung von einem Pferdeeinstellungsvertrag erfolgen kann, verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung einer Pferdebox

Ist eine fristlose Kündigung auch bei Pferdeboxen möglich?

Handelt es sich um einen Mietvertrag, können Mieter und Vermieter unter bestimmten Umständen auch für eine Pferdebox eine fristlose Kündigung aussprechen.

Was kann eine fristlose Kündigung der Pferdebox begründen?

Liegt eine Vertragsverletzung vor, gibt es Rückstände bei der Miete oder ist die vertragsgemäße Nutzung der Pferdebox nicht möglich, kann der Mietvertrag gekündigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Kündigung bestehen?

Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen zunächst eine Abmahnung aussprechen bevor eine fristlose Kündigung möglich ist.

Welche Umstände rechtfertigen eine fristlose Kündigung durch den Vermieter?

Im Allgemeinen muss ähnlich anderen Mietverträgen ein wichtiger Grund vorhanden sein, der eine außerordentliche fristlose Kündigung im Mietrecht begründen kann. Der wohl häufigste Grund in diesem Zusammenhang ist das Nichtzahlen des Pensionspreises.

Doch Achtung: Bevor der Vermieter hier eine fristlose Kündigung der Pferdebox aussprechen kann, muss er den Mieter zunächst abmahnen. Denn damit soll dem Mieter die Chance gegeben werden, ausstehende Zahlungen schnellstmöglich auszugleichen und sein Verhalten zukünftig zu bessern, sich also an seine vertraglichen Pflichten zu halten.

Wann kann der Einsteller des Pferdes fristlos kündigen?

Die fristlose Kündigung einer Pferdebox ist im Regelfall nur mit einer vorherigen Abmahnung möglich.
Die fristlose Kündigung einer Pferdebox ist im Regelfall nur mit einer vorherigen Abmahnung möglich.

Zudem ist es auch möglich, dass der Einsteller, also der Besitzer des Pferdes, welcher die Pferdebox anmietet, selbst fristlos kündigt. Auch hierfür ist ein triftiger Grund für die mietrechtliche fristlose Kündigung vonnöten.

Die fristlose Kündigung einer Pferdebox kann zum Beispiel bei einer Vertragsverletzung des Vermieters ausgesprochen werden. Bringt dieser das Tier beispielsweise entgegen getroffener Vereinbarungen auf die Weide und kommt das Pferd dabei zu Schaden, kann eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein. Denn in solch einem Fall wird unter Umständen eine Gesundheitsgefährdung des Pferdes durch den Vermieter riskiert – wie etwa durch andere Pferde, die sich zeitgleich auf der Weide befinden.

Auch eine mangelnde Qualität der Tiernahrung oder der Zustand des Stalls selbst kann eine fristlose Kündigung der Pferdebox zur Folge haben.

Eine Abmahnung ist Voraussetzung

Jedoch ist es in der Regel in allen genannten Fällen unabdingbar, dass der Einsteller zunächst eine Abmahnung erteilt, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu bessern und künftig nicht mehr gegen Absprachen zu handeln. Dafür ist dem Stallinhaber eine angemessene Frist zu setzen.

Sowohl die Abmahnung als auch letztlich die fristlose Kündigung, falls keine Besserung eintritt, sollten immer in schriftlicher Form erfolgen.

In § 314 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist dies wie folgt festgehalten:

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Einsteller, die zuvor keine Abmahnung aussprechen, machen somit in den meisten Fällen eine erteilte fristlose Kündigung der Pferdebox ungültig. Auch wenn der Pferdebesitzer sein Tier letztlich aus dem Stall entfernt, muss die Miete dann weitergezahlt werden, bis eine ersatzweise ordentliche Kündigung an Rechtskraft gewinnt.

In sehr seltenen Härtefällen kann die vorherige Abmahnung auch entfallen. Dafür muss allerdings eine erhebliche Gefährdung des Pferdes gegeben sein.

Bildnachweise: fotolia.com/© ferkelraggae

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

8 Gedanken zu “Fristlose Kündigung einer Pferdebox: Was ist beim Pferdeeinstellungsvertrag möglich?

  1. Simone B

    Hallo mir wurde der Stall gekündigt ohne Abmahnung (1Mte Kündigungsfrist) muss ich das bezahlen wen. Ich mein Pferde sofort vom Stall entferne?

  2. Stefanie

    Hallo wir stehen seit 2019 in einem Reitstall. Der Vermieter hat letztes Jahr, zum ersten Mal, die Miete um 10 Euro erhöht und diese Jahr direkt wieder um 30 Euro.
    Kann ich dies als außergewöhnlichen Grund zur Kündigung nehmen. Habe einen neuen Stall gefunden, der mir aber erst Mitte der Woche zusagen kann. Laut meinem jetzigen Einstellvertrag müsste ich zum 15ten des Monats kündigen, was heute wäre, ich aber nicht schon kündigen möchte bevor ich nicht eine Zusage vom anderen Stall habe.
    Gruß Steffi

  3. Nadine R

    guten tag

    ich bin seit januar in einer pferdepension und seit januar bekommt mein pferd wurmkuren nach der anderen jetzt schon die 5te und ich weiss das dies nicht gut für die darmflora ist . bei der 5ten wurmkur haben wir es gesagt das wir keine mehr wollen und wir den kot selbst untersuchen lassen aber paar tage später erfuhr ich das sie es heimlich getan haben .wir sind total unzufrieden ich habe auch schon erwähnt das die anderen pferde meinem wallach die mähne abbeissen und das intressiert die nicht . jetzt haben wir ein hof gefunden und wollen so schnell wie möglich umziehen es hiess wir hätten 3 monate kündigungsfrist was im vertrag aber nicht steht . wie kann ich vorgehen damit ich schneller aus dem vertrag komme?

  4. Quicker

    Hallo frage .mein pony steht in ein Pension Stall. Der Bestitzer will jetzt 100€ mehr Miete . ist das gerechtfertigt. Oder kann man da ,was machen. Und kann ich da, im Notfall ein außerordentlich kündigung schreiben.

  5. Peter D

    Mein Einstellvertsg für mein Pferd beginnt ab dem 01.03.2022.
    Da ich aber wegen meiner Coronakrankheit und meinem schlechten Atmen mein Pferd aus gesundheitlichen Gründen verkauft habe, kann ich mein Pferd laut Pferdeeinstellvertrag nicht einstellen. Muß ich trotzdem die im Vertrag aufgeführten 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten und bezahlen, oder ist es durch meine Erkrankung möglich früher rauszuholen. Das Mietverhältnis würde erst ab dem 01. März beginnen.

  6. Jacqueline B

    Hay,
    Ich stehe jetzt mit meinem Pferd seid einem 1 in einem Stall wo seid Monaten die Wasserpumpe kaputt ist , der Hafer offen rum liegt und wir doch einige Ratten haben.
    Leider wird mein Pferd auch nicht ausreichen mit Heu versorgt sodass die schon extreme Hungerkuhlen hat.
    In der Weide Zeit ging es eigentlich alles , nun sind die Weiden runter und mein Pferd darf nicht an die Heu rauf zum fressen da sie die rangniedrigste ist.
    Sie wird immer weggejagt und steht sabbernd daneben, nach mehrmaligen Aufforderung an den Besitzer das Stalles eine 2 heuraufe zu stellen oder sie einzeln zu stellen kam nur nein das Heu ist teuer und sie bekommen nur abends und keine Extras!
    Dann meinendem soll sie allein in den Stall da kann sie fressen musst sie dann aber allein jeden Tag auf den paddock bringen.

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, da meine Stute immer dünner wir sie 2 schlundverstopfungen hatte und ich jetzt sie in den Garten stelle und füttern damit sie überhaupt was bekommt.
    Komme ich mit einer fristlosen Kündigung durch?
    Lg

  7. H. Glunz

    Hallo, ich habe heute eine Kündigung bekommen mit einer 4 wöchigen Frist. Mein Pferd steht jetzt 2 Jahre in dem Stall. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und mich an die Stallvorgaben gehalten. Es gab weder eine Abmahnung noch eine Begründung für die Kündigung, ist das Rechtens? LG H. Glunz

    1. Dagmar K

      hallo, würde mich auch interessieren. Sind seit 4 Jahren dort, genauso nichts zuschulden kommen lassen und jetzt mitten in Corona die Kündigung und wir wissen nicht wohin.

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