Zu laute Mieter – Droht eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist selten eine leichtfertig getroffene Maßnahme. Bestimmte Umstände lassen manchmal aber einfach keine andere Lösung mehr zu. Ist ein Mieter unnachsichtig und belästigt seine Mitmenschen im Haus, auch beispielsweise auch noch nach einer Abmahnung vom Vermieter, ist die fristlose Kündigung zumeist die logische Konsequenz.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen Informationen zum Thema „fristlose Kündigung wegen Ruhestörung“ und zeigt Ihnen auf, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür gelten.
Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung wegen Ruhestörung
Treten massive Ruhestörungen wiederholt auf und ändern Mieter ihr Verhalten nach einer Abmahnung nicht, kann das eine fristlose Kündigung begründen.
Um den Mietvertrag fristlos kündigen zu können, müssen Vermieter zunächst eine Abmahnung aussprechen. Bringen Gespräche nichts, muss Mietern mit der Abmahnung eine Chance zur Verhaltensänderung eingeräumt werden.
Vermieter müssen die fristlose Kündigung vom Mietvertrag schriftlich aussprechen und diese im Schreiben begründen. Ziehen Mieter nicht aus, steht an letzter Stelle eine Räumungsklage.
Inhaltsverzeichnis
Ruhestörung und fristlose Kündigung: Was sagt das Gesetz dazu?
Zunächst einmal steht der Vermieter, wenn dieser dem Mieter fristlos kündigen will, in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass eine genaue Dokumentation aller Ruhestörungen dafür erforderlich ist. Im besten Falle sollte dieser sogar das Ordnungsamt rufen, damit die vorhandenen Ruhestörungen auch offiziell registriert werden.
Die Beamten legen dazu ein sogenanntes „Zeugnis der Lärmbelästigung“ an, was vor allem bei der Urteilsfindung in einer Gerichtsverhandlung zugunsten des Vermieters, beziehungsweise anderer durch den Lärm gestörter Mitmieter, verwendet werden kann.
Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt in Deutschland die gesetzliche Grundlage für eine fristlose Kündigung dar. Hier sind vor allem die §§ 543 und 569 wichtig.
§ 543 Abs. 1 BGB sagt zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zum Beispiel unter anderem Folgendes:
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Hieraus ist zu entnehmen, dass ein Mietvertrag sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter fristlos beendet werden kann. Liegt ein triftiger Grund vor, wie zum Beispiel unerlaubte Untervermietung oder Ruhestörung, dann ist damit ein Verstoß laut Mietvertrag gegeben und eine fristlose Kündigung demzufolge möglich. Eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses wäre hierbei unzumutbar.
Der § 569 Abs. 2 BGB konkretisiert den § 543 BGB vorwiegend dadurch, dass er auf eine Störung des Hausfriedens oder Ruhestörung bezogen ist. Ob eine fristlose Kündigung wegen einer Ruhestörung für unzumutbar genug gehalten wird, liegt in den meisten Fällen im Ermessen eines Gerichts.
Fristlose Kündigung: Wenn Ruhestörung zum Albtraum der Mitmieter wird
Manchmal kann ein Mieter noch so oft und höflich aufgefordert werden, sich an die Hausordnung zu halten oder den Hausfrieden nicht durch permanente Lärmbelästigung zu stören. Nach einer Abmahnung bleibt häufig keine andere Option mehr offen, als ein Schreiben für die fristlose Kündigung aufzusetzen.
Am wichtigsten ist es also immer, folgende Punkte konkret festzuhalten, wenn Ihre fristlose Kündigung aufgrund von Ruhestörung auch erfolgreich sein soll:
- Art der Ruhestörung (beispielsweise extrem laute Musik)
- Lärm: Start- und Endzeitpunkt
- Dauer der Störung bzw. Lärmbelästigung
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Bei uns konnte gar keine Ruhestörung dokumentiert werden, weil wir nicht laut sind. Unser Vermieter hat uns dennoch gekündigt. Wir werden uns ganz dringend einen Anwalt nehmen müssen.
Ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen nun gab es ziemlich oft Streit, Gewalt u Polizei Einsätze. Vermieter kündigte uns ich zog aus Termin gerecht u soll jetzt nicht aus dem Mietvertrag kommen?
Unter uns wohnt ein Mieter, die ständig Lärm verursachen mit Hundegebell, Hämmern, Bohren und sonstiges. Der Vermieter hat den Mieter zum 30.06.2020 gekündigt, aber er zieht nicht aus. Am 11.09.2020 gab es eine Vorverhandlung, aber er ist immer noch da. Gestern waren wir und andere Nachbarn im Hausflur, weil der Mieter wieder klopfte und hämmerte. Er hält sich weder an Ruhezeiten noch an die Hausordnung. Er bezieht Hartz IV und hat wohl ein Drogenproblem.
Was können wir tun, damit der Mieter endlich auszieht?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
Ich kann mich in meine Wohnung nicht mehr bewegen es heißt imer wieder ich bin zu laut ich unter mir ständig klopft der nachbar er sammelte auch unterschrieften ich arbeite sehr lange ich kome später Zuhause und schon klopft er anscheinend ich trample durch die ganze Wohnung meine Vermieterin will mir nach Abmahnung friestlose Kündigung erteilen was kann ich machen das geht mir langsam auf meine Psyche ich gebe mir mühe so leise wie möglich zu sein aber es hilft nicht ich werde ständig belästigt von seine geklopfe vielleicht könnten die mir da weiterhelfen ich kam zufällig auf die Seite
Hallo mir geht es auch so Nachtbaren behauten ich würde Klopfen ich habe deswegen schon die Kündigung meiner Wohnung bekommen und auch eine Räumungsklage.Ich bin aber nicht derjenige der da Klopft sondern andere ,ich habe jetzt Tonaufnahmen gemacht das es andere sind nicht ich ich werde mich da gegen wehren.