Kuriose Mietrechtsurteile: Von schnarchenden Vermietern und kreativen Maklern
Manchmal ist es unfassbar, mit welchen Angelegenheiten sich Gerichte befassen müssen. Lesen Sie hier über drei kuriose Mietrechtsurteile, die Sie entweder zum Grinsen oder zum Kopfschütteln bringen werden.
1. Eigenbedarf wegen Schnarchens (AG Sinzig, 06.05.1998 – 4 C 1096/97)
Ein schnarchender Ehepartner kann das eheliche Zusammenleben ganz schön auf die Probe stellen. In diesem kuriosen Fall hatte es jedoch auch Auswirkungen auf den Mieter des Schnarchenden.
Weil Letzterer von seiner Frau aufgrund seines Schnarchens aus dem Ehebett verbannt worden war, meldete er Eigenbedarf an seiner vermieteten Wohnung an, damit er künftig dort die Nächte verbringen könnte. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung, doch das Amtsgericht Sinzig gab dem Vermieter Recht: Pathologisches Schnarchen sei ein zulässiger Grund für die Eigenbedarfskündigung.
Erfahren Sie hier mehr zur Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen!
Ungereimtheiten bei gereimter Mahnung (LG Frankfurt/Main, 17.02.1982 – 2/22 O 495/81)
Diesen schon älteren Fall wollten wir Ihnen in unserer Sammlung über kuriose Mietrechtsurteile keinesfalls vorenthalten: Der Mandant eines Maklers kam trotz Mahnung der Aufforderung, die Maklergebühr zu zahlen, nicht nach, woraufhin der Makler eine weitere Mahnung verschickte und Verzugszinsen verlangte. Der Schuldner nahm diese allerdings nicht ernst – denn sie war in Versform geschrieben.
Das Landgericht Frankfurt am Main konnte sich allerdings einen Reim darauf machen und erklärte die Gedichtform der Mahnung für zulässig.
Auszug aus der lyrischen Mahnung:
„Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst!
(Quelle: http://www.kanzlei-flick.de/reim.html)
Sie werden`s oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.“
3. Quietschfideles Treiben auf der Sexschaukel stört Nachtruhe (AG München, 03.02.2014 – 417 C 17705/13)
Lärmbelästigung ist ein beliebtes Streitthema unter Nachbarn, insbesondere wenn es darum geht, welche Geräusche während der nächtlichen Ruhezeit in einer Wohnung erlaubt sind.
Kettenrasseln und lautes Quietschen, weil sich die Nachbarn regelmäßig auf einer Sexschaukel vergnügen, müssen Mieter jedenfalls nicht ertragen, entschied das Amtsgericht München.